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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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(b) Management-Gebühr<br />

Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG erhält für ihre laufende tätigkeit<br />

ferner eine gewinnunabhängige, jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 0,50 % des Gesamtbetrages des von der Gesell-<br />

schaft in unternehmensbeteiligungen investierten Gesell-<br />

schaftsvermögens („Investitionsbetrag“). Maßgeblicher<br />

Investitionsbetrag ist jeweils das in der Handelsbilanz des<br />

vorhergehenden Geschäftsjahres ausgewiesene finanzanlagevermögen.<br />

Hinzu tritt die gesetzliche umsatzsteuer.<br />

Diese Vergütung ist erstmalig zahlbar für das Geschäftsjahr<br />

20<strong>13</strong> im Geschäftsjahr 20<strong>13</strong> auf Basis des Jahresabschlusses<br />

zum 31.12.2012. Die genaue Höhe der Mana-<br />

gement-Gebühr kann wegen der unterschiedlichen Höhe<br />

des „Investitionsbetrags“ gegenwärtig nicht angegeben<br />

werden. Laut prognose erhält die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG<br />

während der geplanten Laufzeit der fondsgesellschaft<br />

eine Gesamtvergütung für das laufende Management in<br />

Höhe von rund t€ 1.538 brutto (vgl. näher in kap. 9.1.2.).<br />

(c) Erfolgsabhängige Tantieme<br />

Dem portfolio-Manager steht über die in lit (a) und (b) geregelten<br />

Vergütungen hinaus eine erfolgsabhängige tantieme<br />

zu. Die erfolgsabhängige tantieme beträgt 17,0 %<br />

des Veräußerungs- oder aufgabegewinns laut Handelsbilanz<br />

(vor steuern), den die Gesellschaft bei der Veräußerung<br />

oder Beendigung von unternehmensbeteiligungen<br />

nach abzug aller anschaffungskosten für die Beteiligung<br />

und der Veräußerungskosten erzielt, und 17,0 % der<br />

laufenden Gewinnausschüttungen (vor steuern) eines<br />

Beteiligungsunternehmens der Gesellschaft. eine etwaige<br />

umsatzsteuer ist in diesen Beträgen enthalten.<br />

Vom „Veräußerungsgewinn“ werden vor Berechnung der<br />

tantieme zwei freibeträge in abzug gebracht, nämlich<br />

ein freibetrag in Höhe von 10,0 % der anschaffungskosten<br />

der veräußerten unternehmensbeteiligung p. a. für<br />

den Zeitraum zwischen anschaffung und Veräußerung<br />

(„Hurdle-rate“) sowie ein weiterer freibetrag in Höhe von<br />

30,0 % des festkapitals der Gesellschaft am 31.12. des<br />

der Veräußerung vorhergehenden Geschäftsjahres („Nebenkosten-freibetrag“).<br />

Der Nebenkosten-freibetrag<br />

wird nur einmalig in voller Höhe berücksichtigt. Weitere<br />

angaben zur tantieme sowie ein Berechnungsbeispiel<br />

finden sich in § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags.<br />

Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG erhält eine erstattung ihrer notwendigen<br />

und nachgewiesenen aufwendungen für reisen,<br />

telefon, porto, Bewirtung sowie für eine angemessene<br />

D&o-Versicherung. Zu der aufwendungserstattung<br />

tritt eine etwaige gesetzliche umsatzsteuer.<br />

56 | angaben Über dIe emIttentIn<br />

sofern sich im Zuge der Liquidation der Gesellschaft<br />

(nach deren Auflösung) Gewinne ergeben, die nach Ausgleich<br />

aller Gesellschaftsverbindlichkeiten als Liquidationserlös<br />

ausgeschüttet werden können, ist die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />

aG hieran wie alle anderen Gesellschafter bzw.<br />

anleger im Verhältnis ihres kapitalanteils zum gesamten<br />

festkapital beteiligt. Im falle eines vorzeitigen ausscheidens<br />

erhält sie im Verhältnis ihrer Vermögensbeteiligung<br />

ein auseinandersetzungsguthaben. Im Übrigen stehen<br />

der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG über die vorstehend genannte<br />

Vergütung und aufwendungserstattung hinaus keine<br />

weiteren Gewinnbeteiligungen und entnahmerechte und<br />

keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder art, innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrags,<br />

zu.<br />

Beteiligungen<br />

Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG hält weder unmittelbare noch<br />

mittelbare Beteiligungen an unternehmen, die mit dem<br />

Vertrieb der vorliegenden Vermögensanlage beauftragt<br />

sind. sie hält ferner weder unmittelbare noch mittelbare<br />

Beteiligungen an einem unternehmen, das der emittentin<br />

fremdkapital zur Verfügung stellt (wobei eine solche<br />

Fremdfinanzierung der Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

ohnedies nicht beabsichtigt ist) oder das im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung der anlageobjekte<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringt.<br />

Nachdem die emittentin bisher keine Beteiligungen<br />

(anlageobjekte) erworben hat, lassen sich diesbezüglich<br />

gegenwärtig keine weiteren angaben machen.<br />

Abweichungen von der gesetzlichen Regelung<br />

in der Satzung<br />

Die aktien der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG können nur mit<br />

Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch den<br />

Vorstand, übertragen werden. Laut satzung der Gesellschaft<br />

kann der aufsichtsrat bestimmen, dass die Vorstandsmitglieder<br />

von den Beschränkungen des § 181 2.<br />

alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreit werden.<br />

Der aufsichtsrat hat von dieser er-mächtigung Gebrauch<br />

gemacht und die Mitglieder des Vorstands jeweils vom<br />

Verbot der Mehrfachvertretung befreit. Darüber hinaus<br />

weist die satzung der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG keine abweichungen<br />

von den gesetzlichen regelungen auf.

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