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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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nommen. Im kulturellen Bereich ist vor allem die → Europäische <strong>Kultur</strong>konvention sowie<br />

das → Lenkungskomitee <strong>für</strong> kulturelle Entwicklung (CD-CULT) von Bedeutung. Seit<br />

1989 läuft ein Evaluierungsprogramm staatlich-nationaler <strong>Kultur</strong>politiken. Parallel zu einem<br />

Bericht über kulturpolitische Leitlinien, Konzeptionen, Strukturen <strong>und</strong> Budgets der<br />

im European Programme of National Cultural Policy Reviews involvierten Länder wird<br />

eine Expertise von außenstehenden Fachleuten aus anderen europäischen Ländern in Reaktion<br />

auf diesen Bericht erstellt. Derzeit liegen die National Reports zur <strong>Kultur</strong>politik in folgenden<br />

Ländern vor: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Finnland,<br />

Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro,<br />

Niederlande, Österreich, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien,<br />

die Ukraine <strong>und</strong> Zypern.<br />

Die zur Jahrtausendwende begonnenen Technical-Assistance-Aktivitäten MOSAIC<br />

<strong>und</strong> MOSAIC II wurden erfolgreich abgeschlossen. Das 2004 gestartete Programm STA-<br />

GE <strong>für</strong> die Länder des Südkaukasus <strong>und</strong> die Ukraine befindet sich in der Endphase. Verschiedene<br />

Programmbereiche wurden in die 2005 gegründete Kiew Initiative transferiert.<br />

Die Ukraine, Armenien, Aserbaidschan <strong>und</strong> Georgien bilden den Kern dieser Initiative.<br />

Weißrussland hat Beobachterstatus. Griechenland, Bulgarien, Österreich <strong>und</strong> Rumänien<br />

haben zwar ebenfalls Beobachterstatus, sind aber gleichzeitig auch Geberländer.<br />

Das auf eine österreichische Initiative zurückgehende Programm Compendium of Cultural<br />

Policies and Trends in Europe feierte <strong>2007</strong> sein zehnjähriges Bestehen. Die begleitende<br />

Datenbank entwickelte sich mit ca. 222.000 Zugriffen pro Jahr zu einer der größten<br />

Erfolgsgeschichten des Europarats. Auch der jüngst eingerichtete Compendium Newsletter<br />

erfreut sich immer stärkerer Beliebtheit.<br />

In einem weiteren Reformschritt des Europarats wurde der Bereich <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong><br />

nunmehr in der neu geschaffenen Generaldirektion IV (Bildung, <strong>Kultur</strong> <strong>und</strong> kulturelles<br />

Erbe, Jugend <strong>und</strong> Sport) zusammengefasst, die mit 200 Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

die größte Einheit des Europarats ist.<br />

Auf internationaler Ebene folgten durch Inkrafttreten der UNESCO-Konvention zum<br />

Schutz <strong>und</strong> zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdruckformen weitere Aktivitäten<br />

des Europarats. Ebenso leistete der Europarat im Rahmen des 2008 stattfindenden Jahres<br />

des interkulturellen Dialogs wertvolle Vorarbeit. Darüber hinaus wird derzeit ein Weißbuch<br />

mit Strategien <strong>und</strong> praktischen Vorschlägen, wie der interkulturelle Dialog in den verschiedenen<br />

politischen Bereichen angewandt werden soll, erarbeitet.<br />

Fernsehfonds Austria. Mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes wurde per 1. Jänner<br />

2004 bei der R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH), ressortmäßig<br />

eine dem BKA nachgeordnete Dienststelle unter Fachaufsicht der B<strong>und</strong>esministerin <strong>für</strong><br />

Frauen, Medien <strong>und</strong> öffentlicher Dienst, ein Fernsehfilmförderungsfonds eingerichtet.<br />

Die RTR-GmbH erhält jährlich € 7,5 Mio aus einem Teil der Gebühren gemäß § 3<br />

Abs.1 R<strong>und</strong>funkgebührengesetz, die früher dem B<strong>und</strong>esbudget zugeflossen sind. Diese<br />

Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen <strong>und</strong> zur Förderung der Herstellung<br />

von Fernsehproduktionen zu verwenden. Für die Vergabe von Förderungen aus dem<br />

Fernsehfilmförderungsfonds wurden von der RTR-GmbH Richtlinien erstellt <strong>und</strong> ein<br />

Fachbeirat, bestehend aus fünf Personen mit mehrjähriger Praxis in der Filmbranche,<br />

installiert. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele<br />

<strong>und</strong> nach Stellungnahme des Fachbeirats durch den Geschäftsführer der RTR-GmbH<br />

getroffen.<br />

Die maximale Förderungshöhe beträgt 20% der angemessenen Gesamtherstellungskosten.<br />

Die Höchstförderungsgrenzen liegen im Einzelfall <strong>für</strong> Fernsehserien bei € 120.000 pro<br />

Folge, <strong>für</strong> TV-Dokumentationen bei € 200.000 <strong>und</strong> <strong>für</strong> Fernsehfilme bei € 700.000. Die<br />

Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Antragsberechtigt<br />

sind unabhängige Produktionsunternehmer bzw. -unternehmen mit entsprechender fachlicher<br />

Qualifikation. Die Förderungsmittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion<br />

<strong>und</strong> der Leistungsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den<br />

Medienstandort Österreich stärken <strong>und</strong> eine vielfältige <strong>Kultur</strong>landschaft gewährleisten.<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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