MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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zieller Mittel der Gesellschaft vorliegen, nicht aber, ob<br />
Investitionen in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll, erfolg<br />
versprechend und zu angemessenen wirtschaftlichen<br />
konditionen erfolgen.<br />
es besteht somit das risiko, dass anlageentscheidungen<br />
des portfolio-Managers falsch sind bzw. Investitionen<br />
der fondsgesellschaft zu wirtschaftlich oder rechtlich<br />
ungünstigen konditionen erfolgen. solche fehlinvestitionen<br />
können die Vermögensanlage nachteilig beeinflussen<br />
und bis hin zum totalverlust des vom anleger eingesetzten<br />
kapitals führen.<br />
Die entscheidung über die anlage der Liquiditätsreserve<br />
der fondsgesellschaft obliegt laut Gesellschaftsvertrag<br />
der HMW komplementär GmbH. auch hier besteht das<br />
risiko von fehlentscheidungen, mit der folge, dass die<br />
fondsgesellschaft aus der anlage ihrer liquiden Mittel<br />
keine oder eine zu geringe rendite erzielt. Weitergehend<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass Banken oder<br />
finanzdienstleistungsunternehmen, bei denen Vermögen<br />
der fondsgesellschaft angelegt ist, insolvent werden<br />
und hierdurch die Vermögensanlagen der Gesellschaft<br />
verloren gehen. eine zu geringe oder fehlende rendite<br />
aus der anlage der Liquiditätsreserve oder deren teilweiser<br />
oder gar vollständiger Verlust führen zu einer Verschlechterung<br />
der Vermögens-, finanz- und ertragslage<br />
der fondsgesellschaft und können im ungünstigsten fall<br />
zur Insolvenz der fondsgesellschaft und damit zum totalverlust<br />
des vom anleger eingesetzten kapitals führen.<br />
Interessenkonflikte<br />
Die anbieterin und prospektverantwortliche, die HMW<br />
emissionshaus aG, hält 100 % der Geschäftsanteile<br />
an der HMW komplementär GmbH, einer der beiden<br />
geschäftsführenden Gesellschafterinnen der fondsgesellschaft.<br />
Die weitere komplementärin, die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />
aG, hält 100 % der Geschäftsanteile an der<br />
treuhandkommanditistin. Herr alfred <strong>Wieder</strong> hält mehr<br />
als 25 % der aktien der HMW emissionshaus aG, der<br />
<strong>MIG</strong> Verwaltungs aG und der alfred <strong>Wieder</strong> aG, die von<br />
der fondsgesellschaft mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
beauftragt worden ist. es ergeben sich ferner<br />
folgende personelle Verflechtungen: Der Vorstand der<br />
HMW emissionshaus aG, Herr Dr. Matthias Hallweger,<br />
ist zugleich Mitglied des Vorstands des Vertriebsunternehmens.<br />
ein Vorstandsmitglied der <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />
aG, Herr Michael Motschmann, ist zugleich Mitglied des<br />
aufsichtsrats der HMW emissionshaus aG und der alfred<br />
<strong>Wieder</strong> aG. Durch diese kapitalmäßigen und personellen<br />
Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />
16 | rIsIken der vermögensanlage<br />
Der portfolio-Manager der fondsgesellschaft, die <strong>MIG</strong><br />
Verwaltungs aG, sowie teilweise auch deren Vorstandsmitglieder<br />
persönlich (Herr Cecil Motschmann, Herr<br />
Michael Motschmann und Herr Jürgen kosch) haben<br />
vergleichbare Geschäftsführungsaufgaben (portfolio-<br />
Management) auch in anderen Venture-Capital-fondsgesellschaften<br />
mit vergleichbaren Investitionskriterien<br />
übernommen. Die treuhandkommanditistin nimmt die<br />
treuhänderfunktion wie bei der emittentin auch bei<br />
weiteren fondsgesellschaften wahr. Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />
aG und die treuhandkommanditistin einschließlich<br />
deren gesetzlichen Vertreter unterliegen keinem<br />
Wettbewerbsverbot. auch dies begründet das risiko von<br />
Interessenkonflikten, insbesondere im Zusammenhang<br />
mit anlageentscheidungen durch den portfolio-Manager<br />
bzw. dessen Vorstandsmitglieder oder im falle der<br />
treuhandkommanditistin bei deren stimmabgaben (vor<br />
allem für anleger) im Zusammenhang mit der Beschlussfassung<br />
über anlageentscheidungen der fondsgesellschaft.<br />
es besteht das risiko, dass bei entscheidungen<br />
über den erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung<br />
von Beteiligungen aufgrund solcher Interessenkonflikte<br />
fehlentscheidungen zulasten der fondsgesellschaft und<br />
zugunsten eines anderen Venture-Capital-fonds getroffen<br />
werden.<br />
falsche anlageentscheidungen und fehlinvestitionen infolge<br />
Interessenkonflikten beeinflussen die Vermögens-,<br />
finanz- und ertragslage der fondsgesellschaft nachteilig<br />
und können den teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
des eingesetzten Gesellschaftskapitals zur folge haben.<br />
Kontinuität der Geschäftsführung,<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Die anlageentscheidungen für Gesellschaftsbeteiligungen<br />
werden nach dem Gesellschaftsvertrag der fondsgesellschaft<br />
durch die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG bzw. deren<br />
Leitungsorgane getroffen. Die Qualität der anlageentscheidungen<br />
hängt maßgeblich von den fähigkeiten,<br />
den erfahrungen und dem Netzwerk dieser personen ab.<br />
es besteht das risiko, dass einzelne Mitglieder des Managements,<br />
die zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />
Geschäftsleitungsfunktionen haben, während der geplanten<br />
Grundlaufzeit der fondsgesellschaft ausscheiden,<br />
sodass für weitere Investitionsentscheidungen oder<br />
die Verwaltung erworbener unternehmensbeteiligungen<br />
neue geeignete personen gefunden und für die fondsgesellschaft<br />
gewonnen werden müssen. es besteht das risiko,<br />
dass dies scheitert oder dass sich die nachfolgend<br />
in Geschäftsleitungspositionen tätigen personen nicht<br />
als entsprechend qualifiziert erweisen und unternehme-