MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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3.7. Dauer des öffentlichen Angebots, vorzeitige<br />
Schließung, Kürzungsmöglichkeiten<br />
Das öffentliche angebot der Vermögensanlage beginnt<br />
frühestens einen tag nach der Veröffentlichung dieses<br />
Verkaufsprospekts. Die Dauer des öffentlichen angebots<br />
ist begrenzt bis 31.12.20<strong>13</strong>.<br />
Die Beitrittserklärungen von anlegern werden in der reihenfolge<br />
ihres zeitlichen eingangs registriert und angenommen,<br />
so lange zur Zeichnung freies festkapital der<br />
Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Beitrittsmöglichkeit<br />
endet grundsätzlich, sobald anleger kapitalanteile<br />
mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 59.997.000,00<br />
übernommen haben, das gesamte festkapital also zusammen<br />
mit den einlagen der bisherigen Gesellschafter<br />
€ 60,0 Mio. beträgt. Das platzierungsvolumen kann allerdings<br />
zweimal um jeweils bis zu € 10,0 Mio. auf bis zu<br />
rund € 80,0 Mio. durch die HMW komplementär GmbH<br />
erhöht werden, sobald das festkapital der Gesellschaft<br />
durch anlegerzeichnungen einen Betrag von mindestens<br />
€ 50,0 Mio. erreicht hat. eine vorzeitige schließung der<br />
Zeichnungsmöglichkeit kann auch vor dem 31.12.20<strong>13</strong><br />
erfolgen, sofern das (ggfs. erhöhte) platzierungsvolumen<br />
vor diesem Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft ist.<br />
Im Übrigen können Zeichnungen von anlegern zurückgewiesen<br />
werden, wenn deren Berücksichtigung dazu führen<br />
würde, dass das emissionsvolumen überschritten<br />
wird. sofern sich eine Beitrittserklärung mit dem Zeitpunkt<br />
der vollständigen kapitalplatzierung überschneidet,<br />
kann die treuhandkommanditistin die annahme<br />
der Beitrittserklärung verweigern oder von einem bereits<br />
abgeschlossenen treuhandvertrag zurücktreten (§ 11<br />
abs. 1 lit. c des treuhandvertrags).<br />
Zeichnungen von anlegern können nicht berücksichtigt<br />
werden, wenn sie nicht die eigenschaften erfüllen, die<br />
die Voraussetzung für den Beitritt zur Gesellschaft bilden<br />
(vgl. hierzu kap. 3.2., „eigenschaften von anlegern“). auf<br />
den erwerb eines anteils an der <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds<br />
<strong>13</strong> kG besteht auch im Übrigen kein rechtsanspruch.<br />
es ist möglich, dass Zeichnungen von anlegern im einzelfall<br />
durch die treuhandkommanditistin auch aus anderen<br />
Gründen nicht angenommen werden, wenn keine<br />
Bereitschaft besteht, mit dem betreffenden anleger ein<br />
Vertragsverhältnis zu begründen.<br />
eine vorzeitige schließung des Beteiligungsangebots ist<br />
nur nach entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrags<br />
möglich. eine nachträgliche kürzung der vereinbarten<br />
Beteiligung kommt in Betracht, wenn ein anleger<br />
seine Einlageverpflichtung nicht ordnungsgemäß<br />
erfüllt und es infolgedessen zur nachträglichen Herabsetzung<br />
des kapitalanteils des anlegers kommt (vgl. in<br />
kap. 3.9.). Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten,<br />
die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />
anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
3.8. Auslandsvertrieb<br />
Die Vermögensanlage wird in der Bundesrepublik<br />
Deutschland und in Österreich angeboten. konkrete teilbeträge<br />
für die jeweiligen staaten stehen zum Zeitpunkt<br />
der prospektaufstellung noch nicht fest.<br />
3.9. Erwerbspreis, Verwaltungs-<br />
und Veräußerungskosten<br />
Erwerbspreis, Haftung bei Verzug und Nichterfüllung<br />
Jeder Anleger ist nach wirksamem Beitritt verpflichtet, an<br />
die fondsgesellschaft als erwerbspreis die versprochene<br />
einlage auf den übernommenen kapitalanteil, also<br />
einen Betrag in Höhe dieses kapitalanteils, zu bezahlen.<br />
Hinzu tritt grundsätzlich ein agio. einzelheiten zum erwerbspreis,<br />
dem agio und zur Zahlung der Gesamteinlage<br />
finden sich in Kap. 3.5.<br />
Bei nicht fristgerechter einzahlung der vom anleger an<br />
die Gesellschaft geschuldeten einlage nebst agio können<br />
ihm unmittelbar von der Gesellschaft Verzugszinsen<br />
in gesetzlicher Höhe (gemäß § 288 absatz 1 satz 2 BGB<br />
pro Jahr fünf prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet<br />
werden. erfolgt trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />
keine oder keine vollständige Zahlung der einlage<br />
auf den kapitalanteil nebst agio, besteht die Möglichkeit,<br />
dass der treuhandvertrag mit dem betreffenden anleger<br />
durch rücktritt aufgelöst und die Beteiligung auf diese<br />
Weise beendet wird. Der betreffende anleger ist der Gesellschaft<br />
zum schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />
verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch lautet auf den<br />
Gesamtbetrag der von der Gesellschaft aufgrund des Beitritts<br />
des betreffenden anlegers und in abhängigkeit von<br />
dessen Einlageverpflichtung (einschließlich Agio) an Vertragspartner<br />
und Gesellschafter bereits bezahlten Vergütungen<br />
und kostenerstattungen (vgl. hierzu in kap. 3.11.<br />
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angaben Über dIe vermögensanlage | 35