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MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG

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Kapitalanteil des Treugebers B: € 10.000,00 (maßgebend<br />

für Stimmrechte, Vermögens- und Verlustbeteiligung,<br />

Beteiligung am Liquidationserlös). Kapitalwertfaktor<br />

im November 2012: 1,060, somit<br />

Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewinnbeteiligung:<br />

€ 10.000,00 x Kapitalwertfaktor 1,060<br />

= 10.600,00<br />

Im Geschäftsjahr 2016 hat sich ein Gewinn in Höhe<br />

von € 30,0 Mio. ergeben. Die Summe aller Kapitalanteile<br />

der Treugeber, jeweils vorab multipliziert mit<br />

dem für sie geltenden Kapitalwertfaktor, beträgt<br />

am 31.12.2016 unterstellt € 63,0 Mio. Der Treugeber<br />

A ist am Gewinn des Jahres 2016 im Verhältnis<br />

11.200,00 zu 63.000.000,00, also mit rund<br />

0,01778 %, entsprechend einem Betrag in Höhe<br />

von € 5.334,00 beteiligt. Im Falle des Treugebers B<br />

entspricht die Gewinnbeteiligung dem Verhältnis von<br />

10.600,00 zu 63.000.000,00, also rund 0,01714 %.<br />

Der Anteil des Treugebers B am Gewinn des Jahres<br />

2016 beträgt somit € 5.142,00.]<br />

ansprüche auf den Gewinnanteil sind nur mit vorheriger<br />

Zustimmung der HMW komplementär GmbH<br />

übertragbar.<br />

3. Die Gesellschafter und treugeber sind am Verlust eines<br />

Geschäftsjahres der Gesellschaft jeweils im Verhältnis<br />

ihres kapitalanteils zum festkapital der Gesellschaft<br />

(§ 3 abs. 6) am jeweiligen Bilanzstichtag<br />

(31.12.) des betreffenden Geschäftsjahres beteiligt.<br />

Eine Verlustausgleichpflicht ist hiermit nicht verbunden<br />

(§ 5 abs. 4). es wird klargestellt, dass die treuhandkommanditistin<br />

im Innenverhältnis mit dem auf<br />

eigene rechnung gehaltenen kapitalanteil nicht am<br />

Verlust beteiligt ist (§ 3 abs. 2 satz 3).<br />

4. sofern die auf Gesellschafter oder treugeber entfallenden<br />

Gewinnanteile aufgrund von in der person<br />

dieser Gesellschafter oder treugeber liegender Gründe<br />

nicht der Gewerbesteuer unterliegen, wird die auf<br />

die Gewinne der Gesellschaft entfallende Gewerbesteuer<br />

von den Gesellschaftern und treugebern im<br />

Verhältnis ihrer Gewinnbeteiligungen im betreffenden<br />

Geschäftsjahr zueinander getragen, die die betreffende<br />

Gewerbesteuer tatsächlich oder zumindest<br />

abstrakt anrechnen können.<br />

§ 19 Entnahmen<br />

1. Die Gesellschafter und treugeber entscheiden über<br />

die entnahme von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

der Gesellschaft zugunsten der Gesellschafter<br />

und treugeber („ausschüttungen“) unter Beachtung<br />

der Bestimmung in abs. 2 durch Beschluss.<br />

2. entnahmen bedürfen zusätzlich einer Zustimmung<br />

der HMW komplementär GmbH, sofern und soweit<br />

durch eine entnahme einlagen auf die kapitalanteile<br />

zurückgezahlt werden. erlöse aus der Veräußerung<br />

von anteilen an portfolio-Gesellschaften oder<br />

atypisch stillen Beteiligungen können nach Zustimmungsbeschluss<br />

der Gesellschafter und treugeber<br />

ganz oder teilweise reinvestiert werden.<br />

3. Die treugeber haben entsprechend dem ausschüttungsbeschluss<br />

jeweils eigene Zahlungsansprüche<br />

gegen die Gesellschaft.<br />

4. Die ausschüttungsansprüche der Gesellschafter und<br />

treugeber sind nur mit vorheriger Zustimmung der<br />

HMW komplementär GmbH übertragbar.<br />

§ 20 Vergütung der Komplementärinnen und<br />

der Treuhandkommanditistin<br />

1. Die HMW komplementär GmbH erhält für die Übernahme<br />

des Haftungsrisikos und die laufende Geschäftsführung<br />

für die Dauer dieser Übernahme bzw.<br />

tätigkeit ab dem 01.01.2012 und längstens bis zur<br />

Auflösung der Gesellschaft eine pauschale Vergütung<br />

in Höhe von € 4.000,00 monatlich, zuzüglich<br />

gesetzlicher umsatzsteuer.<br />

2. Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG erhält für ihre tätigkeit eine<br />

pauschale Vergütung für die portfolio-einrichtung (lit.<br />

a), eine laufende Management-Gebühr (lit. b) sowie<br />

eine erfolgsabhängige tantieme (lit. c). Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs<br />

aG erhält demnach im einzelnen folgende<br />

Vergütungen zu folgenden konditionen:<br />

a) portfolio-einrichtung<br />

Die <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG erhält für die erstmalige<br />

einrichtung des Beteiligungs-portfolio der Gesellschaft<br />

(erwerb von anteilen an portfolio-Gesellschaften)<br />

eine feste, gewinnunabhängige und<br />

pauschale Vergütung in Höhe von 1,70 % der bei<br />

der Gesellschaft im Zuge von kapitalerhöhungen<br />

gemäß § 4 von treugebern eingezahlten einlagen<br />

auf die kapitalanteile (ohne agio). Hinzu tritt die<br />

11<br />

gesellschaftsvertrag | 111

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