MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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Entnahmen (Ausschüttungen an die Gesellschafter)<br />
Die Gesellschafter entscheiden mit einfacher Mehrheit<br />
darüber, ob Jahresüberschüsse oder Liquiditätsüberschüsse<br />
der fondsgesellschaft ausgeschüttet werden.<br />
In abweichung von der gesetzlichen regelung entstehen<br />
auszahlungsansprüche für entnahmefähige Gewinnanteile<br />
somit nicht bereits mit feststellung des betreffenden<br />
Jahresabschlusses, sondern setzen immer einen<br />
entsprechenden Mehrheitsbeschluss voraus.<br />
Dauer der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist für die Zeit bis zum 31.12.2021 errichtet.<br />
sie kann durch Mehrheitsbeschluss (75 % der<br />
abgegebenen stimmen) und mit Zustimmung beider<br />
komplementärinnen vorzeitig aufgelöst werden. Darüber<br />
hinaus ist die fondsgesellschaft in abweichung von der<br />
gesetzlichen regelung grundsätzlich auch dann vorzeitig<br />
aufgelöst, wenn sie nicht in der Lage ist, Abfindungen<br />
an ausscheidende Gesellschafter bzw. anleger aus<br />
liquidem Vermögen zu bezahlen (§ 23 abs. 3 des Gesellschaftsvertrags).<br />
Abfindung bei Ausscheiden<br />
Gesellschafter bzw. anleger, die aus der Gesellschaft<br />
ausscheiden, erhalten im regelfall ein auseinandersetzungsguthaben.<br />
Das auseinandersetzungsguthaben entspricht<br />
grundsätzlich dem anteil des ausscheidenden<br />
Gesellschafters am Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens<br />
zum Zeitpunkt des ausscheidens. Darüber<br />
hinaus erhalten die anleger ihr Guthaben auf dem<br />
Variab len kapitalkonto I ausgezahlt. Der Gesellschaftsvertrag<br />
enthält in § 26 jedoch spezielle regelungen zur<br />
Berechnung und auszahlung des auseinandersetzungsguthabens.<br />
sofern ein Gesellschafter oder anleger aus der Gesellschaft<br />
ausscheidet, weil er schuldhaft seiner Verpflichtung<br />
zur Leistung der Einlage (zzgl. Agio) nicht bzw.<br />
nicht vollständig nachkommt, erhält er kein auseinandersetzungsguthaben,<br />
sondern eine rückzahlung seiner<br />
bis zum ausscheiden tatsächlich erbrachten einlageleistung,<br />
abzüglich etwaiger schadensersatzansprüche<br />
der Gesellschaft. Dieser und weitere sonderfälle sind in<br />
§ 26 abs. 7 und abs. 8 des Gesellschaftsvertrags geregelt.<br />
Weitere Einzelheiten finden sich in Kap. 3.2.1.<br />
52 | angaben Über dIe emIttentIn<br />
5.3. Gesellschaftskapital und bisher<br />
ausgegebene Vermögensanlagen<br />
Die fondsgesellschaft hat gegenwärtig ein Gesellschaftskapital<br />
(„festkapital“ gemäß § 3 abs. 6 des Gesellschaftsvertrags)<br />
in Höhe von € 3.000,00, gebildet<br />
aus den einlagen der beiden komplementärinnen und<br />
der treuhandkommanditistin in Höhe von je € 1.000,00.<br />
Die kapitalanteile der derzeitigen Gesellschafter vermitteln<br />
nur teilweise die gleichen Mitgliedschaftsrechte wie<br />
die kapitalanteile anderer Gesellschafter bzw. anleger.<br />
eine Übereinstimmung ergibt sich im Bereich der stimmrechte,<br />
da auch auf die kapitalanteile der Gründungsgesellschafter<br />
und der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG je € 100,00<br />
kapitalanteil eine stimme entfällt. Die treuhandkommanditistin<br />
ist jedoch mit ihrem auf eigene rechnung<br />
gehaltenen kapitalanteil weder am Vermögen noch am<br />
ergebnis (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die beiden komplementärinnen sind wie die anderen Gesellschafter<br />
bzw. anleger zwar anteilig am Gesellschaftsvermögen<br />
und an einem Verlust, nicht aber am laufenden<br />
Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Mit rücksicht auf<br />
ihre besonderen aufgaben und funktionen erhalten die<br />
komplementärinnen und die treuhandkommanditistin<br />
darüber hinaus besondere, gesellschaftsvertraglich im<br />
einzelnen geregelte Befugnisse und Vergütungen (näher<br />
hierzu siehe kapitel 5.4.). Darüber hinaus und unter<br />
Berücksichtigung der vorstehend in diesem kapitel 5.3.<br />
gemachten angaben stimmen die Hauptmerkmale der<br />
anteile der derzeitigen Gesellschafter mit denen der zukünftig<br />
beitretenden anleger überein.<br />
Zum Gesellschaftskapital und zu den bisher ausgegebenen<br />
Vermögensanlagen sind im Übrigen folgende angaben<br />
zu machen:<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
€ 3.000,00<br />
Ausstehende Einlagen<br />
Derzeit sind keine einlagen ausstehend. Die von den<br />
derzeitigen Gesellschaftern zu leistenden Bareinlagen<br />
sind erbracht.<br />
Art und Anzahl der Kapitalanteile<br />
Das Gesellschaftskapital ist gegenwärtig aufgeteilt in<br />
die beiden anteile der komplementärinnen und den<br />
kommanditanteil der treuhandkommanditistin mit kapitalanteilen<br />
in Höhe von je € 1.000,00. eine aufteilung