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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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Richtlinien <strong>für</strong> die Gewährung von Förderungen nach dem <strong>Kunst</strong>förderungsgesetz 2004<br />

hat der Stipendienempfänger innerhalb von<br />

drei Monaten nach Ablauf des Stipendiums<br />

einen Bericht über sein künstlerisches<br />

Schaffen während des Stipendiums zu legen.<br />

1.6. Eine Abrechnung (Finanznachweise)<br />

des Stipendiums <strong>für</strong> Zwecke gemäß<br />

Punkt 1.2. entfällt generell.<br />

V. Inkrafttreten<br />

Die Richtlinien treten am 1. Juni 2004<br />

in Kraft <strong>und</strong> ersetzen die mit Verordnung<br />

vom 26. Jänner 2004 erlassenen allgemeinen<br />

Rahmenrichtlinien <strong>für</strong> die Gewährung von<br />

Förderungen aus B<strong>und</strong>esmitteln. Die Rahmenrichtlinien<br />

sind jedoch auf jene Förderungen<br />

weiterhin anzuwenden, die vor dem<br />

1. Juni 2004 gewährt worden sind.<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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