MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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5.5. Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />
Der wichtigste tätigkeitsbereich der emittentin (im folgenden<br />
auch „fondsgesellschaft“) sind sogenannte<br />
Venture-Capital- bzw. private-equity-Investitionen. Ihre<br />
Geschäftstätigkeit besteht darin, das Gesellschaftskapital<br />
in Beteiligungen an nicht börsennotierten kapitalgesellschaften,<br />
in kommanditanteile an anderen<br />
kommanditgesellschaften sowie in atypisch stille Beteiligungen<br />
an anderen unternehmen zu investieren.<br />
Den Zielunternehmen soll im Zuge dieser Investitionen<br />
regelmäßig eigenkapital zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Beteiligung der fondsgesellschaft wird daher grundsätzlich<br />
durch erhöhung des stamm- oder festkapitals<br />
des Zielunternehmens, den erwerb eigener Geschäftsanteile<br />
des Zielunternehmens oder sonstige einlagen in<br />
dessen eigenkapital realisiert. einzelheiten zu den künftigen<br />
anlageobjekten, den anlagezielen und der anlagepolitik<br />
der Fondsgesellschaft finden sich in Kap. 8. Die<br />
fondsgesellschaft wird darüber hinaus einen kleinen teil<br />
des Gesellschaftskapitals als Liquiditätsreserve, für laufende<br />
kosten oder außergewöhnliche ausgaben, zurückhalten.<br />
Mit dieser Liquiditätsreserve soll zusätzlich eine<br />
kleine, laufende rendite erzielt werden, etwa durch die<br />
anlage dieser Barmittel als festgeld oder sparguthaben.<br />
58 | angaben Über dIe emIttentIn<br />
Bei der fondsgesellschaft gibt es zum Zeitpunkt der<br />
prospektaufstellung keine laufenden Investitionen. eine<br />
erste Investition in unternehmensbeteiligungen wird erst<br />
dann erfolgen, wenn nach dem Beitritt von anlegern und<br />
deren einlageleistung genügend Gesellschaftskapital<br />
zur Verfügung steht, um eine geeignete Beteiligung mit<br />
einem ausreichend großen anteil am Zielunternehmen<br />
zu erwerben. Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG prüft gegenwärtig<br />
Investitionsmöglichkeiten. eine verbindliche Investitionsentscheidung<br />
ist jedoch noch nicht gefallen. es ist bisher<br />
weder ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen noch eine<br />
Zeichnung durch die fondsgesellschaft vorgenommen<br />
worden noch existieren gegenwärtig entsprechende<br />
Vorverträge. Die anleger investieren bei der emittentin<br />
zunächst in einen sogenannten „Blind pool“, also eine<br />
fondsgesellschaft ohne anlageobjekte und ohne bereits<br />
feststehende Investitionen. Hinweise zu den risiken eines<br />
solchen „Blind Pool“ finden sich in Kap. 2.2.2.<br />
Die fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />
nicht abhängig von patenten, Lizenzen,<br />
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die<br />
von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder ertragslage der emittentin sind. Die tätigkeit der<br />
emittentin ist nicht durch außergewöhnliche ereignisse<br />
beeinflusst worden. Es existieren keine Gerichts- oder<br />
Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf<br />
die wirtschaftliche Lage der emittentin haben können.