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Geschäftsbericht 2011(PDF, 5543 kB)

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IFRIC 20 «Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebes im Tagebau» (gültig ab1. Januar 2013): IFRIC 20 enthält Vorgaben zum Ansatz und zur Bewertung von während desAbbaubetriebes anfallenden Kosten der Abraumbeseitigung im Tagebau. Die neue Interpretationhat keine Auswirkungen, da Swisscom nicht im Tagebau tätig ist.> Änderungen zu IAS 1 «Darstellung des Abschlusses» (gültig ab 1. Juli 2012): Durch die Änderungenmüssen künftig die Erfolgsrechnung und das sonstige Gesamtergebnis zusammen dargestelltwerden, wobei das Wahlrecht von einer oder zwei Darstellungen besteht. Ferner sindPosten des sonstigen Gesamtergebnisses danach zu gruppieren, ob sie möglicherweise zueinem späteren Zeitpunkt durch die Erfolgsrechnung rezykliert werden können. Weiterhinbleibt das Wahlrecht bestehen, die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses vor oder nachSteuern darzustellen; bei einer Vorsteuer-Darstellung müssen die Steuern jedoch dahingehendgetrennt werden, ob sie sich auf rezyklierbare oder nicht zu rezyklierende Posten beziehen.Swisscom wird ihre Berichterstattung im Hinblick auf die Inkraftsetzung dieses neuen Standardsprüfen.> Änderungen zu IAS 12 «Ertragssteuern: Latente Ertragssteuern auf der Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte» (gültig ab 1. Januar 2012): Die Änderung stellt teilweise dieBehandlung von zeitlichen Differenzen klar, die im Zusammenhang mit der Anwendung desZeitwertmodells von IAS 40 auftreten. Bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist esoftmals schwierig, zu beurteilen, ob sich bestehende Differenzen im Rahmen der fortgeführtenNutzung oder im Zuge einer Veräusserung umkehren. Die Änderung von IAS 12 sieht daher vor,grundsätzlich von einer Umkehrung durch Veräusserung auszugehen. Als Konsequenz derÄnderung gilt SIC 21 «Ertragsteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmässig abzuschreibendenVermögenswerten» nicht mehr für zum beizulegenden Zeitwert bewertete, alsFinanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Swisscom erwartet keinen Einfluss auf die Berichterstattungaus der Anwendung dieser Änderungen.> Änderungen zu IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» (gültig ab 1. Januar 2013): Aufgrund derÄnderungen von IAS 19 müssen künftig versicherungsmathematische Gewinne und Verlusteunmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Das bisherige Wahlrecht zwischen sofortigerErfassung in der Erfolgsrechnung, im sonstigen Ergebnis beziehungsweise in der zeitverzögertenErfassung nach der sogenannten Korridormethode wird abgeschafft. Eine weitereÄnderung von IAS 19 sieht vor, dass das Management künftig die Verzinsung des Planvermögensnicht mehr entsprechend der Verzinsungserwartung nach Massgabe der Asset Allocationschätzt, sondern ein Ertrag aufgrund der erwarteten Verzinsung des Planvermögens lediglichin Höhe des Diskontierungszinssatzes erfasst werden darf. Der geänderte IAS 19 fordert zusätzlichumfangreichere Anhangangaben. Unternehmen müssen künftig über die Finanzierungsstrategieihrer Pensionspläne Angaben machen und die Finanzierungsrisiken ihrer Pläne nichtnur beschreiben, sondern auch quantifizieren. Unter anderem wird hierfür künftig eine Sensitivitätsanalysegefordert, die zeigt, in welchem Umfang Personalvorsorgeverpflichtungen beiÄnderungen wesentlicher Bewertungsannahmen schwanken. Auch muss künftig die durchschnittlicheRestlaufzeit der Personalvorsorgeverpflichtungen angegeben werden. Bei Anwendungder Änderungen bereits für die Konzernrechnung <strong>2011</strong> wäre der in der Erfolgsrechnungausgewiesene Aufwand für leistungsorientierte Vorsorgepläne auf Basis einer Schätzung umCHF 76 Millionen höher ausgefallen.> Änderungen zu IAS 27 «Einzelabschlüsse» (gültig ab 1. Januar 2013): IAS 27 wird von «Konzernundseparate Einzelabschlüsse nach IFRS» in «Einzelabschlüsse» umbenannt und gilt nur nochfür Unternehmen, die einen Einzelabschluss nach IFRS erstellen. Der neue Standard hat keineAuswirkungen, da Swisscom keinen Einzelabschluss nach IFRS erstellt.> Änderungen zu IAS 28 «Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen»(gültig ab 1. Januar 2013): Die Änderungen von IAS 28 erweitern den Inhalt der Regelungenzur Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmenum Regelungen zur Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen. Sieschreiben in beiden Fällen einheitlich die Anwendung der Equity-Methode vor. Swisscom wirdihre Berichterstattung im Hinblick auf die Inkraftsetzung dieses neuen Standards prüfen.> Änderungen zu IAS 32 «Finanzinstrumente: Darstellung» und IFRS 7 «Finanzinstrumente:Angaben: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden» (gültig ab1. Januar 2014): Die in IAS 32 formulierten Voraussetzungen zur Saldierung werden durchzusätzliche Anwendungsleitlinien konkretisiert. Die Änderungen an IFRS 7 betreffen neueAngabepflichten im Zusammenhang mit bestimmten Aufrechnungsvereinbarungen.Swisscom wird ihre Berichterstattung im Hinblick auf die Inkraftsetzung dieses neuen Standardsprüfen.Konsolidierte Jahresrechnung 178 | 179Anhang der Konzernrechnung

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