MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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(b) Management-Gebühr<br />
Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG erhält für ihre laufende tätigkeit<br />
ferner eine gewinnunabhängige, jährliche Vergütung in<br />
Höhe von 0,50 % des Gesamtbetrages des von der Gesell-<br />
schaft in unternehmensbeteiligungen investierten Gesell-<br />
schaftsvermögens („Investitionsbetrag“). Maßgeblicher<br />
Investitionsbetrag ist jeweils das in der Handelsbilanz des<br />
vorhergehenden Geschäftsjahres ausgewiesene finanzanlagevermögen.<br />
Hinzu tritt die gesetzliche umsatzsteuer.<br />
Diese Vergütung ist erstmalig zahlbar für das Geschäftsjahr<br />
20<strong>13</strong> im Geschäftsjahr 20<strong>13</strong> auf Basis des Jahresabschlusses<br />
zum 31.12.2012. Die genaue Höhe der Mana-<br />
gement-Gebühr kann wegen der unterschiedlichen Höhe<br />
des „Investitionsbetrags“ gegenwärtig nicht angegeben<br />
werden. Laut prognose erhält die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG<br />
während der geplanten Laufzeit der fondsgesellschaft<br />
eine Gesamtvergütung für das laufende Management in<br />
Höhe von rund t€ 1.538 brutto (vgl. näher in kap. 9.1.2.).<br />
(c) Erfolgsabhängige Tantieme<br />
Dem portfolio-Manager steht über die in lit (a) und (b) geregelten<br />
Vergütungen hinaus eine erfolgsabhängige tantieme<br />
zu. Die erfolgsabhängige tantieme beträgt 17,0 %<br />
des Veräußerungs- oder aufgabegewinns laut Handelsbilanz<br />
(vor steuern), den die Gesellschaft bei der Veräußerung<br />
oder Beendigung von unternehmensbeteiligungen<br />
nach abzug aller anschaffungskosten für die Beteiligung<br />
und der Veräußerungskosten erzielt, und 17,0 % der<br />
laufenden Gewinnausschüttungen (vor steuern) eines<br />
Beteiligungsunternehmens der Gesellschaft. eine etwaige<br />
umsatzsteuer ist in diesen Beträgen enthalten.<br />
Vom „Veräußerungsgewinn“ werden vor Berechnung der<br />
tantieme zwei freibeträge in abzug gebracht, nämlich<br />
ein freibetrag in Höhe von 10,0 % der anschaffungskosten<br />
der veräußerten unternehmensbeteiligung p. a. für<br />
den Zeitraum zwischen anschaffung und Veräußerung<br />
(„Hurdle-rate“) sowie ein weiterer freibetrag in Höhe von<br />
30,0 % des festkapitals der Gesellschaft am 31.12. des<br />
der Veräußerung vorhergehenden Geschäftsjahres („Nebenkosten-freibetrag“).<br />
Der Nebenkosten-freibetrag<br />
wird nur einmalig in voller Höhe berücksichtigt. Weitere<br />
angaben zur tantieme sowie ein Berechnungsbeispiel<br />
finden sich in § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags.<br />
Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG erhält eine erstattung ihrer notwendigen<br />
und nachgewiesenen aufwendungen für reisen,<br />
telefon, porto, Bewirtung sowie für eine angemessene<br />
D&o-Versicherung. Zu der aufwendungserstattung<br />
tritt eine etwaige gesetzliche umsatzsteuer.<br />
56 | angaben Über dIe emIttentIn<br />
sofern sich im Zuge der Liquidation der Gesellschaft<br />
(nach deren Auflösung) Gewinne ergeben, die nach Ausgleich<br />
aller Gesellschaftsverbindlichkeiten als Liquidationserlös<br />
ausgeschüttet werden können, ist die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />
aG hieran wie alle anderen Gesellschafter bzw.<br />
anleger im Verhältnis ihres kapitalanteils zum gesamten<br />
festkapital beteiligt. Im falle eines vorzeitigen ausscheidens<br />
erhält sie im Verhältnis ihrer Vermögensbeteiligung<br />
ein auseinandersetzungsguthaben. Im Übrigen stehen<br />
der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG über die vorstehend genannte<br />
Vergütung und aufwendungserstattung hinaus keine<br />
weiteren Gewinnbeteiligungen und entnahmerechte und<br />
keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder art, innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrags,<br />
zu.<br />
Beteiligungen<br />
Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG hält weder unmittelbare noch<br />
mittelbare Beteiligungen an unternehmen, die mit dem<br />
Vertrieb der vorliegenden Vermögensanlage beauftragt<br />
sind. sie hält ferner weder unmittelbare noch mittelbare<br />
Beteiligungen an einem unternehmen, das der emittentin<br />
fremdkapital zur Verfügung stellt (wobei eine solche<br />
Fremdfinanzierung der Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
ohnedies nicht beabsichtigt ist) oder das im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung der anlageobjekte<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringt.<br />
Nachdem die emittentin bisher keine Beteiligungen<br />
(anlageobjekte) erworben hat, lassen sich diesbezüglich<br />
gegenwärtig keine weiteren angaben machen.<br />
Abweichungen von der gesetzlichen Regelung<br />
in der Satzung<br />
Die aktien der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG können nur mit<br />
Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch den<br />
Vorstand, übertragen werden. Laut satzung der Gesellschaft<br />
kann der aufsichtsrat bestimmen, dass die Vorstandsmitglieder<br />
von den Beschränkungen des § 181 2.<br />
alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreit werden.<br />
Der aufsichtsrat hat von dieser er-mächtigung Gebrauch<br />
gemacht und die Mitglieder des Vorstands jeweils vom<br />
Verbot der Mehrfachvertretung befreit. Darüber hinaus<br />
weist die satzung der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG keine abweichungen<br />
von den gesetzlichen regelungen auf.