MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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abweichend von satz 1 haftet die auftragnehmerin<br />
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />
(Kardinalpflichten) darüber hinaus auch bei fahrlässiger<br />
schadensverursachung, dann jedoch nur für<br />
den typischerweise vorhersehbaren schaden.<br />
§ 5 Vergütung<br />
1. Die auftragnehmerin erhält für ihre Leistungen<br />
nach diesem Vertrag eine Vergütung in Höhe von €<br />
2.750,00 monatlich, beginnend ab dem 01.01.2012<br />
und endend am 31.12.20<strong>13</strong>, sowie in Höhe von €<br />
1.000,00 monatlich, beginnend ab dem 01.01.2014<br />
und endend am 31.12.2016. Hinzu tritt jeweils die<br />
gesetzliche umsatzsteuer. sofern dieser Vertrag vorzeitig<br />
endet, endet der Vergütungsanspruch mit dem<br />
auf die Beendigung folgenden Monat.<br />
2. Die Vergütung wird spätestens zum 15. eines kalendermonats<br />
für den jeweils vorhergehenden kalendermonat<br />
abgerechnet und ist bei abrechnung zur<br />
Zahlung fällig. Die auftragnehmerin ist berechtigt,<br />
sich die Vergütung selbst von einem einlagenkonto<br />
auszuzahlen.<br />
3. Die auftraggeberin erstattet der auftragnehmerin die<br />
aufwendungen für eine etwaig von ihr abgeschlossene<br />
Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme<br />
von € 1,0 Mio.<br />
§ 6 Laufzeit des Vertrages, Kündigung<br />
1. Der Vertrag wird zunächst befristet bis zum<br />
31.12.2016 abgeschlossen.<br />
2. Das recht jeder Vertragspartei, diesen Vertrag aus<br />
wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt<br />
unberührt. Jede kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />
3. Die kontoführungs- und Vertretungsbefugnisse<br />
der auftragnehmerin und der von ihr beauftragten<br />
rechtsanwälte erlöschen bei Vertragsbeendigung.<br />
<strong>13</strong>2 | mIttelverwendungskontrollvertrag<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
1. Zu diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden.<br />
Jede Änderung oder ergänzung des<br />
Vertrages bedarf der schriftform. Dies gilt auch für<br />
eine abänderung dieser schriftformklausel selbst.<br />
2. sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
sind oder werden sollten, berührt dies nicht<br />
die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die unwirksame<br />
Bestimmung soll durch eine regelung ersetzt<br />
werden, die der unwirksamen Bestimmung unter<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten<br />
kommt. Das Gleiche gilt für eine etwaige Vertragslücke.<br />
München, den 15.09.2011<br />
<strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG<br />
v. schirach rechtsanwaltsgesellschaft mbH