MIG 13 Emissionsprospekt A - Alfred Wieder AG
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stellung als treuhandkommanditistin für einen anleger<br />
erlangt, an den jeweils Berechtigten herauszugeben, soweit<br />
im treuhandvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes<br />
vorgesehen ist.<br />
Im Verhältnis zur fondsgesellschaft ist die treuhandkommanditistin<br />
berechtigt und bei entsprechender Weisung<br />
der HMW komplementär GmbH (vorbehaltlich eines entgegenstehenden,<br />
sachlichen Grundes) auch verpflichtet,<br />
mit anlegern im rahmen des platzierungszeitraums (bis<br />
31.12.20<strong>13</strong>) und des platzierungsvolumens treuhandverträge<br />
abzuschließen, sofern und sobald ein wirksames<br />
Beitrittsangebot eines anlegers vorliegt.<br />
Weitere angaben über den Inhalt und die Beendigung<br />
der Treuhandverhältnisse finden sich in Kap. 3.2.2.<br />
Umstände, die Interessenkonflikte begründen können<br />
Die <strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand GmbH ist eine 100-%-tochtergesellschaft<br />
der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG, die als komplementärin<br />
das portfolio-Management der emittentin übernommen<br />
hat. Im Zusammenhang mit der tätigkeit der<br />
<strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand GmbH sind daher umstände<br />
oder Beziehungen denkbar, die einen Interessenkonflikt<br />
begründen können, insbesondere da die Geschäftsleitung<br />
der treuhänderin gegenüber ihrer alleingesellschafterin,<br />
der <strong>MIG</strong> Verwaltungs aG, im rahmen der Gesetze<br />
und der satzung weisungsabhängig ist. Die <strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand<br />
GmbH hat die aufgaben und funktionen<br />
der treuhandkommanditistin auch in zwölf weiteren Venture-Capital-fondsgesellschaften<br />
(den <strong>MIG</strong> fonds 1–12;<br />
vgl. hierzu in kap. 6.1.) übernommen. Mit rücksicht auf<br />
die Berechtigung der treuhänderin, unter bestimmten<br />
Voraussetzungen die stimmrechte eines anlegers im<br />
sinne der Zustimmung zu Beschlussanträgen der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter auszuüben (vgl. unter<br />
„Wesentliche Rechte und Pflichten“) sind daher Interessenkonflikte<br />
der Treuhandkommanditistin bei Beschlussfassungen<br />
nicht ausgeschlossen, die Gesellschaftsbeteiligungen<br />
der emittentin betreffen, an denen weitere<br />
<strong>MIG</strong>-fondsgesellschaften ebenfalls anteile halten.<br />
In diesem Zusammenhang wird schließlich auf folgendes<br />
hingewiesen: Die <strong>MIG</strong> Beteiligungstreuhand GmbH<br />
hat die funktionen der treuhandkommanditistin bei der<br />
fondsgesellschaft vorrangig in deren Interesse, also im<br />
Interesse aller Gesellschafter und anleger übernommen.<br />
Die treuhänderin ist nicht umfassender sachwalter der<br />
Individualinteressen eines anlegers im Verhältnis zur<br />
fondsgesellschaft oder Dritten.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Bei der fondsgesellschaft wird eine Mittelverwendungskontrolle<br />
durchgeführt. aufgrund der übernommenen<br />
aufgaben hat der Mittelverwendungskontrolleur, die von<br />
schirach rechtsanwaltsgesellschaft mbH, funktionen,<br />
die dem eines treuhänders teilweise entsprechen. einzelheiten<br />
zur von schirach GmbH und der Mittelverwendungskontrolle<br />
finden sich in Kap. 7.2.<br />
66 | angaben Über dIe mItglIeder der geschäftsfÜhrung der emIttentIn und Über dIe treuhänderIn