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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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Entnahmen (Ausschüttungen an die Gesellschafter)<br />

Die Gesellschafter entscheiden mit einfacher Mehrheit<br />

darüber, ob Jahresüberschüsse oder Liquiditätsüberschüsse<br />

der fondsgesellschaft ausgeschüttet werden.<br />

In abweichung von der gesetzlichen regelung entstehen<br />

auszahlungsansprüche für entnahmefähige Gewinnanteile<br />

somit nicht bereits mit feststellung des betreffenden<br />

Jahresabschlusses, sondern setzen immer einen<br />

entsprechenden Mehrheitsbeschluss voraus.<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist für die Zeit bis zum 31.12.2021 errichtet.<br />

sie kann durch Mehrheitsbeschluss (75 % der<br />

abgegebenen stimmen) und mit Zustimmung beider<br />

komplementärinnen vorzeitig aufgelöst werden. Darüber<br />

hinaus ist die fondsgesellschaft in abweichung von der<br />

gesetzlichen regelung grundsätzlich auch dann vorzeitig<br />

aufgelöst, wenn sie nicht in der Lage ist, Abfindungen<br />

an ausscheidende Gesellschafter bzw. anleger aus<br />

liquidem Vermögen zu bezahlen (§ 23 abs. 3 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Abfindung bei Ausscheiden<br />

Gesellschafter bzw. anleger, die aus der Gesellschaft<br />

ausscheiden, erhalten im regelfall ein auseinandersetzungsguthaben.<br />

Das auseinandersetzungsguthaben entspricht<br />

grundsätzlich dem anteil des ausscheidenden<br />

Gesellschafters am Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens<br />

zum Zeitpunkt des ausscheidens. Darüber<br />

hinaus erhalten die anleger ihr Guthaben auf dem<br />

Variab len kapitalkonto I ausgezahlt. Der Gesellschaftsvertrag<br />

enthält in § 26 jedoch spezielle regelungen zur<br />

Berechnung und auszahlung des auseinandersetzungsguthabens.<br />

sofern ein Gesellschafter oder anleger aus der Gesellschaft<br />

ausscheidet, weil er schuldhaft seiner Verpflichtung<br />

zur Leistung der Einlage (zzgl. Agio) nicht bzw.<br />

nicht vollständig nachkommt, erhält er kein auseinandersetzungsguthaben,<br />

sondern eine rückzahlung seiner<br />

bis zum ausscheiden tatsächlich erbrachten einlageleistung,<br />

abzüglich etwaiger schadensersatzansprüche<br />

der Gesellschaft. Dieser und weitere sonderfälle sind in<br />

§ 26 abs. 7 und abs. 8 des Gesellschaftsvertrags geregelt.<br />

Weitere Einzelheiten finden sich in Kap. 3.2.1.<br />

52 | angaben Über dIe emIttentIn<br />

5.3. Gesellschaftskapital und bisher<br />

ausgegebene Vermögensanlagen<br />

Die fondsgesellschaft hat gegenwärtig ein Gesellschaftskapital<br />

(„festkapital“ gemäß § 3 abs. 6 des Gesellschaftsvertrags)<br />

in Höhe von € 3.000,00, gebildet<br />

aus den einlagen der beiden komplementärinnen und<br />

der treuhandkommanditistin in Höhe von je € 1.000,00.<br />

Die kapitalanteile der derzeitigen Gesellschafter vermitteln<br />

nur teilweise die gleichen Mitgliedschaftsrechte wie<br />

die kapitalanteile anderer Gesellschafter bzw. anleger.<br />

eine Übereinstimmung ergibt sich im Bereich der stimmrechte,<br />

da auch auf die kapitalanteile der Gründungsgesellschafter<br />

und der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG je € 100,00<br />

kapitalanteil eine stimme entfällt. Die treuhandkommanditistin<br />

ist jedoch mit ihrem auf eigene rechnung<br />

gehaltenen kapitalanteil weder am Vermögen noch am<br />

ergebnis (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die beiden komplementärinnen sind wie die anderen Gesellschafter<br />

bzw. anleger zwar anteilig am Gesellschaftsvermögen<br />

und an einem Verlust, nicht aber am laufenden<br />

Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Mit rücksicht auf<br />

ihre besonderen aufgaben und funktionen erhalten die<br />

komplementärinnen und die treuhandkommanditistin<br />

darüber hinaus besondere, gesellschaftsvertraglich im<br />

einzelnen geregelte Befugnisse und Vergütungen (näher<br />

hierzu siehe kapitel 5.4.). Darüber hinaus und unter<br />

Berücksichtigung der vorstehend in diesem kapitel 5.3.<br />

gemachten angaben stimmen die Hauptmerkmale der<br />

anteile der derzeitigen Gesellschafter mit denen der zukünftig<br />

beitretenden anleger überein.<br />

Zum Gesellschaftskapital und zu den bisher ausgegebenen<br />

Vermögensanlagen sind im Übrigen folgende angaben<br />

zu machen:<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

€ 3.000,00<br />

Ausstehende Einlagen<br />

Derzeit sind keine einlagen ausstehend. Die von den<br />

derzeitigen Gesellschaftern zu leistenden Bareinlagen<br />

sind erbracht.<br />

Art und Anzahl der Kapitalanteile<br />

Das Gesellschaftskapital ist gegenwärtig aufgeteilt in<br />

die beiden anteile der komplementärinnen und den<br />

kommanditanteil der treuhandkommanditistin mit kapitalanteilen<br />

in Höhe von je € 1.000,00. eine aufteilung

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