MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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9.1.2. Kostenprognose und Investitionskapital<br />
Das Gesellschaftskapital der fondsgesellschaft in Höhe<br />
von prognostiziert € 60,538 Mio. (bei Vollplatzierung<br />
und Volleinzahlung ohne Inanspruchnahme der platzierungsreserve<br />
und ohne Berücksichtigung der agio-<br />
Zahlungen) dient der anschaffung der anlageobjekte<br />
der fondsgesellschaft sowie der Deckung der sonstigen<br />
kosten der Gesellschaft, insbesondere der provisionen<br />
und weiterer fondsnebenkosten. Die prognostizierten,<br />
gesamten fondsnebenkosten der fondsgesellschaft<br />
bis 31.12.2021 betragen, ohne Berücksichtigung der<br />
agio-auszahlungen, aber unter Hinzurechnung eines Gewerbesteueraufwands<br />
in Höhe von t€ <strong>13</strong>3 für die Jahre<br />
der Investitionsphase bis 2014, t€ 18.434. Hierin sind<br />
erfolgsabhängige tantiemen für den portfolio-Manager<br />
und das beauftragte Vertriebsunternehmen sowie mögliche<br />
Liquidationskosten aus den nachstehend in diesem<br />
kapital erläuterten Gründen nicht berücksichtigt. Die<br />
prognostizierten anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
der fondsgesellschaft für Beteiligungen („Investitionskapital“)<br />
bis 31.12.2021 betragen somit, unter weiterer<br />
Berücksichtigung eines prognostizierten Zinsertrags<br />
in diesem Zeitraum von rund t€ 538, t€ 42.104. eine<br />
entsprechende tabellarische Darstellung findet sich am<br />
ende dieses Gliederungsabschnitts.<br />
Fondsnebenkosten bis 31.12.2021 (Prognose)<br />
für die prognose des Investitionskapitals, das der emittentin<br />
zur Verfügung stehen wird, sind die fondsnebenkosten<br />
der fondsgesellschaft während der planmäßigen<br />
Laufzeit (bis 31.12.2021) zu kalkulieren, da diese kosten<br />
grundsätzlich aus den einlagen der Gesellschafter und<br />
Anleger finanziert werden. Eine Fremd- oder Zwischenfinanzierung<br />
ist nicht vorgesehen. Die fondsnebenkosten<br />
setzen sich zusammen aus den provisionen (1), den betragsmäßig<br />
fest vereinbarten Vergütungen (2), der Vergütung<br />
des portfolio-Managers (3) sowie sonstigen laufenden<br />
Geschäftskosten der Gesellschaft (4), wie z. B. für<br />
printunterlagen, Geschäftskorres pondenz und kommunikation,<br />
rechts- und steuerberatung, Gutachten, etc.<br />
Die Höhe dieser fondsnebenkosten ist, so weit sie nicht<br />
bereits jetzt fest vereinbarte Honorarbeträge betreffen,<br />
gegenwärtig nicht exakt bestimmbar. Der Gesamtbetrag<br />
der fondsnebenkosten während der geplanten Laufzeit<br />
der fondsgesellschaft bis 31.12.2021 kann daher nur<br />
anhand von prognosen, die auf den erfahrungen der Geschäftsleitung<br />
der emittentin, des portfolio-Managers,<br />
der anbieterin und des beauftragten Vertriebsunternehmens<br />
beruhen, geschätzt werden.<br />
82 | fInanzInformatIonen und Prognosen<br />
Die erfolgsabhängige tantieme, die unter bestimmten<br />
Voraussetzungen gegenüber der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG<br />
als portfolio-Manager und der alfred <strong>Wieder</strong> aG als Vertriebsunternehmen<br />
geschuldet ist (vgl. in kap. 5.4.2.<br />
und kap. 7.3.), bleibt bei der nachfolgenden Darstellung<br />
unberücksichtigt, da sie zwar zu kosten der fondsgesellschaft<br />
führt, jedoch nur bei der erfolgreichen Veräußerung<br />
oder Beendigung von unternehmensbeteiligungen<br />
(aus dem Veräußerungserlös) oder im falle von Gewinnausschüttungen<br />
eines Beteiligungsunternehmens (aus<br />
dem ausschüttungsbetrag) zu zahlen ist und somit auf<br />
das ursprüngliche Investitionskapital der fondsgesellschaft<br />
keinen Einfluss nimmt.<br />
für die kalkulation des Investitionskapitals wird ferner<br />
davon ausgegangen, dass die Beteiligungen der<br />
fondsgesellschaft während der geplanten Laufzeit bis<br />
31.12.2021 vollständig weiterveräußert werden können,<br />
sodass für die fondsgesellschaft keine oder zumindest<br />
keine maßgeblichen kosten ab dem Jahr 2022 bzw.<br />
nach Auflösung der Gesellschaft (Liquidationskosten)<br />
mehr entstehen. solche möglichen Liquidationskosten<br />
bleiben daher bei der nachfolgenden Darstellung ebenfalls<br />
unberücksichtigt.<br />
Nach Maßgabe vorstehender angaben ergibt sich für<br />
die kalkulation des Investitionskapitals der fondsgesellschaft<br />
folgende prognose der fondsnebenkosten<br />
bis 31.12.2021 (jeweils auf volle tausend euro gerundet<br />
und unter der annahme eines umsatzsteuersatzes von<br />
durchgängig 19 %):<br />
(1) Provisionen<br />
Bei den „provisionen“ handelt es sich um aufwendungen<br />
der fondsgesellschaft für Vertrieb und eigenkapitalvermittlung,<br />
für Gründungs- und Initiativleistungen, für portfolio-einrichtung,<br />
Marketing sowie finanzbuchhaltung<br />
und abrechnung, die in abhängigkeit von den einlagen<br />
der anleger auf ihre kapitalanteile entstehen und ausbezahlt<br />
werden (vgl. auch kap. 3.11.).<br />
sofern – ohne Berücksichtigung der Überzeichnungsreserve<br />
– somit eine Vollplatzierung des Gesellschaftskapitals<br />
erreicht werden kann und die anleger einlagen<br />
in Höhe von t€ 59.997 (ohne agio) leisten, ergeben<br />
sich Provisionsverpflichtungen der Fondsgesellschaft in<br />
Höhe von insgesamt rund t€ 11.909 brutto (vgl. auch<br />
die nachfolgende Übersicht „Investitionskapital der<br />
fondsgesellschaft“). Die zusätzlichen agio-Zahlungen