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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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ab dem Geschäftsjahr 20<strong>13</strong> verringern sich die prognostizierten<br />

kosten für die Wirtschaftsprüfung/testate auf<br />

€ 60.000 netto. somit ergeben sich folgende sonstige<br />

laufende Geschäftskosten im Jahr:<br />

Sonstige lfd. Geschäftskosten, jährlich, ab dem Jahr<br />

20<strong>13</strong> (Prognose)<br />

netto brutto<br />

Miete € 6.000 € 7.140<br />

Nebenkosten Geldverkehr € 3.000 € 3.000<br />

rechtsberatung € 40.000 € 47.600<br />

print- und<br />

kommunikationskosten<br />

€ 40.000 € 47.600<br />

reisekosten € 4.000 € 4.760<br />

steuerberatung,<br />

Jahresabschluss<br />

€ 50.000 € 59.500<br />

softwarekosten € 15.000 € 17.850<br />

Versicherungskosten € 9.500 € 9.500<br />

Wirtschaftsprüfung/<br />

testate1 € 60.000 € 71.400<br />

Sonstige laufende Geschäftskosten,<br />

jährlich ab 20<strong>13</strong>, gerundet, gesamt<br />

T€ 268<br />

1 Die Fondsgesellschaft ist gegenwärtig nicht gesetzlich zur<br />

Abschlussprüfung verpflichtet. Im Zuge der gesetzlichen<br />

Neu regelung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts<br />

ist jedoch damit zu rechnen, dass für die Fondsgesellschaft<br />

künftig eine Verpflichtung zur Abschlussprüfung<br />

bestehen wird (vgl. näher in Kap. 2.2.1.). Aus Gründen der<br />

kaufmännischen Vorsicht wurde diese Kostenposition daher<br />

bereits ab dem Jahr 2012 und für die gesamte Laufzeit der<br />

Fondsgesellschaft berücksichtigt.<br />

Die vorstehenden kostenprognosen zu den laufenden<br />

Geschäftskosten betreffen die Geschäftsjahre 2012<br />

und 20<strong>13</strong> bis 2016. In diesem Zeitraum 01.01.2012 bis<br />

31.12.2016 ergeben sich somit prognostizierte, sonstige<br />

laufende Geschäftskosten der fondsgesellschaft in<br />

Höhe von gesamt rund t€ 1.358 brutto.<br />

Die anbieterin und die Geschäftsführer der emittentin<br />

gehen davon aus, dass sich diese laufenden Geschäftskosten<br />

ab dem Geschäftsjahr 2017 verringern werden.<br />

Diese prognose beruht darauf, dass z. B. die laufenden<br />

rechtsberatungskosten nach abschluss der Investitionen<br />

unter die zunächst kalkulierten Honorarbeträge sinken<br />

werden. Die genauen laufenden Geschäftskosten ab dem<br />

Geschäftsjahr 2017 sind zum tag der prospektaufstellung<br />

jedoch ebenfalls nicht bekannt. aus Gründen der kaufmän-<br />

nischen Vorsicht werden die jährlichen Geschäftskosten<br />

ab dem Geschäftsjahr 2017 wie in den Jahren zuvor daher<br />

mit jährlich geschätzt rund t€ 268 brutto veranschlagt. für<br />

die Geschäftsjahre 2017 bis 2021 ergäbe sich somit ein<br />

prognostizierter Gesamtaufwand der Gesellschaft für laufende<br />

Geschäftskosten in Höhe von rund t€ 1.340 brutto<br />

und für die geplante Laufzeit des fonds bis 31.12.2021 in<br />

Höhe von insgesamt rund t€ 2.698 brutto.<br />

Gewerbesteueraufwand<br />

Der fondsgesellschaft kann in den ersten Jahren nach<br />

der kapitalplatzierung und während der Investitionsphase<br />

mit Gewerbesteuer belastet sein, die nicht auf Gewinnen<br />

im Zusammenhang mit der erfolgreichen Veräußerung<br />

oder Beendigung von unternehmensbeteiligungen oder<br />

laufenden Gewinnausschüttungen von Beteiligungsunternehmen<br />

beruht. Dies findet seinen Grund darin, dass die<br />

Vergütungen, die die Gesellschaft an die komplementärinnen<br />

bezahlt, dem für die Gewerbesteuer maßgeblichen,<br />

steuerlichen Gewinn der Gesellschaft in den betreffenden<br />

Geschäftsjahren zugerechnet werden. Mit rücksicht auf<br />

die auszahlung der provision an die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG<br />

für die „portfolio-einrichtung“, die in abhängigkeit von den<br />

einlageleistungen der anleger entsteht und im Wesentlichen<br />

im Zeitraum der kapitalplatzierung ausbezahlt wird,<br />

und aufgrund der erstmalig im Jahr 20<strong>13</strong> an den portfolio-Manager<br />

ausbezahlten laufenden Vergütung kann<br />

sich in den Jahren bis voraussichtlich 2014 eine jährliche<br />

Gesamtvergütung für die HMW komplementär GmbH<br />

und die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG ergeben, die die sonstigen<br />

Betriebsausgaben der Gesellschaft in den betreffenden<br />

Jahren übersteigt. Dies gilt vor allem auch deshalb, weil<br />

die provisionen im Übrigen im Wesentlichen nicht zu sofort<br />

abzugsfähigen Betriebsausgaben führen, sondern<br />

als anschaffungsnebenkosten der Investitionen in Venture-Capital-Beteiligungen<br />

zu aktivieren sind (vgl. näher<br />

in kap. 4.1.1., unter „ermittlung der einkünfte“). auf den<br />

Differenzbetrag, um den die Vergütungen für die komplementärinnen<br />

die kosten übersteigen, fällt Gewerbesteuer<br />

an. Im ergebnis wird eine Gewerbesteuerbelastung für die<br />

fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2012 in Höhe von<br />

t€ 50, im Geschäftsjahr 20<strong>13</strong> in Höhe von t€ 78 und im<br />

Geschäftsjahr 2014 in Höhe von t€ 5 kalkuliert, die das<br />

Investitionskapital schmälert. für die späteren Jahre ab<br />

2015 wird in der nachfolgenden Übersicht keine Gewerbesteuerbelastung<br />

in ansatz gebracht, da Gewerbesteuern<br />

mit rücksicht auf die jährlichen Gesamtkosten der<br />

Fondsgesellschaft dann nur noch bei Rückflüssen aus<br />

Venture-Capital-Investitionen erwartet werden, sodass die<br />

betreffende Steuerverpflichtung auf das ursprüngliche Investitionskapital<br />

keinen Einfluss mehr nimmt.<br />

09<br />

fInanzInformatIonen und Prognosen | 85

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