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von Prof. Dr. Roland Müller - Universität St.Gallen

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Übersicht der ZeichnungsberechtigungenGremium Eigenschaft und Funktion Vertretungskompetenz ZeichnungVerwaltungsratDirektorProkuristHandlungsbevollmächtigterÜbrigeArbeitnehmerBeauftragterHandelnder adinterimDer Verwaltungsrat ist nach dispositivem Recht dasgeschäftsführende und das Vertretungsorgan der AG(Art. 716 OR)Der Verwaltungsrat kann <strong>Dr</strong>itten, sog. Direktoren, dieVertretung übertragen (Art. 718 Abs.2 OR)Der Prokurist wird vom Inhaber eines Handels-,Fabrikations- oder eines anderen nach kaufmännischerArt geführten Gewerbes ermächtigt, für ihn dasGewerbe zu betreiben. (Art. 458 Abs. 1 OR)Der Handlungsbevollmächtigte wird vom Inhabereines Handels-, Fabrikations- oder eines andern nachkaufmännischer Art geführten Gewerbes zum Betriebdes ganzen Gewerbes oder zu bestimmten Geschäftenseines Gewerbes bestellt. (Art. 462 OR)Der Arbeitnehmer verpflichtet sich imArbeitsvertragsverhältnis auf bestimmte oderunbestimmte Zeit zur Leistung <strong>von</strong> Arbeit im Dienstdes Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung einesLohnes.(Art. 319ff. OR)Der Beauftragte verpflichtet sich durch die Annahmedes Auftrages die ihm übertragenen Geschäfte oderDienste vertragsgemäss zu besorgen. (Art. 394ff. OR)Ad interim Bevollmächtigung bedeutet eine zeitlichbefristete Übernahme <strong>von</strong> Vertretungsaufgabeninfolge vorübergehender Vakanz in einer Position, bisdiese wieder rechtsgültig besetzt ist.Grundsatz: umfassend (Art. 718a I OR)Beschränkungen im Handelsregister nur Filial- undKollektivklausel möglich, intern beliebigbeschränkbarGrundsatz: umfassend (Art. 718a I OR) odergemäss <strong>St</strong>atuten oder OrganisationsreglementBeschränkungen im Handelsregister nur Filial- undKollektivklausel möglich, intern beliebigbeschränkbarGrundsatz: beschränkt (Art. 458ff. OR)• nur im Unternehmenszweck• nur im Unternehmensbetrieb• Keine Veräusserung und Belastung <strong>von</strong>Grundstücken• Verbot Selbstkontraktion- und DoppelvertretungGrundsatz: beschränkt (Art. 458ff. OR)• nur Rechtshandlungen, die derUnternehmenszweck gewöhnlich mit sich bringt• keine Wechselverbindlichkeiten• keine Darlehensaufnahme• keine Prozessführungkeine oder aufgrund eines speziellen Auftrageskeine oder aufgrund eines speziellen Auftragessämtliche Vertretungshandlungen, welche der vomVertreter ad interim zu vertretenden Personzustehen würdeneinzeln oder gemässHandelsregistereinzeln oder gemässHandelsregistereinzeln oder kollektiv (Firma +Unterschrift + Zusatz "ppa","pp" oder ähnlich)einzeln oder kollektiv (Firma +Unterschrift + Zusatz i.V. oderähnlich)keine Regelungeinzeln (Firma + Unterschrift+ Zusatz i.A. oder ähnlich)einzeln oder gemässHandelsregister (Firma +Unterschrift + Zusatz a.i. oderähnlich)© <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Roland</strong> Müller, Mai 2009

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