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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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<strong>13</strong>6 | glossar<br />

Direkte Beteiligung<br />

ein direkt beteiligter kommanditist ist ohne Zwischenschaltung<br />

einer treuhandkommanditistin unmittelbar an<br />

der <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds 12 kG beteiligt. Im falle der<br />

fondsgesellschaft wird zunächst jeder anleger über die<br />

treuhandkommanditistin mittelbar als treugeber beteiligt.<br />

Die ordentliche kündigung des treuhandvertrages<br />

und damit die Begründung einer direkten kommanditbeteiligung<br />

ist mit einer frist von drei Monaten zum ende<br />

eines kalenderjahres möglich.<br />

Due Diligence<br />

umfassende prüfung eines unternehmens unter verschiedenen<br />

Gesichtspunkten aus anlass des erwerbs<br />

von anteilen an dem unternehmen.<br />

Einlagenrückgewähr<br />

Vollständige oder teilweise rückzahlung der vom anleger<br />

an die Gesellschaft erbrachten einlagen.<br />

Emissionsvolumen<br />

Durch die Gesellschaft von anlegern im rahmen des öffentlichen<br />

angebots einzuwerbendes eigenkapital.<br />

Emittentin<br />

<strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG. Gesellschaft, an der anleger<br />

(treuhänderisch über die treuhandkommanditistin)<br />

beteiligt werden. auch als „Gesellschaft“ oder „fondsgesellschaft“<br />

bezeichnet.<br />

Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

Die auszahlung eines Liquiditätsüberschusses oder Jahresüberschusses<br />

(Gewinn) an die anleger nach entsprechendem<br />

entnahmebeschluss durch die Gesellschafterversammlung<br />

(auch als „ausschüttungen“ bezeichnet).<br />

EStG<br />

Deutsches einkommensteuergesetz.<br />

Exit<br />

Weiterveräußerung der Beteiligung an einer portfolio-<br />

Gesellschaft oder Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung.<br />

Festkapital<br />

unter dem festkapital ist die summe der kapitalanteile<br />

(siehe dort) aller anleger und Gesellschafter zu verstehen.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die <strong>MIG</strong> GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG (auch bezeichnet als<br />

„emittentin“ oder als „Gesellschaft“).<br />

Fungibilität<br />

Dieser Begriff bezeichnet die Handelbarkeit, Verfügbarkeit<br />

bzw. Veräußerbarkeit von anteilen an Geschlossenen<br />

fonds bzw. sonstigen Vermögensgegenständen.<br />

Fondsnebenkosten<br />

fondsnebenkosten sind aufwendungen der Gesellschaft,<br />

die handelsrechtlich nicht dem erwerb von anlageobjekten<br />

(siehe dort) der Gesellschaft dienen. es handelt sich<br />

somit um provisionen, betragsmäßig fest vereinbarte Honorare<br />

für auftragnehmer der Gesellschaft, die laufende<br />

Vergütung für die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG als portfolio-Manager,<br />

erfolgsabhängige tantiemen und die laufenden<br />

Geschäftskosten der fondsgesellschaft.<br />

Geschlossener Fonds<br />

kapitalsammelstelle zur gemeinsamen finanzierung<br />

eines projekts. Bei Geschlossenen fonds kann, anders<br />

als bei offenen fonds, die dem Investmentgesetz (InvG)<br />

unterliegen, nur in einem bestimmten platzierungszeitraum<br />

ein Beitritt von anlegern erfolgen, danach wird der<br />

fonds „geschlossen“, mit der folge, dass keine weiteren<br />

anleger mehr aufgenommen werden.<br />

Gesellschafter<br />

sämtliche personen, die an der fondsgesellschaft (<strong>MIG</strong><br />

GmbH & Co. fonds <strong>13</strong> kG) beteiligt sind. Neben den anlegern<br />

(als zunächst treuhänderisch beteiligten Gesellschaftern)<br />

gehören auch die komplementärinnen (HMW<br />

komplementär GmbH und <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG) sowie<br />

die treuhandkommanditistin (<strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand<br />

GmbH) zu den Gesellschaftern.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Zusammenkunft der Gesellschafter bzw. anleger zur<br />

Herbeiführung von entscheidungen in angelegenheiten<br />

der Gesellschaft durch Beschlussfassung. Im regelfall<br />

werden Beschlüsse anstatt in einer präsenzversammlung<br />

im rahmen eines schriftlichen Verfahrens herbeigeführt.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Vertrag, der die angelegenheiten der Gesellschaft, das<br />

rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den<br />

Gesellschaftern sowie zwischen den Gesellschaftern untereinander<br />

regelt. Der aktuelle Gesellschaftsvertrag der<br />

fondsgesellschaft datiert vom 12.09.2011.<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Gesellschafter, die an der Gründung der Gesellschaft<br />

mitgewirkt haben.

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