MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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4.4. Verfahrensrecht<br />
Die einkünfte der fondsgesellschaft werden auf Basis<br />
der eingereichten steuererklärung für die Gesellschaft<br />
vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt jährlich für<br />
alle anleger einheitlich und gesondert festgestellt. Das<br />
Betriebsstättenfinanzamt meldet die Einkünfte anschließend<br />
amtsintern an das jeweilige inländische (deutsche)<br />
Wohnsitzfinanzamt des Anlegers. Von Seiten der Fondsgesellschaft<br />
werden den anlegern die voraussichtlichen<br />
steuerlichen ergebnisse und angaben zu in- und ausländischen<br />
steuern für Zwecke der erstellung der persönlichen<br />
einkommensteuer jeweils mitgeteilt.<br />
04<br />
steuerlIche grundlagen der vermögensanlage | 47