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Il grande incendio di Luserna • • • Der große Brand von Lusern Das ...

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140<strong>di</strong>e Hauptstadt und <strong>di</strong>e Industriegebiete, wie Rovereto, Riva und Pergine.Gerade an Pergine inspirierte man sich, schon lange vor der Gründung dervereinigten Landesfeuerwehren, für <strong>di</strong>e Vorschriften im Oberen Suganatal.Die „Vorschrift zur Vermeidung <strong>von</strong> Bränden“, <strong>di</strong>e vom Gemeinderat inPergine am 17. Juli 1799 verabschiedet wurde ist daher für ein Gesamtbild derGegebenheiten und Bräuche in <strong>Lusern</strong> vor dem <strong>Brand</strong>, besonders wertvoll.„Vorschrift zur Vermeidung <strong>von</strong> Bränden“1. Bei den mit Schindeln gedeckten Häusern hat sich der Rauchfang über demDach auf einer Höhe <strong>von</strong> sechs Fuß zu erheben; um den Rauchfang sind <strong>di</strong>eSchindeln zu entfernen und mit Dachziegeln oder Platten im Ausmaß <strong>von</strong>zehn oder mindestens 5 Fuß zu ersetzen.2. Um bei Bedarf jederzeit auf <strong>di</strong>e Dächer steigen zu können, muss unter denselbenimmer eine standfeste und bequeme Leiter bereitstehen.3. <strong>Der</strong> Fußboden unter den Dächern muss entweder aus Ziegelsteinen oderaus dem sogenannten gestampftem Mörtel sein.4. Rund um <strong>di</strong>e Kamine im Hausinneren darf kein entzündbares Material untergebrachtwerden.5. Die Rauchfänge müssen breit sein, sodass man sie bequem reinigen kann,sie müssen innen wie außen gut gefegt sein und <strong>von</strong> den Unterdachbalkenentfernt aufgestellt werden.6. Es wäre vorteilhaft, am oberen Ende des Schornsteins eine Eisenplatte odereine Platte für offene Kamine anzubringen um, falls der Kamin Feuer fangensollte, <strong>di</strong>esen abzu<strong>di</strong>chten zu können, sodass das Feuer leichter ersticktwerden kann.7. In den Küchen mit Holz<strong>di</strong>elenböden, muss der Boden rund um <strong>di</strong>e Feuerstellemit Ziegeln oder Platten ausgelegt werden, <strong>di</strong>e mit Mörtel zu befestigen sind.8. Die Kaminkappen über der Feuerstelle haben aus Ziegelsteinen zu sein, <strong>di</strong>egut mit Mörtel zusammengehalten und innen und außen glasiert sein müssen.9. Bei den mit Holz gespeisten Kaminen, darf kein Holzstück hinter oder nebender Feuerstelle gelagert werden; neben der Mündung des Feuerraumesist jegliches entzündbare Material zu entfernen und <strong>di</strong>e Mündung mit einerEisentür zu versehen.10. Die Seidenraupen dürfen hier nicht aufbewahrt werden, sondern nur in denmassiven Kellergewölben.11. <strong>Der</strong> Abstellplatz für <strong>di</strong>e Asche muss <strong>von</strong> einer Mauer umgeben sein und einenBoden aus Ziegelsteinen oder einen gestampften Boden haben.12. Niemandem ist es gestattet, sich bei Nacht mit einem offenen Licht in <strong>di</strong>eStälle oder Heuschuppen zu begeben; <strong>di</strong>e Lichter müssen in einer Laterneeingeschlossen sein; eventuell ist noch eine brennende Tabakpfeife erlaubt.13. Wenn man sich an Orte begibt, wo Holz jeder Art aufbewahrt wird, ist <strong>di</strong>eselbeVorsicht anzuwenden.14. Muss glühende Kohle <strong>von</strong> einem Ort zum andern, sei es im Inneren oder

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