MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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<strong>13</strong>8 | glossar<br />
Nachschusspflicht<br />
Verpflichtung eines Gesellschafters, das bestehende Gesellschaftskapital<br />
(anteilig) durch einlagen zu erhöhen.<br />
Nachschusspflichten können bei der Fondsgesellschaft<br />
nur mit Zustimmung des jeweils betroffenen Gesellschafters<br />
bzw. anlegers beschlossen werden.<br />
Öffentliches Angebot<br />
Zeitraum, während dessen die anteile an der fondsgesellschaft<br />
einem unbestimmten personenkreis angeboten<br />
werden. auch als „platzierungsphase“ bezeichnet.<br />
Platzierungsphase<br />
siehe „Öffentliches angebot“.<br />
Portfolio-Gesellschaft<br />
Gesellschaften, an denen die fondsgesellschaft anteile<br />
erwerben und halten wird.<br />
Portfolio-Manager<br />
komplementärin und Geschäftsführerin der Gesellschaft,<br />
die nach den regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />
die aufgabe und Befugnis hat, das portfolio-<br />
Management der Gesellschaft durchzuführen. Das<br />
portfolio-Management besteht aus dem erwerb und der<br />
Veräußerung von anteilen an portfolio-Gesellschaften<br />
sowie der Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in<br />
portfolio-Gesellschaften. Hier: <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG.<br />
Private Equity<br />
oberbegriff für die Bereitstellung von eigenkapital an<br />
unternehmen außerhalb der Börse. auch als „Venture<br />
Capital“ (siehe dort) bezeichnet.<br />
Prospektverantwortliche<br />
Gesellschaft, die für den gesamten Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
die Verantwortung übernommen hat. Hier:<br />
HMW emissionshaus aG, zugleich anbieterin.<br />
Provisionen<br />
Vergütungen an auftragnehmer und Vertragspartner<br />
der Gesellschaft, deren Höhe sich mit bestimmten, vereinbarten<br />
prozentsätzen anhand der einlageleistungen<br />
der anleger auf ihre kapitalanteile an der Gesellschaft<br />
errechnet.<br />
Treugeber<br />
anleger, die die kommanditbeteiligung an der fondsgesellschaft<br />
mittelbar, über die treuhandkommanditistin<br />
<strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand GmbH, erwerben und halten.<br />
es handelt sich um eine bei Geschlossenen fonds übliche<br />
form der anlegerbeteiligung.<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Die treuhandkommanditistin, die <strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand<br />
GmbH, erwirbt und hält im eigenen Namen, aber<br />
für rechnung der anleger, d.h. „treuhänderisch“ für die<br />
anleger, deren kommanditanteil an der fondsgesellschaft.<br />
Treuhandvertrag<br />
Vertrag, der das rechtsverhältnis zwischen dem anleger<br />
und der treuhandkommanditistin regelt.<br />
UStG<br />
Deutsches umsatzsteuergesetz.<br />
Venture-Capital<br />
fachbegriff für „Wagniskapital“ oder „risikokapital“. als<br />
Venture-Capital-finanzierung oder Venture-Capital-Investition<br />
wird die Bereitstellung von eigenkapital oder von<br />
sog. Mezzanine-kapital (siehe dort) durch einen Investor<br />
an Unternehmen, meist in Form einer Anschubfinanzierung<br />
während oder kurz nach deren Gründungsphase,<br />
bezeichnet. Der Investor stellt dem Beteiligungsunternehmen<br />
langfristig oder endgültig (ohne rückzahlungsverpflichtung)<br />
Kapital zur Verfügung und erhält im<br />
Gegenzug einen unternehmensanteil oder eine stille<br />
Beteiligung.<br />
VerkProspG<br />
Deutsches Verkaufsprospektgesetz.<br />
VermVerkProspV<br />
Deutsche Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.<br />
Zielunternehmen<br />
Gesellschaften bzw. unternehmen, in die die fondsgesellschaft<br />
zu investieren beabsichtigt, wobei nach dem<br />
vorliegenden fondskonzept vorrangig in junge und innovative,<br />
nicht börsennotierte kapitalgesellschaften und<br />
kommanditgesellschaften mit sitz in Deutschland oder<br />
Österreich investiert werden soll.