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Geschäftsbericht 2011(PDF, 5543 kB)

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KontrollwechselklauselDie Arbeitsverträge der Konzernleitungsmitglieder enthalten keine Kontrollwechselklausel. Siesind mit einer Frist von zwölf Monaten kündbar. Neben dem für maximal zwölf Monate zu entrichtendenLohn sind keine Abgangsentschädigungen geschuldet.Entschädigungen für zusätzliche ArbeitenDie Konzernleitungsmitglieder haben für die Ausübung von Verwaltungs ratsmandaten, sei esinnerhalb oder ausserhalb des Swisscom Konzerns, grundsätzlich keinen Anspruch auf separateEntschädigungen. Bis auf Hugo Gerber für sein Mandat als Verwaltungsratsmitglied der TochtergesellschaftWorklink AG sind den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung imBerichtsjahr keine Entschädigungen für zusätzliche gegenüber der Swisscom AG oder einer ihrerTochtergesellschaften geleistete Arbeiten entrichtet worden.Entschädigungen an ehemalige VerwaltungsratsoderKonzernleitungsmitgliederSiehe BerichtSeite 245Im Berichtsjahr sind keine Entschädigungen an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oderder Konzernleitung entrichtet worden. Es sind auch keine Entschädigungen an Personen entrichtetworden, die den Genannten nahe stehen. Angaben zum Begriff «nahe stehende Personen» sindin der Erläuterung 13 im Anhang der Jahresrechnung der Swisscom AG zu entnehmen.Darlehen und KrediteDie Swisscom AG hat im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> weder früheren oder gegenwärtigen Mitgliedern desVerwaltungsrats beziehungsweise ihnen nahe stehenden Personen noch Mitgliedern der Konzernleitungbeziehungsweise ihnen nahe stehenden Personen Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsseoder irgendwelche Kredite gewährt. Es sind ferner keinerlei entsprechende Forderungen aus -stehend.Corporate Governance und Entschädigungsbericht 156 | 157Entschädigungsbericht

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