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von Prof. Dr. Roland Müller - Universität St.Gallen

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Protokoll 06/07 der Verwaltungsratssitzung der Mustergesellschaft AG Seite 9Härtefällen soll die Geschäftsleitung entscheiden können, ob auf Karenztageverzichtet wird.Der VR-Präsident befürwortet den Antrag <strong>von</strong> A. Holzer, dass imKrankheitsfalle eine Karenzfrist ab der zweiten Arbeitsverhinderungim gleichen Kalenderjahr eingeführt wird. Bei Entschädigungendurch die SUVA würden die ersten 3 Tage ebenfalls nicht bezahlt.Zur Durchsetzung der neuen Regelung sind allenfalls Änderungskündigungenanzudrohen.Nach intensiver Diskussion stimmt der Verwaltungsrat dem Antragdes Leiters HR einstimmig zu. Die neue Regelung soll per 1. Januar2008 eingeführt werden. A. Holzer wird mit der Umsetzung beauftragt.Der VR-Sekretär gibt im Hinblick auf die Rechtssituation zu bedenken,dass jedem Mitarbeiter ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt werdenmuss, da die Änderung der Lohnfortzahlung einer Änderung desArbeitsvertrages gleichkommt. Nur gegenüber jenen Mitarbeitern,die den neuen Vertrag nicht unterzeichnen, muss allenfalls eine Änderungskündigungausgesprochen werden. Dabei sind allenfalls dieVorschriften betr. Massenentlassungen zu beachten.A. Holzer bis1.1.2008 Umsetzungder Massnahmenzur Reduktiondes Absentismus6. VERSCHIEDENES6.1 Deckung PensionskasseDieser Punkt wurde bereits im Zusammenhang mit dem Report desAudit Committee besprochen. Der Verwaltungsrat verzichtet auf eineweitere Diskussion.6.2 Aktienübertragung T. NauerDer VR-Präsident stellt fest, dass T. Nauer bereits am 28.5.2007 jeeinen Aktienübertragungsvertrag mit seinen Söhnen abgeschlossenhat. Danach werden <strong>von</strong> ihm mit Wirkung per 1.7.2007 folgende Aktiender Muster AG inkl. Dividendenanspruch per 2006 übertragen:- an Fritz Nauer, Neubaustr. 7, 9000 <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong>, 50 Namenaktien ànom. CHF 100 (Zertifikat Nr. 17) und 45 Namenaktien à nom.CHF 1'000 (Zertifikate Nr. 40-48)- an Bruno Nauer, Unterdorf 20, 8000 Zürich, 50 Namenaktien ànom. CHF 1'000 (Zertifikate Nr. 30-39)Erst mit Schreiben vom 6.8.2007 hat T. Nauer ein Gesuch um Zustimmungzur Aktienübertragung eingereicht. Die Aktien sind gemässArt. 8 der <strong>St</strong>atuten vinkuliert, doch liegt bei Übertragung an dieNachkommen kein Ablehnungsgrund vor.Der Verwaltungsrat genehmigt die Aktienübertragung einstimmig.Der VR-Sekretär wird beauftragt, das Aktienbuch entsprechendnachzuführen und dem Gesuchsteller Mitteilung der Zustimmungzu machen.6.3 Risk ManagementDem Verwaltungsrat wurde zu diesem Punkt vorgängig die Informa-R. Meier bis14.9.07 NachführungAktienbuchund Mitteilung anT. Nauer

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