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Geschäftsbericht 2011(PDF, 5543 kB)

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Siehe unterwww.swisscom.ch/GrundsaetzeSiehe BerichtSeite 151Ausschuss RevisionOthmar Vock ist Vorsitzender dieses Ausschusses; weitere Mitglieder sind Hugo Gerber, HansueliLoosli, Richard Roy und Theophil Schlatter. An den Sitzungen anwesend sind überdies der CEO, derCFO, der Head of Group Accounting & Reporting, der Head of Group Internal Audit sowie dieexterne Revisionsstelle. Je nach Traktandum werden weitere Personen aus dem Management beigezogen.Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> hat der Ausschuss siebenmal getagt. An den Sitzungen warenalle Mitglieder anwesend. Die Sitzungen dauerten im Schnitt fünf Stunden. Telefonkonferenzenfanden im Berichtsjahr keine statt. Alle Mitglieder sind unabhängig, d.h., weder sind noch warensie exekutiv für Swisscom tätig, noch unterhalten sie wesentliche geschäftliche Beziehungen zurSwisscom AG beziehungsweise zum Swisscom Konzern. Othmar Vock und Theophil Schlatter geltenim Bereich Finanzen als Experten. Der auch «Audit Committee» genannte Aus schuss behandeltalle Geschäfte aus dem Bereich Finanzielle Führung (wie Rechnungswesen, Finanzkontrolle,Finanzplanung und Finanzierungen), Assurance (Risikomanagement, internes Kontrollsystem,Compliance und Internal Audit) und externe Revision. Ferner befasst er sich mit im Verwaltungsratzu behandelnden Themen, die spezifische Finanzexpertisen voraussetzen (z.B. Ausschüttungspolitik).Der Ausschuss ist somit das wichtigste Kontroll instrument des Verwaltungsrats und überwachtdie konzernweiten Assurance-Funktionen. Er nimmt Stellung zu Geschäften, die in der Entscheidungskompetenzdes Verwaltungsrats liegen und entscheidet abschliessend in denjenigenGeschäften, für die er selbst entsprechende Kompetenz hat. Details zu seiner Tätigkeit ergebensich aus dem Reglement für den Ausschuss Revision. Es ist unter www.swisscom.ch/Grundsaetzeabrufbar, wo auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung und unter «Download Archiv»auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden kann.Ausschuss KompensationAusführungen zum Ausschuss Kompensation sind dem Kapitel Entschädigungsbericht zu ent -nehmen.Siehe unterwww.swisscom.ch/Ziele_2010-2013www.swisscom.ch/GrundsaetzeNomination CommitteeDieser Ausschuss wird ad hoc als Gremium gebildet, um die Wahl neuer Mitglieder des Verwaltungsratsund der Konzernleitung vorzubereiten. Den Vorsitz hat jeweils der Präsident, im Übrigenwird die Zusammensetzung des Ausschusses von Fall zu Fall festgelegt. Der Ausschuss stützt sichbei seiner Arbeit auf ein vom Verwaltungsrat definiertes spezifisches Anforderungsprofil undunterbreitet dem Verwaltungsrat geeignete Kandidaten. Der Verwaltungsrat wählt die Konzernleitungsmitgliederrespektive beschliesst über den der Generalversammlung zu unterbreitendenAntrag zur Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats. Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> hat der Ausschussdreimal getagt. An den Sitzungen waren alle Mitglieder anwesend. Die Sitzungen dauerten imSchnitt zwei Stunden.3.7 KompetenzregelungHinsichtlich der unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats derSwisscom AG verweist das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) auf das Obligationenrecht.Der Ver waltungsrat hat damit gemäss Art. 716a des Obligationenrechts in erster Liniedie Verantwortung für die Oberleitung und die Über wachung der mit der Geschäftsführungbetrauten Personen. Dabei entscheidet er über die Wahl und Abberufung der Konzern leitung derSwisscom AG. Der Verwaltungsrat legt darüber hinaus die strategischen, organisatorischen,finanzplanerischen und buchhalterischen Richtlinien fest. Er berücksichtigt dabei diejenigen Ziele,die vom Bundesrat nach TUG für vier Jahre festgelegt sind und dem Willen des Bundes in seinerFunktion als Hauptaktionär entsprechen (vgl. www.swisscom.ch/Ziele_2010-2013). Der Verwaltungsrathat die Führung des laufenden Geschäfts im Einklang mit dem TUG, den Statuten unddem Or ganisations reglement an den CEO delegiert. Der Verwaltungsrat hat – zusätzlich zu denjenigenGeschäften, die ihm von Gesetzes wegen vorbehalten sind – über diejenigen Geschäftezu entscheiden, die für den Konzern von grosser Bedeutung sind. Zu diesen Geschäften gehörenetwa Käufe oder Verkäufe von Unternehmen, die einen Finanzbedarf von CHF 20 Millionen überschreiten,oder Investitionen respektive Desinvestitionen ab einem Finanzbedarf von über CHF 50Millionen. Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO ergibt sich imDetail aus dem Anhang 2 zum Organisationsreglement (vgl. Funktionendiagramm in derGeschäfts- und Zuständigkeitsordnung). Dieses Reglement ist unter www.swisscom.ch/Grund -saetze abrufbar, wo auf organisationsrechtliche Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung undunter «Download Archiv» auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zuge -griffen werden kann.Corporate Governance und Entschädigungsbericht 138 | 139Corporate Governance

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