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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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4.4. Verfahrensrecht<br />

Die einkünfte der fondsgesellschaft werden auf Basis<br />

der eingereichten steuererklärung für die Gesellschaft<br />

vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt jährlich für<br />

alle anleger einheitlich und gesondert festgestellt. Das<br />

Betriebsstättenfinanzamt meldet die Einkünfte anschließend<br />

amtsintern an das jeweilige inländische (deutsche)<br />

Wohnsitzfinanzamt des Anlegers. Von Seiten der Fondsgesellschaft<br />

werden den anlegern die voraussichtlichen<br />

steuerlichen ergebnisse und angaben zu in- und ausländischen<br />

steuern für Zwecke der erstellung der persönlichen<br />

einkommensteuer jeweils mitgeteilt.<br />

04<br />

steuerlIche grundlagen der vermögensanlage | 47

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