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Geschäftsbericht 2011(PDF, 5543 kB)

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Beiträgen sowie unentgeltlichen Beratungsdienstleistungen durch den familienservice®. Um dieEltern während der Schulferien zu entlasten, führt Swisscom zusätzlich an ausgewählten Standortenin der Schweiz Ferienbetreuungswochen durch. Darüber hinaus übernimmt Swisscom denArbeitgeber-Pensionskassenbeitrag für einen unbezahlten Urlaub bis maximal drei Monate.Weitergehende KaderregelungenKadermitarbeitende haben die Möglichkeit, abhängig von der Dauer ihrer Kaderanstellung, eineteilweise bezahlte Auszeit (Sabbatical) von bis zu drei Monaten zu beziehen. Dabei bezahltSwisscom 30 Arbeitstage. Während des Sabbaticals bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis aufrecht,und den Kadermitarbeitenden ist die Rückkehr an den bestehenden Arbeitsplatz garantiert.Darüber hinaus profitieren Kadermitarbeitende von einer Prämienbefreiung bei den Kollektiv -versicherungen für Krankheit und Unfall sowie von einer Kaderrisikoversicherung im Todesfall.SozialplanDer Sozialplan von Swisscom regelt die Leistungen für die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden,die von einem Stellenabbau betroffen sind. Für die Umsetzung des Sozialplans trägt die WorklinkAG, eine 100%-Tochtergesellschaft von Swisscom, die Verantwortung. Die Worklink AG eröffnetden vom Stellenabbau betroffenen Swisscom Mitarbeitenden neue Perspektiven. Sie berät undunterstützt sie bei der Stellensuche ausserhalb des Konzerns oder vermittelt ihnen extern wieintern temporäre Einsätze. Die Erfolgsquote ist hoch: 55% der vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitendenhaben in kurzer Zeit wieder eine Beschäftigung gefunden.Zudem fördert Swisscom durch spezielle Beschäftigungsprogramme (z. B. schrittweiser Teilaltersrücktrittoder Temporäreinsätze in ähnlichen Berufsfeldern) faire Lösungen für ältere Mitarbeitende,die von Änderungen des fachlichen Anforderungsprofils oder einem Stellenabbau betroffensind. Das Vorsorgekonzept bietet zudem bei frühzeitiger Pensionierung (ab 58 Jahren) finanzielleUnterstützung mittels einer AHV-Überbrückungsrente. Im Rahmen des Age Managements bei derSwisscom Hotline, in den Swisscom Shops und im Netzbau hat Swisscom zudem neue Möglichkeitenfür einen fortlaufenden produktiven Einsatz von älteren Mitarbeitenden geschaffen.Entlöhnung der MitarbeitendenSiehe BerichtSeite 150LohnsystemEine wettbewerbsfähige Gesamtentlöhnung trägt dazu bei, hoch qualifizierte und motivierteFach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Das Lohnsystemvon Swisscom besteht aus einem Basislohn, einem variablen Erfolgsanteil und Prämien.Der Basislohn bemisst sich nach der Funktion, der individuellen Leistung, dem Unternehmenserfolgund dem Arbeitsmarkt. Der variable Erfolgsanteil hängt von der Erreichung der übergeordnetenZiele des Swisscom Konzerns beziehungsweise der jeweiligen Geschäftssegmente oder Bereicheab. Die Ziele beziehen sich vorwiegend auf finanzielle Kenngrössen und auf die Verbesserungder Kundenwahrnehmung. Mit der Aktienprämie honoriert Swisscom ausgewählte Mitarbeitende,die in einem Nominationsverfahren für ausserordentliche individuelle Leistungen ausgezeichnetwerden. Das Lohnsystem und die Anstellungsbedingungen für Kadermitarbeitende entsprechenden Empfehlungen von economiesuisse zum «Swiss Code of Best Practice in CorporateGovernance». Ausführungen zur Entschädigung der Mitglieder der Konzernleitung sind im KapitelEntschädigungsbericht enthalten.Lagebericht 40 | 41MitarbeitendeMindestlohnDie Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne. Vielmehr handeln die Sozialpartnerdiese über Gesamtarbeitsverträge aus. Für Swisscom gilt der im GAV festgesetzte Mindestlohnvon CHF 45’500 (für eine 40-Stunden-Woche beziehungsweise 2’080 Jahresstunden). Swisscomist in der ganzen Schweiz tätig und kennt bezüglich der Lohnfestsetzung keine wesentlichenUnterschiede zwischen den Standorten. Wie eine Untersuchung der Eintrittsgehälter der jüngstenMitarbeitenden (bis maximal 21 Jahre) in den mehrheitlich verwendeten Anfangsfunktionsstufenergibt, beträgt der durchschnittliche Stundenlohn in dieser Kategorie sowohl für Frauen wie fürMänner CHF 26,60. Er liegt damit 21% über dem Mindestlohn.

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