MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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ische fehlentscheidungen treffen. Dies kann negative<br />
auswirkungen auf die Vermögens-, finanz- und ertragslage<br />
der fondsgesellschaft haben und bis hin zum totalverlust<br />
des eingesetzten kapitals führen.<br />
Risiko der Investition in Unternehmensbeteiligungen<br />
Die fondsgesellschaft legt das für Investitionen verfügbare<br />
Gesellschaftskapital in Beteiligungen an anderen<br />
Gesellschaften bzw. unternehmen an. Die fondsgesellschaft<br />
stellt solchen unternehmen zu diesem Zweck regelmäßig<br />
eigenkapital oder einlagen ohne sicherheiten<br />
zur Verfügung und erhält im Gegenzug, meist über kapitalerhöhungen,<br />
einen eigenen Gesellschaftsanteil oder<br />
eine atypisch stille Beteiligung. Die fondsgesellschaft<br />
trägt somit die unternehmerischen risiken der unternehmen,<br />
an denen Beteiligungen erworben werden.<br />
es besteht das risiko, dass ein Beteiligungsunternehmen<br />
der fondsgesellschaft nicht den erwarteten erfolg<br />
hat oder gar vollständig scheitert. In diesen fällen ist das<br />
von der fondsgesellschaft investierte kapital ganz oder<br />
teilweise verloren.<br />
Klumpenrisiko<br />
Der erfolg der Vermögensanlage ist vom wirtschaftlichen<br />
erfolg der Beteiligungsunternehmen abhängig. für einen<br />
profitablen Verlauf der Vermögensanlage ist es möglicherweise<br />
jedoch nicht einmal ausreichend, wenn einzelne<br />
Beteiligungsunternehmen prosperieren. Der erfolg<br />
der fondsgesellschaft und somit der kapitalanlagen der<br />
anleger ist vielmehr davon abhängig, dass sich die Beteiligungsunternehmen<br />
der Gesellschaft in der Gesamtbetrachtung<br />
positiv entwickeln. Je mehr Beteiligungen<br />
die fondsgesellschaft erwirbt, desto geringer fällt die<br />
abhängigkeit von der wirtschaftlichen entwicklung eines<br />
einzelnen Beteiligungsunternehmens aus. umgekehrt<br />
ist die abhängigkeit vom wirtschaftlichen Verlauf eines<br />
einzelnen Beteiligungsunternehmens umso größer, je<br />
geringer die streuung der Investitionen der Gesellschaft<br />
ausfällt. sofern die fondsgesellschaft nicht genug anleger<br />
gewinnt und das Gesellschaftskapital und infolge<br />
dessen auch das Investitionskapital deutlich hinter den<br />
geplanten Beträgen zurückbleiben, steigt die Gefahr,<br />
dass die Emittentin von der Profitabilität und Wertsteigerung<br />
einiger weniger ausgewählter Beteiligungen abhängig<br />
ist. Dieses risiko besteht ferner dann, wenn der<br />
fondsgesellschaft zwar der geplante Investitionsbetrag<br />
zur Verfügung steht, sich der portfolio-Manager jedoch<br />
für die Bindung größerer teilbeträge in einzelnen Beteiligungen<br />
entscheidet. sofern ein Beteiligungsunternehmen<br />
scheitert, in das ein besonders großer teilbetrag<br />
des Investitionskapitals investiert wurde, besteht das<br />
risiko, dass nachteilige auswirkungen auf die Vermögensanlage<br />
bis hin zum totalverlust des eingesetzten<br />
kapitals auch dann eintreten, wenn andere Beteiligungen<br />
wirtschaftlich positiv verlaufen.<br />
Veräußerbarkeit von Unternehmensbeteiligungen<br />
es besteht das risiko, dass die fondsgesellschaft marktbedingt<br />
nicht in der Lage ist, Gesellschafts- bzw. unternehmensbeteiligungen<br />
zu veräußern. ebenso besteht<br />
das risiko, dass die fondsgesellschaft marktbedingt<br />
einen Veräußerungserlös erzielt, der unterhalb des Verkehrswerts<br />
der Beteiligung liegt. Diese faktoren können<br />
die Vermögensanlage nachteilig beeinflussen und bis<br />
hin zum totalverlust des vom anleger eingesetzten kapitals<br />
führen.<br />
Insolvenzrisiko<br />
für die fondsgesellschaft besteht das grundsätzliche Insolvenzrisiko:<br />
Die Gesellschaft kann in Zahlungsschwierigkeiten<br />
oder Zahlungsunfähigkeit geraten, wenn die<br />
ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nicht zur<br />
Deckung laufender kosten oder sonstiger Zahlungsverbindlichkeiten<br />
ausreichen. eine solche situation ist<br />
vor allem dann denkbar, wenn ein zu großer teil der<br />
Liquidität durch Investitionen in unternehmensbeteiligungen<br />
gebunden ist oder die Geschäftsleitung zu<br />
hohe Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Beteiligungsunternehmen<br />
eingegangen ist. Angesichts fixer<br />
Vergütungsverpflichtungen und Gewerbesteuerverbindlichkeiten<br />
kann die fondsgesellschaft darüber hinaus<br />
insbesondere zu Beginn der kapitalplatzierung in Zahlungsschwierigkeiten<br />
oder Zahlungsunfähigkeit geraten,<br />
sofern nicht ausreichendes Gesellschaftskapital eingeworben<br />
und eingezahlt wird. Darüber hinaus kann die<br />
Insolvenz der fondsgesellschaft auch durch Überschuldung<br />
eintreten.<br />
Im Insolvenzfall besteht für den anleger das risiko, dass<br />
das eingelegte kapital vollständig verloren ist. Hat der<br />
anleger zum Zeitpunkt der Insolvenz die einlage an die<br />
Gesellschaft noch nicht in voller Höhe erbracht, ist der<br />
Insolvenzverwalter zudem berechtigt, noch ausstehende<br />
einlagen einzufordern. auch in diesem falle besteht das<br />
risiko, dass das vom anleger eingesetzte kapital vollständig<br />
verloren geht.<br />
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rIsIken der vermögensanlage | 17