12.07.2015 Aufrufe

von Prof. Dr. Roland Müller - Universität St.Gallen

von Prof. Dr. Roland Müller - Universität St.Gallen

von Prof. Dr. Roland Müller - Universität St.Gallen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>St</strong>atutarische Regelung der ProtokollführungMöglichkeit zur Konkretisierung und Erweiterungder gesetzlichen Vorgaben:• Protokollführungspflicht und Protokollführer• Formelle Gestaltung des Protokolls• Sprache und Inhalt des Protokolls• Geheimhaltung und Einsichtsrecht• Verteilung und Aufbewahrung• etc.www.advocat.ch <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Roland</strong> MüllerFolie 7Nutzen der Protokollführung‣ Nutzen für die Teilnehmer- Ermöglicht Nachbearbeitung der Zusammenkunft- Vermindert Auseinandersetzungen über Ergebnisse- Verteidigungsmittel in Zivil- oder <strong>St</strong>rafprozess- Festhalten <strong>von</strong> Abmachungen (z.B. VR-Delegierter)‣ Nutzen für Unternehmen/Verband/Institution- Willensäusserung der juristischen Person- Grundlage für spätere Entscheide/Beschlüsse‣ Nutzen für <strong>Dr</strong>itte und Behörden- Beleg für Registereintragungen- Due Diligence Prüfung- Beweismittel im Prozess (inkl. Ehrverletzung)- <strong>St</strong>atistische Auswertung (<strong>St</strong>euern/Historiker)www.advocat.ch <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Roland</strong> MüllerFolie 84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!