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Il grande incendio di Luserna • • • Der große Brand von Lusern Das ...

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14632. Als erste werden <strong>di</strong>e Tischler, <strong>di</strong>e öffentlichen Wasserträger und <strong>di</strong>e Maurerzur Löschung antreten, <strong>di</strong>e Schergen werden das brennende Haus bewachen,damit es keine Diebstähle gibt und <strong>di</strong>e Menschen, <strong>di</strong>e zur Hilfeherbeieilen werden gemäß den Anordnungen des Oberaufsehers oder jenerVertreter, <strong>di</strong>e Befähigung und Kenntnisse bei ähnlichen Vorfällen haben,eingesetzt.33. Jeder der bei Tag oder bei Nacht den Beginn eines <strong>Brand</strong>es feststellt, muss<strong>di</strong>es mit lauter Stimme im gesamten Dorf ausrufen, sodass sich alle bereitstellen können zu Hilfe zu eilen und <strong>di</strong>esen zu löschen.34. Die Schlüssel für <strong>di</strong>e Feuerlöschgeräte befinden sich immer in Verfahrungdes Oberaufsehers und Zweitschlüssel sind beim Bürgermeister hinterlegt.35. Bei solchen Unglücken ist der Wasserversorgungsbrunnen sofort zu öffnenund <strong>di</strong>e Leute aufzufordern, das Wasser wohlgeordnet und ohne Konfusiondorthin zu bringen, wo es benötigt wird.36. Die Brunnen müssen immer in gutem Zustand gehalten werden, sodass esniemals an Wasser fehle.37. Die Pferde des Dorfes <strong>di</strong>e zur Beförderung des Wasserspritzkarrens und andererGeräte benötigt werden, werden in <strong>di</strong>esen Fällen öffentlich beschlagnahmt.38. <strong>Der</strong> guten Ordnung halber wäre es angebracht, alle jene Personen <strong>di</strong>e in derLage sind bei <strong>Brand</strong>fällen mitzuarbeiten zu benachrichtigen, zu welchemEinsatz sie sich einfinden sollen.39. Sobald <strong>di</strong>e Bewohner über den Ausbruch eines <strong>Brand</strong>es informiert wordensind, ist es Pflicht des Richters, des Bürgermeisters und aller öffentlichen Vertreter,sich zum Platz des <strong>Brand</strong>ausbruches zu begeben. Dies gilt auch für jedenHausbesitzer, <strong>di</strong>e Einwohner, sowie <strong>di</strong>e Handwerker, <strong>di</strong>e mit Werkzeugenund anderen, für <strong>di</strong>esen Fall nützlichen Geräten Hilfe zu leisten haben. <strong>Der</strong>Rauchfangkehrer muss anwesend sein und seine Aufgabe mutig erfüllen.40. Bei der Löschung eines <strong>Brand</strong>es muss jede fähige Person dem Oberaufseher,dem Richter und den öffentlichen Vertretern umgehenden Gehorsam leisten.41. Die unnötigen Personen müssen ferngehalten werden damit sie nicht hinderlichsind.42. Die Personen <strong>di</strong>e dazu bestimmt sind, <strong>di</strong>e Wasserkübel zu transportierenwerden in zwei Reihen aufgestellt, in einer Reihe werden <strong>di</strong>e vollen Wasserkübel<strong>von</strong> einer Hand in <strong>di</strong>e andere gereicht und <strong>di</strong>e andere Reihe schickt <strong>di</strong>eleeren Kübel zum Auffüllen zurück.43. Damit das Wasser vor dem brennenden Haus nicht mangelt, müssen Zisternenaufgestellt werden in <strong>di</strong>e das Wasser <strong>von</strong> den Trägern hineingeschüttetwird, sodass <strong>di</strong>ese immer gefüllt sind.44. Die Balken, Brücken oder Leitern <strong>di</strong>e vom brennenden Haus zum Nebenhauseine Verbindung darstellen, werden sofort abgetragen und anderswohingebracht.45. Ist das Feuer einmal gelöscht, so muss der Oberaufseher für einige ZeitWachtposten aufstellen, <strong>di</strong>e zu überwachen haben, ob es noch irgendwoGlutherde gibt. Dann wird er sofort <strong>di</strong>e Kübel und <strong>di</strong>e anderen Geräte ein-

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