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von Prof. Dr. Roland Müller - Universität St.Gallen

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Fall 3: Unterschrift für HoldinggesellschaftHoldinggesellschaft H.Verwaltungsrat X.mit UnterschriftsberechtigungTochtergesellschaft T.Verwaltungsrat X.keine UnterschriftsberechtigungProblemstellungXi ist vertretungsbefugter VRd der Holding H., hat jedoch hkeineVertretungsmacht bezüglich der Tochtergesellschaft T.Kommt ein Rechtsgeschäft zustande, wenn X. trotzdem imNamen <strong>von</strong> T. einen Kaufvertrag abschliesst?www.advocat.ch <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Roland</strong> Müller Folie 17Fall 3: Unterschrift für HoldinggesellschaftLösungGrundsätzlich hat X. keine Vertretungsmacht bezüglichGesellschaft T. Das Rechtsgeschäft kommt demnachnicht zustande.Aber die Holding kann die Unterschrift genehmigen(Duldungsvollmacht), dann ist der Kaufvertrag gültigabgeschlossen worden.Problematisch ist es, wenn in Prospekten überall daraufhingewiesen wird, dass die Gesellschaft T. zum KonzernH. gehört und dass der Konzern <strong>von</strong> der Holdinggesellschaftaus geleitet wird. Allenfalls ist dann derKauvertrag wegen einer Anscheinsvollmacht gültig.Leading Case Wibru vs. Swissair beachten!www.advocat.ch <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Roland</strong> Müller Folie 189

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