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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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VermVerk-prospV ist Herr alfred <strong>Wieder</strong>. Herr alfred <strong>Wieder</strong><br />

ist Mehrheitsaktionär und Vorstand der alfred <strong>Wieder</strong><br />

aG, die mit der eigenkapitalvermittlung bzw. dem<br />

Vertrieb der vorliegenden Vermögensanlage beauftragt<br />

ist. Herr alfred <strong>Wieder</strong> ist darüber hinaus Gesellschafter-<br />

Geschäftsführer der CaM Investmentmarketing GmbH,<br />

die von der fondsgesellschaft mit Marketing-Dienstleistungen<br />

beauftragt wurde (vgl. näher in kap. 10.2.). Darüber<br />

hinaus erbringen weder die prospektverantwortliche,<br />

noch die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der emittentin, die Mitglieder des<br />

aufsichtsrats der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG, die „sonstige<br />

person“, der treuhänder und der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen,<br />

im Zusammenhang mit der erreichung der anlageziele<br />

und bei der umsetzung der anlagepolitik der<br />

fondsgesellschaft (§ 9 abs. 2 Nr. 8 VermVerkprospV).<br />

es wird darauf hingewiesen, dass wegen des Blindpool-konzepts<br />

der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />

prospektaufstellung noch keine VC-Investitionen vorgenommen,<br />

also noch keine anlageobjekte erworben<br />

und noch keine Verträge über die anschaffung oder die<br />

Herstellung der anlageobjekte oder wesentlicher teile<br />

geschlossen worden sind. aus diesem Grund können<br />

keine angaben gemacht werden zu nicht nur unerheblichen,<br />

dinglichen Belastungen der anlageobjekte (§ 9<br />

abs. 2 Nr. 3 VermVerkprospV), rechtlichen Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten der anlageobjekte,<br />

insbesondere im Hinblick auf das anlageziel (§ 9 abs. 2<br />

Nr. 4 VermVerkprospV), tatsächlichen Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten der anlageobjekte, insbesondere<br />

im Hinblick auf das anlageziel (§ 9 abs. 2<br />

Nr. 4 VermVerkprospV) und den Namen der person oder<br />

Gesellschaft, die ein Bewertungsgutachten für die anlageobjekte<br />

erstellt hat (§ 9 abs. 2 Nr. 7 VermVerkprospV).<br />

Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung sind nach kenntnis<br />

der anbieterin keine behördlichen Genehmigungen<br />

für anlageobjekte und für die realisierung der anllageziele<br />

erforderlich, da gegenwärtig noch keine anlageobjekte<br />

identifiziert oder ausgewählt sind. Angaben zu den<br />

voraussichtlichen Gesamtkosten der anlageobjekte der<br />

Gesellschaft können gegenwärtig nicht gemacht werden.<br />

Eine auch nur teilweise Fremdfinanzierung von Investitionen<br />

der fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen.<br />

Laufende Informationen zu VC-Investitionen der fondsgesellschaft<br />

finden sich auf der Website der <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />

aG, unter www.mig-fonds.de. Hinweisbekanntmachungen<br />

zu prospektnachträgen, die mit rücksicht auf<br />

eine Investition der Gesellschaft erfolgen, werden zudem<br />

in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht.<br />

8.3. Zielunternehmen und<br />

Anlageentscheidung<br />

Zielunternehmen der Fondsgesellschaft<br />

Die Investitionen der fondsgesellschaft sollen vorrangig<br />

in nicht börsennotierte, junge und innovative unternehmen<br />

erfolgen, die ihren maßgeblichen technologiestandort<br />

in Deutschland oder Österreich haben. es<br />

sollen bevorzugt unternehmen gefördert werden, die die<br />

Investition der fondsgesellschaft für die finanzierung<br />

von produktideen bis zur serienreife oder zur Marktzulassung<br />

(sogenannte frühphasen- oder „early stage“-<br />

Finanzierung) oder zur Expansionsfinanzierung, d. h.<br />

die Bereitstellung von eigen- oder Mezzanine-kapital<br />

vor allem zum Vertriebsaufbau benötigen. In geeigneten<br />

fällen kann die VC-Investition somit auch dazu dienen,<br />

das Beteiligungsunternehmen bei der finanzierung von<br />

Wachstum, etwa zur Durchdringung des Markts und zur<br />

vollen ausnutzung des Marktpotenzials für ein produkt,<br />

zu unterstützen.<br />

Die Investitionsentscheidung im einzelfall hängt wesentlich<br />

von der art des produkts des Zielunternehmens,<br />

dessen Marktchancen, dem umfang des finanzbedarfs<br />

und der unternehmensbewertung ab. Grundsätzlich gilt<br />

folgendes Anforderungsprofil für ein Zielunternehmen:<br />

▐ Qualifiziertes Management<br />

Das Management des Zielunternehmens muss nachweisbare<br />

technologische, kaufmännische und unternehmerische<br />

kompetenz aufweisen.<br />

▐ Geordnete rechtliche strukturen<br />

Das Zielunternehmen muss geordnete rechtliche<br />

strukturen und Verhältnisse aufweisen, die durch<br />

lückenlose Geschäftsunterlagen und Verträge dokumentiert<br />

sind.<br />

08<br />

anlagezIele und anlagePolItIk der emIttentIn | 77

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