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Geschäftsbericht 2011(PDF, 5543 kB)

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Bericht der RevisionsstelleBericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung an dieGeneralversammlung der Swisscom AG, Ittigen (Bern)Als Revisionsstelle haben wir die auf den Seiten 161 bis 237 dargestellte Konzernrechnung derSwisscom AG, bestehend aus Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung,Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember <strong>2011</strong> abgeschlosseneGeschäftsjahr geprüft.Verantwortung des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit denInternational Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltungeines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei vonwesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus istder Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungs -methoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnungabzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischenGesetz und den Schweizer Prüfungsstandards sowie den International Standards on Auditing vorgenommen.Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dasswir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschenAngaben ist.Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisenfür die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben.Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Diesschliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung alsFolge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüferdas interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutungist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um einPrüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfungumfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden,der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellungder Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweiseeine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das am 31. Dezember <strong>2011</strong> ab -geschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den International Financial ReportingStandards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

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