MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Unternehmerische Beteiligung<br />
Der Beitritt zur Gesellschaft stellt eine unternehmerische<br />
Beteiligung dar. eine rendite wird nur dann erzielt, wenn<br />
die Gesellschaft während der Laufzeit ihres Bestehens<br />
einen Gesamtgewinn erwirtschaftet. Dies ist nur dann<br />
der fall, wenn die fondsgesellschaft aus der Veräußerung<br />
von unternehmensbeteiligungen, aus laufenden<br />
Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen<br />
oder aus Zinseinkünften nicht nur sämtliche kosten (bestehend<br />
vor allem aus provisionen, sonstigen Vergütungen<br />
für auftragnehmer der Gesellschaft, der laufenden<br />
Managementvergütung, den tantiemen für den portfolio-Manager<br />
und das beauftragte Vertriebsunternehmen<br />
sowie den weiteren, laufenden Geschäftskosten) erwirtschaftet,<br />
sondern darüber hinaus einen Überschuss erzielt.<br />
angesichts des Gesamtbetrags der kosten und mit<br />
rücksicht auf die schmälerung des eigenen ertrags der<br />
fondsgesellschaft durch die erfolgsabhängigen tantiemen,<br />
setzt dies eine weit überdurchschnittliche rendite<br />
der fondsgesellschaft im Bereich der geplanten Venture-<br />
Capital-Investitionen voraus.<br />
für die Vermögensanlage kann kein bestimmter ertrag<br />
und keine bestimmte rendite vorhergesagt werden. es<br />
kann zudem das risiko nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass das eingesetzte kapital teilweise oder auch vollständig<br />
verloren geht (vgl. hierzu auch in kap. 2.3.4.<br />
„Maximalrisiko“).<br />
Kostenrisiko<br />
es besteht das risiko, dass die kalkulierten kosten,<br />
insbesondere für provisionen, Vergütungen für das Management,<br />
für das Vertriebsunternehmen und sonstige<br />
auftragnehmer der Gesellschaft sowie für laufende Geschäftsausgaben<br />
höher ausfallen als zum Zeitpunkt der<br />
prospektaufstellung angenommen. es besteht weiter<br />
das risiko, dass zusätzliche kostenpositionen entstehen,<br />
die zum Zeitpunkt der prospektaufstellung nicht<br />
bekannt oder kalkuliert wurden. Dies kann dazu führen,<br />
dass Rückflüsse an Anleger geringer ausfallen oder ganz<br />
entfallen.<br />
Platzierungsrisiko<br />
Die fondsgesellschaft beabsichtigt, durch die einlagen<br />
ihrer anleger ein Gesellschaftskapital (ohne agio) in Höhe<br />
von € 60,0 Mio. oder bei ausübung von zwei möglichen<br />
Überzeichnungsreserven ein Gesellschaftskapital von<br />
bis zu € 80,0 Mio. zu erreichen. Dieses Gesellschaftskapital<br />
bildet, nach abzug der fondsnebenkosten, das In-<br />
14 | rIsIken der vermögensanlage<br />
vestitionskapital der Gesellschaft. es besteht allerdings<br />
das risiko, dass nicht ausreichend anleger gewonnen<br />
werden. Die Gesellschaft ist unabhängig von der Höhe<br />
des eingeworbenen kapitals jedoch mit festen aufwendungen<br />
belastet, die bei geringerem platzierungserfolg<br />
umso stärker ins Gewicht fallen. sofern die fondsgesellschaft<br />
das geplante Gesellschaftskapital nicht erreicht,<br />
ist das eingezahlte Kapital aufgrund fixer Aufwendungen<br />
insgesamt prozentual höher mit kosten belastet als ursprünglich<br />
kalkuliert.<br />
Je weniger anleger sich an der fondsgesellschaft beteiligen<br />
und je geringer daher das Investitionskapital ist,<br />
desto geringer sind zugleich die Investitionsmöglichkeiten<br />
der Gesellschaft: es besteht das weitere risiko, dass<br />
die fondsgesellschaft mangels ausreichenden Investitionskapitals<br />
nur eine begrenzte anzahl von Beteiligungen<br />
erwirbt, das Investitionsrisiko also nur eingeschränkt<br />
streuen kann (vgl. hierzu in kap. 2.2.2., „risiko der Investition<br />
in unternehmensbeteiligungen“ und „klumpenrisiko“).<br />
Die genannten faktoren können negative auswirkungen<br />
auf die Vermögens-, finanz- und ertragslage der Gesellschaft<br />
haben und dazu führen, dass Rückflüsse an Anleger<br />
schwächer ausfallen oder ganz entfallen.<br />
2.2.2. Anlagegefährdende Risiken<br />
Änderungen der Rechtslage, Regulierungsvorschriften<br />
es besteht das risiko, dass sich durch die Änderung<br />
von rechtsvorschriften, eine Änderung der Verwaltungsauffassung<br />
oder eine Änderung der rechtsprechung<br />
negative auswirkungen auf die Vermögensanlage ergeben,<br />
etwa indem sich Vertragsregelungen als unwirksam<br />
herausstellen oder weitere bzw. andere öffentlichrechtliche<br />
Genehmigungen benötigt werden, als zum<br />
Zeitpunkt der prospektaufstellung angenommen. es ist<br />
z. B. möglich, dass von den aufsichtsbehörden eine erlaubnis<br />
der fondsgesellschaft oder deren Management<br />
nach den Vorschriften des kreditwesengesetzes oder<br />
aufgrund vergleichbarer Bestimmungen verlangt wird<br />
oder eine solche Erlaubnispflicht während der Laufzeit<br />
der fondsgesellschaft nachträglich eingeführt wird. Die<br />
umsetzung einer solchen regulierung kann erhebliche<br />
Mehrkosten bei der fondsgesellschaft zur folge haben<br />
und dazu führen, dass Rückflüsse an Anleger schwächer<br />
ausfallen oder ganz entfallen.