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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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3.3. Übertragung der Vermögensanlage<br />

anleger, die an der Gesellschaft direkt als kommanditist<br />

beteiligt sind, können ihre kommanditbeteiligung jeweils<br />

mit Wirkung zum ende eines Geschäftsjahres der<br />

Gesellschaft, aus sachlichem Grund und bei Übernahme<br />

zusätzlicher kosten (etwa der kosten für die aufstellung<br />

einer abschichtungsbilanz) auch zu einem anderen Zeitpunkt,<br />

durch abtretung im Wege der sonderrechtsnachfolge<br />

auf einen Dritten übertragen. Die Verfügung bedarf<br />

der Zustimmung der HMW komplementär GmbH, die nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Der erwerber<br />

muss eine notarielle registervollmacht erteilen.<br />

Mit Zustimmung der komplementärin kann der kommanditanteil<br />

auch teilweise übertragen werden, wenn für<br />

beide teile ein kapitalanteil von mindestens € 6.000,00<br />

verbleibt und die maßgeblichen schwellenwerte (die kapitalanteile<br />

müssen jeweils durch ganzzahlig 100 teilbar<br />

sein) eingehalten werden.<br />

so lange der anleger mittelbar über die treuhandkommanditistin<br />

beteiligt ist, ist eine Übertragung dieser<br />

mittelbaren Beteiligung ebenfalls durch abtretung möglich.<br />

Die Übertragung der mittelbaren Beteiligung kann<br />

nur zum ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft,<br />

aus sachlichem Grund und bei Übernahme zusätzlicher<br />

kosten durch den treugeber (etwa der kosten für die<br />

aufstellung einer abschichtungsbilanz) auch zu einem<br />

anderen Zeitpunkt erfolgen. Der anleger überträgt in diesem<br />

Fall seine Rechte und Pflichten aus dem Treuhandverhältnis<br />

mit der treuhänderin auf einen Dritten. Die<br />

Übertragung bedarf der Zustimmung der Gesellschaft,<br />

vertreten durch die HMW komplementär GmbH, und der<br />

treuhandkommanditistin. Die Zustimmung kann nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert werden. Darüber hinaus ist<br />

auch hier eine teilübertragung möglich, wenn die geteilten,<br />

treuhänderisch gehaltenen kommanditanteile auf<br />

einen Betrag von mindestens € 6.000,00 lauten und die<br />

vorgenannten schwellenwerte (kapitalanteile müssen<br />

durch ganzzahlig 100 teilbar sein) eingehalten werden.<br />

Einzelne Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

können nicht übertragen werden.<br />

Mit Zustimmung der HMW komplementär GmbH und<br />

während des Bestehens des treuhandvertrags auch der<br />

treuhandkommanditistin kann der kommanditanteil<br />

eines anlegers darüber hinaus verpfändet oder in sonstiger<br />

Weise belastet werden. alle kosten, die mit einer<br />

Verfügung (Veräußerung oder Belastung) eines anteils<br />

verbunden sind, trägt der anleger, mit ausnahme einer<br />

etwaigen Gewerbesteuer auf ebene der fondsgesellschaft<br />

im falle der anteilsveräußerung.<br />

Die freie Handelbarkeit der anteile an der <strong>MIG</strong> GmbH &<br />

Co. fonds <strong>13</strong> kG ist in tatsächlicher Hinsicht eingeschränkt,<br />

da es keinen organisierten Markt gibt, an<br />

dem anteile an Geschlossenen fonds gehandelt werden.<br />

Zweitmärkte für Geschlossene fonds stellen keine<br />

Handelsplattform dar, die mit einer Börse oder einem<br />

organisierten Markt vergleichbar wären. Die freie Handelbarkeit<br />

der anteile an der fondsgesellschaft ist weiterhin<br />

dadurch eingeschränkt, dass der anleger seinen<br />

anteil an der fondsgesellschaft bzw. die rechte aus<br />

dem treuhandvertrag grundsätzlich nur zu bestimmten<br />

Zeitpunkten auf Dritte übertragen kann, dass die Übertragung<br />

von der Zustimmung der HMW komplementär<br />

GmbH bzw. der treuhandkommanditistin abhängig ist,<br />

dass zusätzliche, durch unterjährige Übertragung entstehende<br />

kosten (etwa die kosten für die erstellung einer<br />

abschichtungsbilanz) vom anleger übernommen werden<br />

müssen und teilübertragungen auf bestimmte Mindestbeträge<br />

und schwellenwerte beschränkt sind. auf die<br />

ausführungen in den beiden vorstehenden textabsätzen<br />

wird insoweit Bezug genommen.<br />

3.4. Auszahlungen an den Anleger,<br />

Zahlstellen, Gewährleistung<br />

Zahlungen an anleger aufgrund der vorliegenden Vermögensanlage<br />

erfolgen durch die fondsgesellschaft, also<br />

die <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG. Die Zahlungen werden<br />

durch Überweisung vom Gesellschaftskonto („einlagenkonto“)<br />

ausgeführt, das in der Beitrittserklärung des<br />

anlegers genannt ist, auf das konto des anlegers, das<br />

ebenfalls in der Beitrittserklärung angegeben ist. Hinsichtlich<br />

der Daten des einlagenkontos wird auf kapitel<br />

3.5. verwiesen.<br />

Zahlstelle im sinne des § 4 s. 1 Nr. 4 VermVerkprospV ist<br />

die <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG, D-82049 pullach, Münchener<br />

Straße 52. Dort befindet sich auch die Geschäftsanschrift<br />

der fondsgesellschaft (kap. 5.1.). an dieser stelle<br />

werden Verkaufsprospekte zu der Vermögensanlage für<br />

anleger zur kostenlosen ausgabe bereitgehalten (Zahlstelle<br />

im sinne des § 9 abs. 2 s. 1 VerkprospG).<br />

es besteht keine juristische person oder Gesellschaft,<br />

die für das angebot der Vermögensanlage, für deren<br />

Verzinsung oder rückzahlung die Gewährleistung übernommen<br />

hat.<br />

03<br />

angaben Über dIe vermögensanlage | 33

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