MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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multipliziert mit „seinem“ kapitalwertfaktor, ins Verhältnis<br />
zu der summe aller kapitalanteile der anleger, vor<br />
addition jeweils multipliziert mit ihrem jeweiligen kapitalwertfaktor,<br />
gesetzt wird. einzelheiten sowie ein Berechnungsbeispiel<br />
finden sich in § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags.<br />
sofern die auf einzelne Gesellschafter entfallenden<br />
Gewinnanteile aufgrund von in der person der Gesellschafter<br />
liegenden Gründen nicht der Gewerbesteuer<br />
unterliegen, wird die auf die Gewinne der Gesellschaft<br />
entfallende Gewerbesteuer von den Gesellschaftern im<br />
Verhältnis ihrer Gewinnbeteiligungen im betreffenden<br />
Geschäftsjahr zueinander getragen, welche die betreffende<br />
Gewerbesteuer tatsächlich oder zumindest abstrakt<br />
anrechnen können.<br />
sofern die fondsgesellschaft in einzelnen Geschäftsjahren<br />
Verluste erwirtschaftet, werden diese den komplementärinnen<br />
und den anlegern jeweils anteilig im Verhältnis<br />
ihres kapitalanteils zum gesamten festkapital<br />
der Gesellschaft am Bilanzstichtag (31.12.) des betreffenden<br />
Geschäftsjahres zugerechnet. Die Verlustbeteiligung<br />
führt zu keiner Nachschuss- oder einzahlungsverpflichtung,<br />
sondern hat Bedeutung als Rechnungsposten<br />
für spätere Gewinnanteile und für die einkommensteuer<br />
(vgl. hierzu kap. 4.2.).<br />
Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
Die entscheidung, ob ein Liquiditätsüberschuss oder ein<br />
Jahresüberschuss (Gewinn) an die anleger ausbezahlt<br />
wird, obliegt der Gesamtheit der Gesellschafter bzw.<br />
anleger. sie entscheiden über entnahmen durch Gesellschafterbeschluss<br />
mit einfacher Mehrheit.<br />
eine einschränkung gilt gemäß § 19 abs. 2 des Gesellschaftsvertrags<br />
dann, wenn Liquiditätsüberschüsse<br />
oder Gewinne einzelner Geschäftsjahre ausgeschüttet<br />
werden sollen, so lange die Gesellschaft noch keinen<br />
Gesamtgewinn (nach erwirtschaftung aller bislang angefallenen<br />
kosten) erzielt hat oder der ausschüttungsbetrag<br />
über den bisherigen Gesamtgewinn hinausgeht.<br />
In diesem fall würden den Gesellschaftern bzw. anlegern<br />
(zumindest anteilig) einlagen auf die kapitalanteile<br />
zurückgezahlt werden. ein solcher ausschüttungsbeschluss<br />
bedarf zusätzlich der Zustimmung der HMW<br />
komplementär GmbH.<br />
28 | angaben Über dIe vermögensanlage<br />
Die anleger haben entsprechend ausschüttungsbeschluss<br />
jeweils eigene Zahlungsansprüche gegen die<br />
Gesellschaft. Diese auszahlungsansprüche sind nur mit<br />
vorheriger Zustimmung der HMW komplementär GmbH<br />
übertragbar.<br />
Informations- und Kontrollrechte, Jahresabschluss<br />
Die Gesellschafter erhalten den Jahresabschluss der<br />
fondsgesellschaft zusammen mit einem Geschäftsbericht<br />
in kurzform mitgeteilt. Diese Mitteilung ist regelmäßig<br />
der einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
oder der entsprechenden aufforderung zur<br />
Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren beigefügt.<br />
Darüber hinaus hat jeder anleger das recht, den Jahresabschluss<br />
bis zu seiner feststellung in den Geschäftsräumen<br />
der Gesellschaft einzusehen oder auf seine<br />
kosten eine kopie des vollständigen Jahresabschlusses<br />
zu erhalten.<br />
Der Jahresabschluss wird mangels gesetzlicher<br />
Verpflichtung zunächst nicht durch einen Abschlussprüfer<br />
der Gesellschaft geprüft.<br />
Jeder Gesellschafter hat das recht, die richtigkeit des<br />
Jahresabschlusses unter einsicht der Bücher und papiere<br />
der Gesellschaft zu prüfen. er kann bei dieser prüfung<br />
kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />
angehörige eines wirtschaftsprüfenden, rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufs hinzuziehen. Die hierdurch<br />
entstehenden kosten hat der betreffende Gesellschafter<br />
selbst zu tragen. In sonderfällen, bei Vorliegen wichtiger<br />
Gründe, kann jeder Gesellschafter nach entsprechender<br />
gerichtlicher anordnung weitergehende auskunftsansprüche<br />
durchsetzen und einsicht in die Geschäftsunterlagen<br />
der Gesellschaft nehmen.<br />
Die Informations- und kontrollrechte der Gesellschafter<br />
und anleger sowie die Bestimmungen zum Jahresabschluss<br />
sind im Gesellschaftsvertrag in §§ 9, 17 geregelt.<br />
Bei der fondsgesellschaft wird eine Mittelverwendungskontrolle<br />
durchgeführt (vgl. hierzu in kap. 7.2.).<br />
Pflichtverletzungen und Schadenshaftung<br />
Die Fondsgesellschaft hat im Falle schuldhafter Pflichtverletzungen<br />
im rahmen der laufenden Geschäftsführung<br />
grundsätzlich schadensersatzansprüche gegen die<br />
komplementärinnen und gegebenenfalls auch gegen<br />
deren eigenen Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder.<br />
für die Geltendmachung eines solchen schadensersatzanspruches<br />
genügt es zunächst, dass die fondsgesellschaft<br />
den Schaden infolge Pflichtverletzung eines