MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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3.3. Übertragung der Vermögensanlage<br />
anleger, die an der Gesellschaft direkt als kommanditist<br />
beteiligt sind, können ihre kommanditbeteiligung jeweils<br />
mit Wirkung zum ende eines Geschäftsjahres der<br />
Gesellschaft, aus sachlichem Grund und bei Übernahme<br />
zusätzlicher kosten (etwa der kosten für die aufstellung<br />
einer abschichtungsbilanz) auch zu einem anderen Zeitpunkt,<br />
durch abtretung im Wege der sonderrechtsnachfolge<br />
auf einen Dritten übertragen. Die Verfügung bedarf<br />
der Zustimmung der HMW komplementär GmbH, die nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Der erwerber<br />
muss eine notarielle registervollmacht erteilen.<br />
Mit Zustimmung der komplementärin kann der kommanditanteil<br />
auch teilweise übertragen werden, wenn für<br />
beide teile ein kapitalanteil von mindestens € 6.000,00<br />
verbleibt und die maßgeblichen schwellenwerte (die kapitalanteile<br />
müssen jeweils durch ganzzahlig 100 teilbar<br />
sein) eingehalten werden.<br />
so lange der anleger mittelbar über die treuhandkommanditistin<br />
beteiligt ist, ist eine Übertragung dieser<br />
mittelbaren Beteiligung ebenfalls durch abtretung möglich.<br />
Die Übertragung der mittelbaren Beteiligung kann<br />
nur zum ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft,<br />
aus sachlichem Grund und bei Übernahme zusätzlicher<br />
kosten durch den treugeber (etwa der kosten für die<br />
aufstellung einer abschichtungsbilanz) auch zu einem<br />
anderen Zeitpunkt erfolgen. Der anleger überträgt in diesem<br />
Fall seine Rechte und Pflichten aus dem Treuhandverhältnis<br />
mit der treuhänderin auf einen Dritten. Die<br />
Übertragung bedarf der Zustimmung der Gesellschaft,<br />
vertreten durch die HMW komplementär GmbH, und der<br />
treuhandkommanditistin. Die Zustimmung kann nur aus<br />
wichtigem Grund verweigert werden. Darüber hinaus ist<br />
auch hier eine teilübertragung möglich, wenn die geteilten,<br />
treuhänderisch gehaltenen kommanditanteile auf<br />
einen Betrag von mindestens € 6.000,00 lauten und die<br />
vorgenannten schwellenwerte (kapitalanteile müssen<br />
durch ganzzahlig 100 teilbar sein) eingehalten werden.<br />
Einzelne Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
können nicht übertragen werden.<br />
Mit Zustimmung der HMW komplementär GmbH und<br />
während des Bestehens des treuhandvertrags auch der<br />
treuhandkommanditistin kann der kommanditanteil<br />
eines anlegers darüber hinaus verpfändet oder in sonstiger<br />
Weise belastet werden. alle kosten, die mit einer<br />
Verfügung (Veräußerung oder Belastung) eines anteils<br />
verbunden sind, trägt der anleger, mit ausnahme einer<br />
etwaigen Gewerbesteuer auf ebene der fondsgesellschaft<br />
im falle der anteilsveräußerung.<br />
Die freie Handelbarkeit der anteile an der <strong>MIG</strong> GmbH &<br />
Co. fonds <strong>13</strong> kG ist in tatsächlicher Hinsicht eingeschränkt,<br />
da es keinen organisierten Markt gibt, an<br />
dem anteile an Geschlossenen fonds gehandelt werden.<br />
Zweitmärkte für Geschlossene fonds stellen keine<br />
Handelsplattform dar, die mit einer Börse oder einem<br />
organisierten Markt vergleichbar wären. Die freie Handelbarkeit<br />
der anteile an der fondsgesellschaft ist weiterhin<br />
dadurch eingeschränkt, dass der anleger seinen<br />
anteil an der fondsgesellschaft bzw. die rechte aus<br />
dem treuhandvertrag grundsätzlich nur zu bestimmten<br />
Zeitpunkten auf Dritte übertragen kann, dass die Übertragung<br />
von der Zustimmung der HMW komplementär<br />
GmbH bzw. der treuhandkommanditistin abhängig ist,<br />
dass zusätzliche, durch unterjährige Übertragung entstehende<br />
kosten (etwa die kosten für die erstellung einer<br />
abschichtungsbilanz) vom anleger übernommen werden<br />
müssen und teilübertragungen auf bestimmte Mindestbeträge<br />
und schwellenwerte beschränkt sind. auf die<br />
ausführungen in den beiden vorstehenden textabsätzen<br />
wird insoweit Bezug genommen.<br />
3.4. Auszahlungen an den Anleger,<br />
Zahlstellen, Gewährleistung<br />
Zahlungen an anleger aufgrund der vorliegenden Vermögensanlage<br />
erfolgen durch die fondsgesellschaft, also<br />
die <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG. Die Zahlungen werden<br />
durch Überweisung vom Gesellschaftskonto („einlagenkonto“)<br />
ausgeführt, das in der Beitrittserklärung des<br />
anlegers genannt ist, auf das konto des anlegers, das<br />
ebenfalls in der Beitrittserklärung angegeben ist. Hinsichtlich<br />
der Daten des einlagenkontos wird auf kapitel<br />
3.5. verwiesen.<br />
Zahlstelle im sinne des § 4 s. 1 Nr. 4 VermVerkprospV ist<br />
die <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG, D-82049 pullach, Münchener<br />
Straße 52. Dort befindet sich auch die Geschäftsanschrift<br />
der fondsgesellschaft (kap. 5.1.). an dieser stelle<br />
werden Verkaufsprospekte zu der Vermögensanlage für<br />
anleger zur kostenlosen ausgabe bereitgehalten (Zahlstelle<br />
im sinne des § 9 abs. 2 s. 1 VerkprospG).<br />
es besteht keine juristische person oder Gesellschaft,<br />
die für das angebot der Vermögensanlage, für deren<br />
Verzinsung oder rückzahlung die Gewährleistung übernommen<br />
hat.<br />
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angaben Über dIe vermögensanlage | 33