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Geschäftsbericht 2011(PDF, 5543 kB)

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Entschädigungen an Personen in SchlüsselpositionenIn Millionen CHF <strong>2011</strong> 2010Laufende Entschädigungen 1,7 1,4Aktienbasierte Vergütungen 0,8 0,7Sozialversicherungsbeiträge 0,2 0,2Total Entschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats 2,7 2,3Laufende Entschädigungen 7,3 8,3Aktienbasierte Vergütungen 1,2 1,3Leistungen nach Ausscheiden aus der Konzernleitung – 0,7Vorsorgebeiträge 0,9 1,1Sozialversicherungsbeiträge 1,0 1,1Total Entschädigungen an die Mitglieder der Konzernleitung 10,4 12,5Total Entschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung 13,1 14,8Die Personen in Schlüsselpositionen von Swisscom sind die Mitglieder der Konzernleitung und desVerwaltungsrats der Swisscom AG. Die Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsratsbestehen aus einem Basishonorar zuzüglich Funktionszulagen und Sitzungsgelder. Ein Drittel derGesamtentschädigung des Verwaltungsrats (ohne Sitzungsgelder) erfolgt in Aktien. Die Entschädigungender Mitglieder der Konzernleitung bestehen aus einem fixen Basislohn in bar, einemvariablen Erfolgsanteil in bar und Aktien, Sach- und Zusatzleistungen sowie Altersvorsorgeleistungen.Den Mitgliedern der Konzernleitung werden bis auf ein Mitglied 25% des variablen Erfolgsanteilsin Aktien ausgerichtet. Einem Mitglied werden 36% ausgerichtet. Siehe Erläuterung 11. DieOffenlegung von Entschädigungen und Beteiligungen gemäss schweizerischem Aktienrecht (Art.663b bis und 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts) erfolgt im Anhang zur Jahresrechnungder Swisscom AG.38 Angaben zu DienstleistungskonzessionenDie Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat, gestützt auf das Fernmeldegesetz(FMG), am 21. Juni 2007 der Swisscom die Grundversorgungskonzession 2008 bis 2017 erteilt. AlsKonzessionärin ist Swisscom verpflichtet, allen Bevölkerungskreisen auf dem gesamten Gebiet derSchweiz den gesamten Umfang der Dienste der Grundversorgung während der Konzessionsdauervon zehn Jahren anzubieten. Das Konzessionsgebiet umfasst die gesamte Fläche der Schweiz. DieGrundversorgung garantiert den Zugang zu einem minimalen Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen.Im Rahmen der Grundversorgung hat jedermann das Recht auf einen Anschluss,der nationale und internationale Telefongespräche in Echtzeit, das Senden und Empfangen vonFaxschreiben und den Zugang zum Internet ermöglicht. Die Grundversorgung legt ebenfalls denUnterhalt einer vorgeschriebenen Zahl von öffentlichen Sprechstellen (Publifon) pro Gemeindefest. Der Bundesrat legt periodisch für die Grundversorgung Preisobergrenzen fest.Konsolidierte Jahresrechnung 232 | 233Anhang der Konzernrechnung

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