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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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zieller Mittel der Gesellschaft vorliegen, nicht aber, ob<br />

Investitionen in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll, erfolg<br />

versprechend und zu angemessenen wirtschaftlichen<br />

konditionen erfolgen.<br />

es besteht somit das risiko, dass anlageentscheidungen<br />

des portfolio-Managers falsch sind bzw. Investitionen<br />

der fondsgesellschaft zu wirtschaftlich oder rechtlich<br />

ungünstigen konditionen erfolgen. solche fehlinvestitionen<br />

können die Vermögensanlage nachteilig beeinflussen<br />

und bis hin zum totalverlust des vom anleger eingesetzten<br />

kapitals führen.<br />

Die entscheidung über die anlage der Liquiditätsreserve<br />

der fondsgesellschaft obliegt laut Gesellschaftsvertrag<br />

der HMW komplementär GmbH. auch hier besteht das<br />

risiko von fehlentscheidungen, mit der folge, dass die<br />

fondsgesellschaft aus der anlage ihrer liquiden Mittel<br />

keine oder eine zu geringe rendite erzielt. Weitergehend<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass Banken oder<br />

finanzdienstleistungsunternehmen, bei denen Vermögen<br />

der fondsgesellschaft angelegt ist, insolvent werden<br />

und hierdurch die Vermögensanlagen der Gesellschaft<br />

verloren gehen. eine zu geringe oder fehlende rendite<br />

aus der anlage der Liquiditätsreserve oder deren teilweiser<br />

oder gar vollständiger Verlust führen zu einer Verschlechterung<br />

der Vermögens-, finanz- und ertragslage<br />

der fondsgesellschaft und können im ungünstigsten fall<br />

zur Insolvenz der fondsgesellschaft und damit zum totalverlust<br />

des vom anleger eingesetzten kapitals führen.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die anbieterin und prospektverantwortliche, die HMW<br />

emissionshaus aG, hält 100 % der Geschäftsanteile<br />

an der HMW komplementär GmbH, einer der beiden<br />

geschäftsführenden Gesellschafterinnen der fondsgesellschaft.<br />

Die weitere komplementärin, die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />

aG, hält 100 % der Geschäftsanteile an der<br />

treuhandkommanditistin. Herr alfred <strong>Wieder</strong> hält mehr<br />

als 25 % der aktien der HMW emissionshaus aG, der<br />

<strong>MIG</strong> Verwaltungs aG und der alfred <strong>Wieder</strong> aG, die von<br />

der fondsgesellschaft mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

beauftragt worden ist. es ergeben sich ferner<br />

folgende personelle Verflechtungen: Der Vorstand der<br />

HMW emissionshaus aG, Herr Dr. Matthias Hallweger,<br />

ist zugleich Mitglied des Vorstands des Vertriebsunternehmens.<br />

ein Vorstandsmitglied der <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />

aG, Herr Michael Motschmann, ist zugleich Mitglied des<br />

aufsichtsrats der HMW emissionshaus aG und der alfred<br />

<strong>Wieder</strong> aG. Durch diese kapitalmäßigen und personellen<br />

Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />

16 | rIsIken der vermögensanlage<br />

Der portfolio-Manager der fondsgesellschaft, die <strong>MIG</strong><br />

Verwaltungs aG, sowie teilweise auch deren Vorstandsmitglieder<br />

persönlich (Herr Cecil Motschmann, Herr<br />

Michael Motschmann und Herr Jürgen kosch) haben<br />

vergleichbare Geschäftsführungsaufgaben (portfolio-<br />

Management) auch in anderen Venture-Capital-fondsgesellschaften<br />

mit vergleichbaren Investitionskriterien<br />

übernommen. Die treuhandkommanditistin nimmt die<br />

treuhänderfunktion wie bei der emittentin auch bei<br />

weiteren fondsgesellschaften wahr. Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />

aG und die treuhandkommanditistin einschließlich<br />

deren gesetzlichen Vertreter unterliegen keinem<br />

Wettbewerbsverbot. auch dies begründet das risiko von<br />

Interessenkonflikten, insbesondere im Zusammenhang<br />

mit anlageentscheidungen durch den portfolio-Manager<br />

bzw. dessen Vorstandsmitglieder oder im falle der<br />

treuhandkommanditistin bei deren stimmabgaben (vor<br />

allem für anleger) im Zusammenhang mit der Beschlussfassung<br />

über anlageentscheidungen der fondsgesellschaft.<br />

es besteht das risiko, dass bei entscheidungen<br />

über den erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung<br />

von Beteiligungen aufgrund solcher Interessenkonflikte<br />

fehlentscheidungen zulasten der fondsgesellschaft und<br />

zugunsten eines anderen Venture-Capital-fonds getroffen<br />

werden.<br />

falsche anlageentscheidungen und fehlinvestitionen infolge<br />

Interessenkonflikten beeinflussen die Vermögens-,<br />

finanz- und ertragslage der fondsgesellschaft nachteilig<br />

und können den teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Gesellschaftskapitals zur folge haben.<br />

Kontinuität der Geschäftsführung,<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Die anlageentscheidungen für Gesellschaftsbeteiligungen<br />

werden nach dem Gesellschaftsvertrag der fondsgesellschaft<br />

durch die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG bzw. deren<br />

Leitungsorgane getroffen. Die Qualität der anlageentscheidungen<br />

hängt maßgeblich von den fähigkeiten,<br />

den erfahrungen und dem Netzwerk dieser personen ab.<br />

es besteht das risiko, dass einzelne Mitglieder des Managements,<br />

die zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />

Geschäftsleitungsfunktionen haben, während der geplanten<br />

Grundlaufzeit der fondsgesellschaft ausscheiden,<br />

sodass für weitere Investitionsentscheidungen oder<br />

die Verwaltung erworbener unternehmensbeteiligungen<br />

neue geeignete personen gefunden und für die fondsgesellschaft<br />

gewonnen werden müssen. es besteht das risiko,<br />

dass dies scheitert oder dass sich die nachfolgend<br />

in Geschäftsleitungspositionen tätigen personen nicht<br />

als entsprechend qualifiziert erweisen und unternehme-

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