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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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ische fehlentscheidungen treffen. Dies kann negative<br />

auswirkungen auf die Vermögens-, finanz- und ertragslage<br />

der fondsgesellschaft haben und bis hin zum totalverlust<br />

des eingesetzten kapitals führen.<br />

Risiko der Investition in Unternehmensbeteiligungen<br />

Die fondsgesellschaft legt das für Investitionen verfügbare<br />

Gesellschaftskapital in Beteiligungen an anderen<br />

Gesellschaften bzw. unternehmen an. Die fondsgesellschaft<br />

stellt solchen unternehmen zu diesem Zweck regelmäßig<br />

eigenkapital oder einlagen ohne sicherheiten<br />

zur Verfügung und erhält im Gegenzug, meist über kapitalerhöhungen,<br />

einen eigenen Gesellschaftsanteil oder<br />

eine atypisch stille Beteiligung. Die fondsgesellschaft<br />

trägt somit die unternehmerischen risiken der unternehmen,<br />

an denen Beteiligungen erworben werden.<br />

es besteht das risiko, dass ein Beteiligungsunternehmen<br />

der fondsgesellschaft nicht den erwarteten erfolg<br />

hat oder gar vollständig scheitert. In diesen fällen ist das<br />

von der fondsgesellschaft investierte kapital ganz oder<br />

teilweise verloren.<br />

Klumpenrisiko<br />

Der erfolg der Vermögensanlage ist vom wirtschaftlichen<br />

erfolg der Beteiligungsunternehmen abhängig. für einen<br />

profitablen Verlauf der Vermögensanlage ist es möglicherweise<br />

jedoch nicht einmal ausreichend, wenn einzelne<br />

Beteiligungsunternehmen prosperieren. Der erfolg<br />

der fondsgesellschaft und somit der kapitalanlagen der<br />

anleger ist vielmehr davon abhängig, dass sich die Beteiligungsunternehmen<br />

der Gesellschaft in der Gesamtbetrachtung<br />

positiv entwickeln. Je mehr Beteiligungen<br />

die fondsgesellschaft erwirbt, desto geringer fällt die<br />

abhängigkeit von der wirtschaftlichen entwicklung eines<br />

einzelnen Beteiligungsunternehmens aus. umgekehrt<br />

ist die abhängigkeit vom wirtschaftlichen Verlauf eines<br />

einzelnen Beteiligungsunternehmens umso größer, je<br />

geringer die streuung der Investitionen der Gesellschaft<br />

ausfällt. sofern die fondsgesellschaft nicht genug anleger<br />

gewinnt und das Gesellschaftskapital und infolge<br />

dessen auch das Investitionskapital deutlich hinter den<br />

geplanten Beträgen zurückbleiben, steigt die Gefahr,<br />

dass die Emittentin von der Profitabilität und Wertsteigerung<br />

einiger weniger ausgewählter Beteiligungen abhängig<br />

ist. Dieses risiko besteht ferner dann, wenn der<br />

fondsgesellschaft zwar der geplante Investitionsbetrag<br />

zur Verfügung steht, sich der portfolio-Manager jedoch<br />

für die Bindung größerer teilbeträge in einzelnen Beteiligungen<br />

entscheidet. sofern ein Beteiligungsunternehmen<br />

scheitert, in das ein besonders großer teilbetrag<br />

des Investitionskapitals investiert wurde, besteht das<br />

risiko, dass nachteilige auswirkungen auf die Vermögensanlage<br />

bis hin zum totalverlust des eingesetzten<br />

kapitals auch dann eintreten, wenn andere Beteiligungen<br />

wirtschaftlich positiv verlaufen.<br />

Veräußerbarkeit von Unternehmensbeteiligungen<br />

es besteht das risiko, dass die fondsgesellschaft marktbedingt<br />

nicht in der Lage ist, Gesellschafts- bzw. unternehmensbeteiligungen<br />

zu veräußern. ebenso besteht<br />

das risiko, dass die fondsgesellschaft marktbedingt<br />

einen Veräußerungserlös erzielt, der unterhalb des Verkehrswerts<br />

der Beteiligung liegt. Diese faktoren können<br />

die Vermögensanlage nachteilig beeinflussen und bis<br />

hin zum totalverlust des vom anleger eingesetzten kapitals<br />

führen.<br />

Insolvenzrisiko<br />

für die fondsgesellschaft besteht das grundsätzliche Insolvenzrisiko:<br />

Die Gesellschaft kann in Zahlungsschwierigkeiten<br />

oder Zahlungsunfähigkeit geraten, wenn die<br />

ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nicht zur<br />

Deckung laufender kosten oder sonstiger Zahlungsverbindlichkeiten<br />

ausreichen. eine solche situation ist<br />

vor allem dann denkbar, wenn ein zu großer teil der<br />

Liquidität durch Investitionen in unternehmensbeteiligungen<br />

gebunden ist oder die Geschäftsleitung zu<br />

hohe Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Beteiligungsunternehmen<br />

eingegangen ist. Angesichts fixer<br />

Vergütungsverpflichtungen und Gewerbesteuerverbindlichkeiten<br />

kann die fondsgesellschaft darüber hinaus<br />

insbesondere zu Beginn der kapitalplatzierung in Zahlungsschwierigkeiten<br />

oder Zahlungsunfähigkeit geraten,<br />

sofern nicht ausreichendes Gesellschaftskapital eingeworben<br />

und eingezahlt wird. Darüber hinaus kann die<br />

Insolvenz der fondsgesellschaft auch durch Überschuldung<br />

eintreten.<br />

Im Insolvenzfall besteht für den anleger das risiko, dass<br />

das eingelegte kapital vollständig verloren ist. Hat der<br />

anleger zum Zeitpunkt der Insolvenz die einlage an die<br />

Gesellschaft noch nicht in voller Höhe erbracht, ist der<br />

Insolvenzverwalter zudem berechtigt, noch ausstehende<br />

einlagen einzufordern. auch in diesem falle besteht das<br />

risiko, dass das vom anleger eingesetzte kapital vollständig<br />

verloren geht.<br />

02<br />

rIsIken der vermögensanlage | 17

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