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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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multipliziert mit „seinem“ kapitalwertfaktor, ins Verhältnis<br />

zu der summe aller kapitalanteile der anleger, vor<br />

addition jeweils multipliziert mit ihrem jeweiligen kapitalwertfaktor,<br />

gesetzt wird. einzelheiten sowie ein Berechnungsbeispiel<br />

finden sich in § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags.<br />

sofern die auf einzelne Gesellschafter entfallenden<br />

Gewinnanteile aufgrund von in der person der Gesellschafter<br />

liegenden Gründen nicht der Gewerbesteuer<br />

unterliegen, wird die auf die Gewinne der Gesellschaft<br />

entfallende Gewerbesteuer von den Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer Gewinnbeteiligungen im betreffenden<br />

Geschäftsjahr zueinander getragen, welche die betreffende<br />

Gewerbesteuer tatsächlich oder zumindest abstrakt<br />

anrechnen können.<br />

sofern die fondsgesellschaft in einzelnen Geschäftsjahren<br />

Verluste erwirtschaftet, werden diese den komplementärinnen<br />

und den anlegern jeweils anteilig im Verhältnis<br />

ihres kapitalanteils zum gesamten festkapital<br />

der Gesellschaft am Bilanzstichtag (31.12.) des betreffenden<br />

Geschäftsjahres zugerechnet. Die Verlustbeteiligung<br />

führt zu keiner Nachschuss- oder einzahlungsverpflichtung,<br />

sondern hat Bedeutung als Rechnungsposten<br />

für spätere Gewinnanteile und für die einkommensteuer<br />

(vgl. hierzu kap. 4.2.).<br />

Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

Die entscheidung, ob ein Liquiditätsüberschuss oder ein<br />

Jahresüberschuss (Gewinn) an die anleger ausbezahlt<br />

wird, obliegt der Gesamtheit der Gesellschafter bzw.<br />

anleger. sie entscheiden über entnahmen durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit einfacher Mehrheit.<br />

eine einschränkung gilt gemäß § 19 abs. 2 des Gesellschaftsvertrags<br />

dann, wenn Liquiditätsüberschüsse<br />

oder Gewinne einzelner Geschäftsjahre ausgeschüttet<br />

werden sollen, so lange die Gesellschaft noch keinen<br />

Gesamtgewinn (nach erwirtschaftung aller bislang angefallenen<br />

kosten) erzielt hat oder der ausschüttungsbetrag<br />

über den bisherigen Gesamtgewinn hinausgeht.<br />

In diesem fall würden den Gesellschaftern bzw. anlegern<br />

(zumindest anteilig) einlagen auf die kapitalanteile<br />

zurückgezahlt werden. ein solcher ausschüttungsbeschluss<br />

bedarf zusätzlich der Zustimmung der HMW<br />

komplementär GmbH.<br />

28 | angaben Über dIe vermögensanlage<br />

Die anleger haben entsprechend ausschüttungsbeschluss<br />

jeweils eigene Zahlungsansprüche gegen die<br />

Gesellschaft. Diese auszahlungsansprüche sind nur mit<br />

vorheriger Zustimmung der HMW komplementär GmbH<br />

übertragbar.<br />

Informations- und Kontrollrechte, Jahresabschluss<br />

Die Gesellschafter erhalten den Jahresabschluss der<br />

fondsgesellschaft zusammen mit einem Geschäftsbericht<br />

in kurzform mitgeteilt. Diese Mitteilung ist regelmäßig<br />

der einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

oder der entsprechenden aufforderung zur<br />

Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren beigefügt.<br />

Darüber hinaus hat jeder anleger das recht, den Jahresabschluss<br />

bis zu seiner feststellung in den Geschäftsräumen<br />

der Gesellschaft einzusehen oder auf seine<br />

kosten eine kopie des vollständigen Jahresabschlusses<br />

zu erhalten.<br />

Der Jahresabschluss wird mangels gesetzlicher<br />

Verpflichtung zunächst nicht durch einen Abschlussprüfer<br />

der Gesellschaft geprüft.<br />

Jeder Gesellschafter hat das recht, die richtigkeit des<br />

Jahresabschlusses unter einsicht der Bücher und papiere<br />

der Gesellschaft zu prüfen. er kann bei dieser prüfung<br />

kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />

angehörige eines wirtschaftsprüfenden, rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufs hinzuziehen. Die hierdurch<br />

entstehenden kosten hat der betreffende Gesellschafter<br />

selbst zu tragen. In sonderfällen, bei Vorliegen wichtiger<br />

Gründe, kann jeder Gesellschafter nach entsprechender<br />

gerichtlicher anordnung weitergehende auskunftsansprüche<br />

durchsetzen und einsicht in die Geschäftsunterlagen<br />

der Gesellschaft nehmen.<br />

Die Informations- und kontrollrechte der Gesellschafter<br />

und anleger sowie die Bestimmungen zum Jahresabschluss<br />

sind im Gesellschaftsvertrag in §§ 9, 17 geregelt.<br />

Bei der fondsgesellschaft wird eine Mittelverwendungskontrolle<br />

durchgeführt (vgl. hierzu in kap. 7.2.).<br />

Pflichtverletzungen und Schadenshaftung<br />

Die Fondsgesellschaft hat im Falle schuldhafter Pflichtverletzungen<br />

im rahmen der laufenden Geschäftsführung<br />

grundsätzlich schadensersatzansprüche gegen die<br />

komplementärinnen und gegebenenfalls auch gegen<br />

deren eigenen Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder.<br />

für die Geltendmachung eines solchen schadensersatzanspruches<br />

genügt es zunächst, dass die fondsgesellschaft<br />

den Schaden infolge Pflichtverletzung eines

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