MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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VermVerk-prospV ist Herr alfred <strong>Wieder</strong>. Herr alfred <strong>Wieder</strong><br />
ist Mehrheitsaktionär und Vorstand der alfred <strong>Wieder</strong><br />
aG, die mit der eigenkapitalvermittlung bzw. dem<br />
Vertrieb der vorliegenden Vermögensanlage beauftragt<br />
ist. Herr alfred <strong>Wieder</strong> ist darüber hinaus Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer der CaM Investmentmarketing GmbH,<br />
die von der fondsgesellschaft mit Marketing-Dienstleistungen<br />
beauftragt wurde (vgl. näher in kap. 10.2.). Darüber<br />
hinaus erbringen weder die prospektverantwortliche,<br />
noch die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der emittentin, die Mitglieder des<br />
aufsichtsrats der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG, die „sonstige<br />
person“, der treuhänder und der Mittelverwendungskontrolleur<br />
nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen,<br />
im Zusammenhang mit der erreichung der anlageziele<br />
und bei der umsetzung der anlagepolitik der<br />
fondsgesellschaft (§ 9 abs. 2 Nr. 8 VermVerkprospV).<br />
es wird darauf hingewiesen, dass wegen des Blindpool-konzepts<br />
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />
prospektaufstellung noch keine VC-Investitionen vorgenommen,<br />
also noch keine anlageobjekte erworben<br />
und noch keine Verträge über die anschaffung oder die<br />
Herstellung der anlageobjekte oder wesentlicher teile<br />
geschlossen worden sind. aus diesem Grund können<br />
keine angaben gemacht werden zu nicht nur unerheblichen,<br />
dinglichen Belastungen der anlageobjekte (§ 9<br />
abs. 2 Nr. 3 VermVerkprospV), rechtlichen Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten der anlageobjekte,<br />
insbesondere im Hinblick auf das anlageziel (§ 9 abs. 2<br />
Nr. 4 VermVerkprospV), tatsächlichen Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten der anlageobjekte, insbesondere<br />
im Hinblick auf das anlageziel (§ 9 abs. 2<br />
Nr. 4 VermVerkprospV) und den Namen der person oder<br />
Gesellschaft, die ein Bewertungsgutachten für die anlageobjekte<br />
erstellt hat (§ 9 abs. 2 Nr. 7 VermVerkprospV).<br />
Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung sind nach kenntnis<br />
der anbieterin keine behördlichen Genehmigungen<br />
für anlageobjekte und für die realisierung der anllageziele<br />
erforderlich, da gegenwärtig noch keine anlageobjekte<br />
identifiziert oder ausgewählt sind. Angaben zu den<br />
voraussichtlichen Gesamtkosten der anlageobjekte der<br />
Gesellschaft können gegenwärtig nicht gemacht werden.<br />
Eine auch nur teilweise Fremdfinanzierung von Investitionen<br />
der fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen.<br />
Laufende Informationen zu VC-Investitionen der fondsgesellschaft<br />
finden sich auf der Website der <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />
aG, unter www.mig-fonds.de. Hinweisbekanntmachungen<br />
zu prospektnachträgen, die mit rücksicht auf<br />
eine Investition der Gesellschaft erfolgen, werden zudem<br />
in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht.<br />
8.3. Zielunternehmen und<br />
Anlageentscheidung<br />
Zielunternehmen der Fondsgesellschaft<br />
Die Investitionen der fondsgesellschaft sollen vorrangig<br />
in nicht börsennotierte, junge und innovative unternehmen<br />
erfolgen, die ihren maßgeblichen technologiestandort<br />
in Deutschland oder Österreich haben. es<br />
sollen bevorzugt unternehmen gefördert werden, die die<br />
Investition der fondsgesellschaft für die finanzierung<br />
von produktideen bis zur serienreife oder zur Marktzulassung<br />
(sogenannte frühphasen- oder „early stage“-<br />
Finanzierung) oder zur Expansionsfinanzierung, d. h.<br />
die Bereitstellung von eigen- oder Mezzanine-kapital<br />
vor allem zum Vertriebsaufbau benötigen. In geeigneten<br />
fällen kann die VC-Investition somit auch dazu dienen,<br />
das Beteiligungsunternehmen bei der finanzierung von<br />
Wachstum, etwa zur Durchdringung des Markts und zur<br />
vollen ausnutzung des Marktpotenzials für ein produkt,<br />
zu unterstützen.<br />
Die Investitionsentscheidung im einzelfall hängt wesentlich<br />
von der art des produkts des Zielunternehmens,<br />
dessen Marktchancen, dem umfang des finanzbedarfs<br />
und der unternehmensbewertung ab. Grundsätzlich gilt<br />
folgendes Anforderungsprofil für ein Zielunternehmen:<br />
▐ Qualifiziertes Management<br />
Das Management des Zielunternehmens muss nachweisbare<br />
technologische, kaufmännische und unternehmerische<br />
kompetenz aufweisen.<br />
▐ Geordnete rechtliche strukturen<br />
Das Zielunternehmen muss geordnete rechtliche<br />
strukturen und Verhältnisse aufweisen, die durch<br />
lückenlose Geschäftsunterlagen und Verträge dokumentiert<br />
sind.<br />
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anlagezIele und anlagePolItIk der emIttentIn | 77