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Geschäftsbericht 2011(PDF, 5543 kB)

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Vergütungen an nahestehende PersonenNahestehende Personen sind Ehepartner und Lebenspartner oder nahe Verwandte, die finanziellvon der Organperson abhängig sind oder im gleichen Haushalt leben. Nahestehend sind weiterübrige Personen, die finanziell von der Organperson abhängig sind, und Personen- oder Kapitalgesellschaften,die von der Organperson beherrscht werden oder auf welche die Organpersoneinen massgeblichen Einfluss ausübt. Als nahe Verwandte gelten Eltern, Geschwister und Kinder.Es sind im Berichtsjahr keine nicht marktüblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet worden,die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung nahestehen.Darlehen und KrediteSwisscom hat keine Darlehen und Kredite an gegenwärtige und an frühere Mitglieder des Ver -waltungsrats und der Konzernleitung sowie diesen nahestehende Personen gewährt und aufkeine Forderungen gegenüber diesen Personen verzichtet.Weitere AngabenWeitere Angaben zu den Management-Vergütungen sind im Entschädigungsbericht ab Seite 150enthalten.

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