28.11.2012 Aufrufe

MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.7. Dauer des öffentlichen Angebots, vorzeitige<br />

Schließung, Kürzungsmöglichkeiten<br />

Das öffentliche angebot der Vermögensanlage beginnt<br />

frühestens einen tag nach der Veröffentlichung dieses<br />

Verkaufsprospekts. Die Dauer des öffentlichen angebots<br />

ist begrenzt bis 31.12.20<strong>13</strong>.<br />

Die Beitrittserklärungen von anlegern werden in der reihenfolge<br />

ihres zeitlichen eingangs registriert und angenommen,<br />

so lange zur Zeichnung freies festkapital der<br />

Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Beitrittsmöglichkeit<br />

endet grundsätzlich, sobald anleger kapitalanteile<br />

mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 59.997.000,00<br />

übernommen haben, das gesamte festkapital also zusammen<br />

mit den einlagen der bisherigen Gesellschafter<br />

€ 60,0 Mio. beträgt. Das platzierungsvolumen kann allerdings<br />

zweimal um jeweils bis zu € 10,0 Mio. auf bis zu<br />

rund € 80,0 Mio. durch die HMW komplementär GmbH<br />

erhöht werden, sobald das festkapital der Gesellschaft<br />

durch anlegerzeichnungen einen Betrag von mindestens<br />

€ 50,0 Mio. erreicht hat. eine vorzeitige schließung der<br />

Zeichnungsmöglichkeit kann auch vor dem 31.12.20<strong>13</strong><br />

erfolgen, sofern das (ggfs. erhöhte) platzierungsvolumen<br />

vor diesem Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft ist.<br />

Im Übrigen können Zeichnungen von anlegern zurückgewiesen<br />

werden, wenn deren Berücksichtigung dazu führen<br />

würde, dass das emissionsvolumen überschritten<br />

wird. sofern sich eine Beitrittserklärung mit dem Zeitpunkt<br />

der vollständigen kapitalplatzierung überschneidet,<br />

kann die treuhandkommanditistin die annahme<br />

der Beitrittserklärung verweigern oder von einem bereits<br />

abgeschlossenen treuhandvertrag zurücktreten (§ 11<br />

abs. 1 lit. c des treuhandvertrags).<br />

Zeichnungen von anlegern können nicht berücksichtigt<br />

werden, wenn sie nicht die eigenschaften erfüllen, die<br />

die Voraussetzung für den Beitritt zur Gesellschaft bilden<br />

(vgl. hierzu kap. 3.2., „eigenschaften von anlegern“). auf<br />

den erwerb eines anteils an der <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds<br />

<strong>13</strong> kG besteht auch im Übrigen kein rechtsanspruch.<br />

es ist möglich, dass Zeichnungen von anlegern im einzelfall<br />

durch die treuhandkommanditistin auch aus anderen<br />

Gründen nicht angenommen werden, wenn keine<br />

Bereitschaft besteht, mit dem betreffenden anleger ein<br />

Vertragsverhältnis zu begründen.<br />

eine vorzeitige schließung des Beteiligungsangebots ist<br />

nur nach entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrags<br />

möglich. eine nachträgliche kürzung der vereinbarten<br />

Beteiligung kommt in Betracht, wenn ein anleger<br />

seine Einlageverpflichtung nicht ordnungsgemäß<br />

erfüllt und es infolgedessen zur nachträglichen Herabsetzung<br />

des kapitalanteils des anlegers kommt (vgl. in<br />

kap. 3.9.). Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />

anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

3.8. Auslandsvertrieb<br />

Die Vermögensanlage wird in der Bundesrepublik<br />

Deutschland und in Österreich angeboten. konkrete teilbeträge<br />

für die jeweiligen staaten stehen zum Zeitpunkt<br />

der prospektaufstellung noch nicht fest.<br />

3.9. Erwerbspreis, Verwaltungs-<br />

und Veräußerungskosten<br />

Erwerbspreis, Haftung bei Verzug und Nichterfüllung<br />

Jeder Anleger ist nach wirksamem Beitritt verpflichtet, an<br />

die fondsgesellschaft als erwerbspreis die versprochene<br />

einlage auf den übernommenen kapitalanteil, also<br />

einen Betrag in Höhe dieses kapitalanteils, zu bezahlen.<br />

Hinzu tritt grundsätzlich ein agio. einzelheiten zum erwerbspreis,<br />

dem agio und zur Zahlung der Gesamteinlage<br />

finden sich in Kap. 3.5.<br />

Bei nicht fristgerechter einzahlung der vom anleger an<br />

die Gesellschaft geschuldeten einlage nebst agio können<br />

ihm unmittelbar von der Gesellschaft Verzugszinsen<br />

in gesetzlicher Höhe (gemäß § 288 absatz 1 satz 2 BGB<br />

pro Jahr fünf prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet<br />

werden. erfolgt trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />

keine oder keine vollständige Zahlung der einlage<br />

auf den kapitalanteil nebst agio, besteht die Möglichkeit,<br />

dass der treuhandvertrag mit dem betreffenden anleger<br />

durch rücktritt aufgelöst und die Beteiligung auf diese<br />

Weise beendet wird. Der betreffende anleger ist der Gesellschaft<br />

zum schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />

verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch lautet auf den<br />

Gesamtbetrag der von der Gesellschaft aufgrund des Beitritts<br />

des betreffenden anlegers und in abhängigkeit von<br />

dessen Einlageverpflichtung (einschließlich Agio) an Vertragspartner<br />

und Gesellschafter bereits bezahlten Vergütungen<br />

und kostenerstattungen (vgl. hierzu in kap. 3.11.<br />

03<br />

angaben Über dIe vermögensanlage | 35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!