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Il grande incendio di Luserna • • • Der große Brand von Lusern Das ...

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110sich <strong>di</strong>e Sektion erlaubt zu unterbreiten befasst haben oder andernfalls <strong>di</strong>esehochgeschätzten Amtsträger Hinweise erteilen, auf welche Weise man für<strong>di</strong>esen Bedarf Vorsorge treffen kann, der sich aus ungefähren Berechnungenauf ca. 2000 Doppelzentner Heu und Ersatzfutter beläuft, was einem Betrag<strong>von</strong> ungefähr 15.000 Kronen entspricht.Bei den kürzlich zugunsten der Gemeinde <strong>Lusern</strong> getroffenen Maßnahmenstehen an erster Stelle Unterstützungen in Höhe <strong>von</strong> 20.000 Kronen <strong>von</strong>Seiten des Staates, zu welchen sicher noch 5.000 Kronen seitens der Provinzfür den Ankauf einer Alm, <strong>di</strong>e ausschließlich <strong>von</strong> den Viehzüchtern und Viehbesitzernder Gemeinde benützt werden darf, kommen. Diese Geldunterstützungenwurden vom Rat für <strong>di</strong>e Almen in seiner Sitzung vom 17. Mai 1911 aufVorschlag der kaiserlichen Ministerialkommission genehmigt. Dieser Ankaufwürde sich als unnötig erweisen, wenn es kein Vieh mehr gäbe, das <strong>di</strong>ese Almnutzen könnte und wenn man in <strong>di</strong>eser schwierigen Lage nicht mit entsprechendenMitteln eingreift, so steht fest, dass das Vieh geopfert werden mussund zwar ohne jede Hoffnung, <strong>di</strong>eses in einer kurzen Zeitspanne, <strong>di</strong>e den Kaufrechtfertigen könnte, wieder ersetzen zu können.Zur Vervollstän<strong>di</strong>gung <strong>di</strong>eses Vorhabens erlaubt sich <strong>di</strong>e Sektion vorzuschlagen– falls man für <strong>di</strong>esen Zweck keine weiteren Mittel auszahlen kann– dass auf den laut Gesetz vom 30. Dezember 1909 B.L.I. Nr. 222 genehmigtenAnteil für <strong>di</strong>e Verbesserung <strong>von</strong> Almen und Weideland der in den Jahren1910 und 1911 in Höhe <strong>von</strong> 70.000 Kronen pro Jahr und in Proportion zurjeweiligen Anzahl der vorhandenen Rinder zwischen den Sektionen aufzuteilenist abheben zu können, <strong>di</strong>e notwen<strong>di</strong>ge Kre<strong>di</strong>tsumme für den Ankaufund <strong>di</strong>e Verteilung des Viehfutters zum Erhalt des erwähnten Viehbestandeswährend des nächsten Winters genehmigt wird.Auf <strong>di</strong>e Auszahlung des Betrages aus anderen Mitteln der Ministerialabteilunghätte <strong>di</strong>e Sektion keinen Anspruch da aufgrund der dem Agrarministeriumfür das Jahr 1910 vorgelegten Anwendungsvorschläge und <strong>von</strong> <strong>di</strong>esemim Einklang mit den anderen zustän<strong>di</strong>gen Stellen verabschiedet, <strong>di</strong>ese Mittelfür zur Förderung zur Aufstockung und zur Verbesserung des bereits bestehendenViehbestandes bestimmt sind und zum Teil <strong>von</strong> der Sektion sogar vorgeschossenwurden.Sollte <strong>di</strong>eser dringende Vorschlag bei den zustän<strong>di</strong>gen Stellen zumindestgrundsätzlich auf Zustimmung stoßen würde <strong>di</strong>e Sektion, da sobald<strong>di</strong>e herbstliche Weidezeit zu Ende geht – <strong>Lusern</strong> liegt auf 1330 Höhenmeter –es vorteilhaft wäre, über das notwen<strong>di</strong>ge Viehfutter zu verfügen, sofort mitden nötigen Erhebungen über <strong>di</strong>e Anzahl der zu überwinternden Tiere, über<strong>di</strong>e notwen<strong>di</strong>ge, tägliche Futterration und über den Vorrat an notwen<strong>di</strong>gem

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