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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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Die LIKUS-Systematik<br />

Die LIKUS-Zuordnung von nicht eindeutig zuordenbaren Förderungen erfolgt nach dem<br />

Prinzip des Überwiegenden. Die LIKUS-Systematik der <strong>Kunst</strong>sektion, in der die 17. Sparte<br />

Sonstiges als Sparte Soziales geführt wird, enthält – ohne Berücksichtigung der von den<br />

<strong>Kunst</strong>sektionsförderungen nicht betroffenen fünf Bereiche Baukulturelles Erbe, Bibliothekswesen,<br />

Erwachsenenbildung, Heimat- <strong>und</strong> Brauchtumspflege sowie Hörfunk/Fernsehen<br />

– folgende zwölf Förderungssparten (Sparten-Reihung nach LIKUS, Erfolg <strong>2007</strong> in<br />

€ Mio):<br />

1. Museen, Archive, Wissenschaft (0,28), 2. Literatur (8,47), 3. Presse (0,81), 4. Musik<br />

(8,66), 5. Darstellende <strong>Kunst</strong> (20,58), 6. Bildende <strong>Kunst</strong>, Fotografie, Architektur, Design,<br />

Mode (8,72), 7. Film, Kino, Video- <strong>und</strong> Medienkunst (19,07), 8. <strong>Kultur</strong>initiativen (3,73),<br />

9. Ausbildung, Weiterbildung (0,05), 10. Internationaler <strong>Kultur</strong>austausch (1,66), 11. Festspiele,<br />

Großveranstaltungen (12,55), 12. Soziales (1,76)<br />

Mit diesem parallel zu den Abteilungsberichten des Kapitels II (Förderungen im Detail)<br />

in der LIKUS-Systematik erstellten Zahlenwerk werden die <strong>Kultur</strong>förderungen der Gebietskörperschaften<br />

Österreichs untereinander vergleichbar gemacht. Die einzelnen Förderungsdaten<br />

können in Kapitel II nachgelesen werden. Da dort sämtliche Zahlen über die<br />

Ausgaben der <strong>Kunst</strong>sektion im Bereich der Förderungen, Stipendien, Ankäufe <strong>und</strong> Preise<br />

veröffentlicht sind, ist das Prinzip der vollständigen <strong>und</strong> kontinuierlichen Berichterstattung<br />

gemäß § 10 des <strong>Kunst</strong>förderungsgesetzes 1988 gewährleistet.<br />

In Zusammenhang mit der Diskussion über einerseits institutionelle bzw. strukturelle<br />

Förderungen <strong>und</strong> andererseits personenbezogene Förderungen ist die Gesamtstruktur des<br />

<strong>Kunst</strong>budgets von Interesse. So machte <strong>2007</strong> etwa die Summe der einzelnen Förderungen<br />

über € 2 Mio bereits 42,6% (€ 36,74 Mio), über € 1 Mio schon 49,8% (€ 42,99 Mio) oder<br />

jener über € 0,5 Mio schließlich gar 54,9% (€ 47,38 Mio) der gesamten Förderungen der<br />

<strong>Kunst</strong>sektion (€ 86,34 Mio) aus. Da der Großteil dieser Förderungen von Institutionen<br />

jährlich wiederkehrende Zahlungen (Jahrestätigkeiten) darstellt, wird der Spielraum <strong>für</strong><br />

Akzentuierungen oder Schwerpunktverlagerungen innerhalb des Budgets der <strong>Kunst</strong>sektion<br />

stark eingeengt. Die meisten Institutionen gehen im Vertrauen auf eine kontinuierliche Förderung<br />

durch alle Gebietskörperschaften mittel- <strong>und</strong> langfristige Verpflichtungen ein.<br />

Im Folgenden werden jene Institutionen ausgewiesen, die – teilweise kumuliert durch<br />

mehrere Förderungstitel aus einer oder mehreren LIKUS-Sparten – insgesamt ab € 200.000<br />

erhalten haben. Diese Beträge ergeben in Summe ca. € 58,25 Mio <strong>und</strong> machen somit<br />

mehr als zwei Drittel (67,5%) der Förderungen der <strong>Kunst</strong>sektion in der Gesamthöhe von<br />

€ 86,34 Mio aus.<br />

Auf Anregung der Landeskulturreferentenkonferenz vom Mai 2003 wurde die Zuordnung<br />

der Förderungen zu den einzelnen B<strong>und</strong>esländern überarbeitet. Alle Förderungen<br />

werden seit dem <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> 2003 nach dem Prinzip des begünstigten B<strong>und</strong>eslandes<br />

dargestellt, d.h. jenes B<strong>und</strong>esland wird angeführt, das den größten Nutzen aus einer Förderung<br />

zieht. In den meisten Fällen stimmt es mit dem Sitz der geförderten Institution, dem<br />

Wohnort des Antragstellers bzw. dem B<strong>und</strong>esland, in dem das Projekt stattgef<strong>und</strong>en hat,<br />

überein. Institutionen, deren Wirkungsbereich sich auf das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet bezieht<br />

<strong>und</strong> die in ihrem Bereich einzigartig sind (z.B. Interessenvertretungen, Österreichisches<br />

Filminstitut, <strong>Kultur</strong>Kontakt Austria) werden mit dem Kürzel „Ö“ wie Österreich versehen.<br />

Förderungen <strong>für</strong> österreichische <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>projekte im Ausland kommen nach dieser<br />

Systematik Österreich als Ganzes zugute <strong>und</strong> werden ebenfalls mit „Ö“ sowie zusätzlich<br />

mit jenem Land, in dem sie durchgeführt wurden, gekennzeichnet.<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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