Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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ungsprogramm → KULTUR <strong>2007</strong>–2013 sowie Schnittstelle zwischen den <strong>Kultur</strong>schaffenden<br />
Österreichs <strong>und</strong> der Europäischen Kommission. In der <strong>Kultur</strong>sektion des BMUKK<br />
ist der CCP in der <strong>für</strong> EU-<strong>Kultur</strong>angelegenheiten zuständigen Abteilung 8 angesiedelt<br />
<strong>und</strong> nimmt seine Aufgaben <strong>für</strong> den Bereich des zeitgenössischen <strong>Kunst</strong>schaffens wahr. Der<br />
CCP wird in Kooperation mit der Abteilung 3 der <strong>Kultur</strong>sektion geführt, die den Bereich<br />
des kulturellen Erbes betreut. Zu den Tätigkeiten des CCPs zählen Informationen über →<br />
EU-<strong>Kultur</strong>förderung <strong>und</strong> kulturpolitische Aktivitäten der → Europäischen Union, Unterstützung<br />
bei der Antragstellung <strong>und</strong> der Partnersuche <strong>für</strong> Kooperationsprojekte sowie die<br />
Bildung eines Netzwerks mit den CCPs der übrigen Mitgliedstaaten. Der CCP veranstaltet<br />
regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Programm → KULTUR <strong>2007</strong>–2013 <strong>und</strong><br />
Workshops <strong>für</strong> Antragstellerinnen <strong>und</strong> -steller.<br />
EU-<strong>Kultur</strong>förderung. Deren Ziele sind u.a. die Unterstützung der grenzüberschreitenden<br />
Mobilität <strong>und</strong> Verbreitung von kulturellen <strong>und</strong> künstlerischen Werken <strong>und</strong> Erzeugnissen<br />
sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs. Ihr wesentliches Anliegen liegt in der<br />
kulturellen Zusammenarbeit, im Austausch <strong>und</strong> in der Vernetzung, um die kulturelle <strong>und</strong><br />
sprachliche Vielfalt Europas zu fördern, ein gemeinsames europäisches Bewusstsein zu<br />
entwickeln <strong>und</strong> gegenseitiges Verständnis zu stärken. Der zusätzliche europäische Nutzen<br />
<strong>und</strong> die künstlerische Qualität eines Projekts zählen zu den Auswahlkriterien bei Förderungen.<br />
Am 1. Jänner <strong>2007</strong> hat die Laufzeit des neuen europäischen <strong>Kultur</strong>förderungsprogramms<br />
KULTUR <strong>2007</strong>–2013 begonnen (→ Cultural Contact Point).<br />
Eurimages. Der 1988 als Teilabkommen des → Europarats errichtete Filmförderungsfonds<br />
unterstützt primär die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- <strong>und</strong> Animationsfilmen,<br />
die <strong>für</strong> eine Auswertung im Kino bestimmt <strong>und</strong> als Koproduktion zwischen mindestens<br />
zwei Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäischen<br />
Kinofilmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum MEDIA-<br />
Programm der → Europäischen Union haben. Die Richtlinien <strong>und</strong> Förderungsbedingungen<br />
im Bereich der Koproduktionen werden jährlich neu adaptiert, um den laufenden<br />
Ver änderungen der Filmproduktion in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen <strong>und</strong> somit<br />
den Erforder nissen der Filmwirtschaft gerecht zu werden. Die Förderung kann höchstens<br />
15% der Gesamtherstellungskosten <strong>und</strong> maximal € 700.000 betragen. Liegen die Gesamtherstellungskosten<br />
unter € 1,5 Mio, können 20% beantragt werden. Die Förderung<br />
wird in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens gewährt; die Rückzahlung erfolgt ab<br />
den ersten Netto-Produzentenerlösen.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> hatte Eurimages 33 Mitgliedsländer: Belgien, Bosnien <strong>und</strong> Herzegowina,<br />
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande,<br />
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien,<br />
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn <strong>und</strong> Zypern.<br />
Europa <strong>für</strong> BürgerInnen (<strong>2007</strong>–2013). Dieses neue siebenjährige EU-Programm soll die<br />
Beteiligung der europäischen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger <strong>und</strong> ihrer Interessenvertretungen<br />
am Aufbau des Projekts Europa forcieren. Es soll auch dazu dienen, die Kluft zwischen<br />
Bürgern <strong>und</strong> der EU zu überbrücken. Spezifische Programmziele sind die Verbesserung<br />
der gegenseitigen Kenntnis von <strong>Kultur</strong> <strong>und</strong> Geschichte der europäischen Völker durch<br />
einen interkulturellen Dialog <strong>und</strong> das In-den-Vordergr<strong>und</strong>-Rücken des gemeinsamen<br />
<strong>Kultur</strong>erbes. Mit einem Gesamtbudget von € 215 Mio sollen vier Aktionsbereiche gefördert<br />
werden. Im Mittelpunkt der Aktion 1 „Aktive BürgerInnen <strong>für</strong> Europa“ steht die<br />
Unterstützung von Städtepartnerschaften <strong>und</strong> anderen Bürgerprojekten. Aktion 2 „Aktive<br />
Zivilgesellschaft in Europa“ zielt auf Strukturförderung <strong>für</strong> Forschungseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene sowie auf Unterstützung<br />
<strong>für</strong> länderübergreifende Initiativen ab. Im Rahmen der Aktion 3 „Gemeinsam <strong>für</strong><br />
Europa“ sollen Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung sowie Studien <strong>und</strong><br />
Informationsinstrumente gefördert werden. Mit der Aktion 4 „Aktive europäische Erin-<br />
<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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