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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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9.1.2. Kostenprognose und Investitionskapital<br />

Das Gesellschaftskapital der fondsgesellschaft in Höhe<br />

von prognostiziert € 60,538 Mio. (bei Vollplatzierung<br />

und Volleinzahlung ohne Inanspruchnahme der platzierungsreserve<br />

und ohne Berücksichtigung der agio-<br />

Zahlungen) dient der anschaffung der anlageobjekte<br />

der fondsgesellschaft sowie der Deckung der sonstigen<br />

kosten der Gesellschaft, insbesondere der provisionen<br />

und weiterer fondsnebenkosten. Die prognostizierten,<br />

gesamten fondsnebenkosten der fondsgesellschaft<br />

bis 31.12.2021 betragen, ohne Berücksichtigung der<br />

agio-auszahlungen, aber unter Hinzurechnung eines Gewerbesteueraufwands<br />

in Höhe von t€ <strong>13</strong>3 für die Jahre<br />

der Investitionsphase bis 2014, t€ 18.434. Hierin sind<br />

erfolgsabhängige tantiemen für den portfolio-Manager<br />

und das beauftragte Vertriebsunternehmen sowie mögliche<br />

Liquidationskosten aus den nachstehend in diesem<br />

kapital erläuterten Gründen nicht berücksichtigt. Die<br />

prognostizierten anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

der fondsgesellschaft für Beteiligungen („Investitionskapital“)<br />

bis 31.12.2021 betragen somit, unter weiterer<br />

Berücksichtigung eines prognostizierten Zinsertrags<br />

in diesem Zeitraum von rund t€ 538, t€ 42.104. eine<br />

entsprechende tabellarische Darstellung findet sich am<br />

ende dieses Gliederungsabschnitts.<br />

Fondsnebenkosten bis 31.12.2021 (Prognose)<br />

für die prognose des Investitionskapitals, das der emittentin<br />

zur Verfügung stehen wird, sind die fondsnebenkosten<br />

der fondsgesellschaft während der planmäßigen<br />

Laufzeit (bis 31.12.2021) zu kalkulieren, da diese kosten<br />

grundsätzlich aus den einlagen der Gesellschafter und<br />

Anleger finanziert werden. Eine Fremd- oder Zwischenfinanzierung<br />

ist nicht vorgesehen. Die fondsnebenkosten<br />

setzen sich zusammen aus den provisionen (1), den betragsmäßig<br />

fest vereinbarten Vergütungen (2), der Vergütung<br />

des portfolio-Managers (3) sowie sonstigen laufenden<br />

Geschäftskosten der Gesellschaft (4), wie z. B. für<br />

printunterlagen, Geschäftskorres pondenz und kommunikation,<br />

rechts- und steuerberatung, Gutachten, etc.<br />

Die Höhe dieser fondsnebenkosten ist, so weit sie nicht<br />

bereits jetzt fest vereinbarte Honorarbeträge betreffen,<br />

gegenwärtig nicht exakt bestimmbar. Der Gesamtbetrag<br />

der fondsnebenkosten während der geplanten Laufzeit<br />

der fondsgesellschaft bis 31.12.2021 kann daher nur<br />

anhand von prognosen, die auf den erfahrungen der Geschäftsleitung<br />

der emittentin, des portfolio-Managers,<br />

der anbieterin und des beauftragten Vertriebsunternehmens<br />

beruhen, geschätzt werden.<br />

82 | fInanzInformatIonen und Prognosen<br />

Die erfolgsabhängige tantieme, die unter bestimmten<br />

Voraussetzungen gegenüber der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG<br />

als portfolio-Manager und der alfred <strong>Wieder</strong> aG als Vertriebsunternehmen<br />

geschuldet ist (vgl. in kap. 5.4.2.<br />

und kap. 7.3.), bleibt bei der nachfolgenden Darstellung<br />

unberücksichtigt, da sie zwar zu kosten der fondsgesellschaft<br />

führt, jedoch nur bei der erfolgreichen Veräußerung<br />

oder Beendigung von unternehmensbeteiligungen<br />

(aus dem Veräußerungserlös) oder im falle von Gewinnausschüttungen<br />

eines Beteiligungsunternehmens (aus<br />

dem ausschüttungsbetrag) zu zahlen ist und somit auf<br />

das ursprüngliche Investitionskapital der fondsgesellschaft<br />

keinen Einfluss nimmt.<br />

für die kalkulation des Investitionskapitals wird ferner<br />

davon ausgegangen, dass die Beteiligungen der<br />

fondsgesellschaft während der geplanten Laufzeit bis<br />

31.12.2021 vollständig weiterveräußert werden können,<br />

sodass für die fondsgesellschaft keine oder zumindest<br />

keine maßgeblichen kosten ab dem Jahr 2022 bzw.<br />

nach Auflösung der Gesellschaft (Liquidationskosten)<br />

mehr entstehen. solche möglichen Liquidationskosten<br />

bleiben daher bei der nachfolgenden Darstellung ebenfalls<br />

unberücksichtigt.<br />

Nach Maßgabe vorstehender angaben ergibt sich für<br />

die kalkulation des Investitionskapitals der fondsgesellschaft<br />

folgende prognose der fondsnebenkosten<br />

bis 31.12.2021 (jeweils auf volle tausend euro gerundet<br />

und unter der annahme eines umsatzsteuersatzes von<br />

durchgängig 19 %):<br />

(1) Provisionen<br />

Bei den „provisionen“ handelt es sich um aufwendungen<br />

der fondsgesellschaft für Vertrieb und eigenkapitalvermittlung,<br />

für Gründungs- und Initiativleistungen, für portfolio-einrichtung,<br />

Marketing sowie finanzbuchhaltung<br />

und abrechnung, die in abhängigkeit von den einlagen<br />

der anleger auf ihre kapitalanteile entstehen und ausbezahlt<br />

werden (vgl. auch kap. 3.11.).<br />

sofern – ohne Berücksichtigung der Überzeichnungsreserve<br />

– somit eine Vollplatzierung des Gesellschaftskapitals<br />

erreicht werden kann und die anleger einlagen<br />

in Höhe von t€ 59.997 (ohne agio) leisten, ergeben<br />

sich Provisionsverpflichtungen der Fondsgesellschaft in<br />

Höhe von insgesamt rund t€ 11.909 brutto (vgl. auch<br />

die nachfolgende Übersicht „Investitionskapital der<br />

fondsgesellschaft“). Die zusätzlichen agio-Zahlungen

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