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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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abweichend von satz 1 haftet die auftragnehmerin<br />

bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />

(Kardinalpflichten) darüber hinaus auch bei fahrlässiger<br />

schadensverursachung, dann jedoch nur für<br />

den typischerweise vorhersehbaren schaden.<br />

§ 5 Vergütung<br />

1. Die auftragnehmerin erhält für ihre Leistungen<br />

nach diesem Vertrag eine Vergütung in Höhe von €<br />

2.750,00 monatlich, beginnend ab dem 01.01.2012<br />

und endend am 31.12.20<strong>13</strong>, sowie in Höhe von €<br />

1.000,00 monatlich, beginnend ab dem 01.01.2014<br />

und endend am 31.12.2016. Hinzu tritt jeweils die<br />

gesetzliche umsatzsteuer. sofern dieser Vertrag vorzeitig<br />

endet, endet der Vergütungsanspruch mit dem<br />

auf die Beendigung folgenden Monat.<br />

2. Die Vergütung wird spätestens zum 15. eines kalendermonats<br />

für den jeweils vorhergehenden kalendermonat<br />

abgerechnet und ist bei abrechnung zur<br />

Zahlung fällig. Die auftragnehmerin ist berechtigt,<br />

sich die Vergütung selbst von einem einlagenkonto<br />

auszuzahlen.<br />

3. Die auftraggeberin erstattet der auftragnehmerin die<br />

aufwendungen für eine etwaig von ihr abgeschlossene<br />

Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme<br />

von € 1,0 Mio.<br />

§ 6 Laufzeit des Vertrages, Kündigung<br />

1. Der Vertrag wird zunächst befristet bis zum<br />

31.12.2016 abgeschlossen.<br />

2. Das recht jeder Vertragspartei, diesen Vertrag aus<br />

wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt<br />

unberührt. Jede kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />

3. Die kontoführungs- und Vertretungsbefugnisse<br />

der auftragnehmerin und der von ihr beauftragten<br />

rechtsanwälte erlöschen bei Vertragsbeendigung.<br />

<strong>13</strong>2 | mIttelverwendungskontrollvertrag<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

1. Zu diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden.<br />

Jede Änderung oder ergänzung des<br />

Vertrages bedarf der schriftform. Dies gilt auch für<br />

eine abänderung dieser schriftformklausel selbst.<br />

2. sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

sind oder werden sollten, berührt dies nicht<br />

die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die unwirksame<br />

Bestimmung soll durch eine regelung ersetzt<br />

werden, die der unwirksamen Bestimmung unter<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten<br />

kommt. Das Gleiche gilt für eine etwaige Vertragslücke.<br />

München, den 15.09.2011<br />

<strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG<br />

v. schirach rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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