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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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5.5. Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

Der wichtigste tätigkeitsbereich der emittentin (im folgenden<br />

auch „fondsgesellschaft“) sind sogenannte<br />

Venture-Capital- bzw. private-equity-Investitionen. Ihre<br />

Geschäftstätigkeit besteht darin, das Gesellschaftskapital<br />

in Beteiligungen an nicht börsennotierten kapitalgesellschaften,<br />

in kommanditanteile an anderen<br />

kommanditgesellschaften sowie in atypisch stille Beteiligungen<br />

an anderen unternehmen zu investieren.<br />

Den Zielunternehmen soll im Zuge dieser Investitionen<br />

regelmäßig eigenkapital zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Beteiligung der fondsgesellschaft wird daher grundsätzlich<br />

durch erhöhung des stamm- oder festkapitals<br />

des Zielunternehmens, den erwerb eigener Geschäftsanteile<br />

des Zielunternehmens oder sonstige einlagen in<br />

dessen eigenkapital realisiert. einzelheiten zu den künftigen<br />

anlageobjekten, den anlagezielen und der anlagepolitik<br />

der Fondsgesellschaft finden sich in Kap. 8. Die<br />

fondsgesellschaft wird darüber hinaus einen kleinen teil<br />

des Gesellschaftskapitals als Liquiditätsreserve, für laufende<br />

kosten oder außergewöhnliche ausgaben, zurückhalten.<br />

Mit dieser Liquiditätsreserve soll zusätzlich eine<br />

kleine, laufende rendite erzielt werden, etwa durch die<br />

anlage dieser Barmittel als festgeld oder sparguthaben.<br />

58 | angaben Über dIe emIttentIn<br />

Bei der fondsgesellschaft gibt es zum Zeitpunkt der<br />

prospektaufstellung keine laufenden Investitionen. eine<br />

erste Investition in unternehmensbeteiligungen wird erst<br />

dann erfolgen, wenn nach dem Beitritt von anlegern und<br />

deren einlageleistung genügend Gesellschaftskapital<br />

zur Verfügung steht, um eine geeignete Beteiligung mit<br />

einem ausreichend großen anteil am Zielunternehmen<br />

zu erwerben. Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG prüft gegenwärtig<br />

Investitionsmöglichkeiten. eine verbindliche Investitionsentscheidung<br />

ist jedoch noch nicht gefallen. es ist bisher<br />

weder ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen noch eine<br />

Zeichnung durch die fondsgesellschaft vorgenommen<br />

worden noch existieren gegenwärtig entsprechende<br />

Vorverträge. Die anleger investieren bei der emittentin<br />

zunächst in einen sogenannten „Blind pool“, also eine<br />

fondsgesellschaft ohne anlageobjekte und ohne bereits<br />

feststehende Investitionen. Hinweise zu den risiken eines<br />

solchen „Blind Pool“ finden sich in Kap. 2.2.2.<br />

Die fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />

nicht abhängig von patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die<br />

von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder ertragslage der emittentin sind. Die tätigkeit der<br />

emittentin ist nicht durch außergewöhnliche ereignisse<br />

beeinflusst worden. Es existieren keine Gerichts- oder<br />

Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Lage der emittentin haben können.

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