Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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dem Land Salzburg vertraglich besiegelt. Durch die öffentlichen Ankäufe wurde<br />
die Österreichische Fotogalerie zur bedeutendsten <strong>und</strong> umfassendsten Sammlung<br />
zeitgenössischer Fotografie in Österreich. Die Fotosammlung wird laufend bei in- <strong>und</strong><br />
ausländischen Ausstellungen einem breiten Publikum präsentiert.<br />
Galerieförderung. 2001 wurde im Einvernehmen mit dem Verband österreichischer<br />
Galerien moderner <strong>Kunst</strong> die „Galerieförderung neu“ beschlossen. Aufgr<strong>und</strong> einer Novelle<br />
zum → B<strong>und</strong>es-<strong>Kunst</strong>förderungsgesetz erfolgt diese Förderung durch die Zuteilung von<br />
Mitteln der → <strong>Kunst</strong>sektion an ausgewählte B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Gemeindemuseen. Diesen<br />
werden jährlich Mittel zum Ankauf von Werken zeitgenössischer Künstlerinnen <strong>und</strong><br />
Künstler in österreichischen Galerien unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, dass<br />
sie diese aus eigenen Mitteln um 50% erhöhen.<br />
Weiters wurde 2002 in Kooperation mit dem Verband österreichischer Galerien moderner<br />
<strong>Kunst</strong> ein Programm zur Förderung der Beteiligung österreichischer kommerzieller<br />
Galerien an <strong>Kunst</strong>messen im Ausland eingerichtet. Nach bestimmten Kriterien werden im<br />
Rahmen dieser Förderung Standkosten einer Galerie von bis zu drei Messebeteiligungen<br />
pro Jahr in abgestuften Prozentsätzen gefördert.<br />
Diese Förderungsmaßnahmen hinsichtlich der gewerblichen Galerien dienen im Wesentlichen<br />
der Verbesserung der Chancen der bildenden Künstlerinnen <strong>und</strong> Künstler am österreichischen<br />
<strong>und</strong> internationalen <strong>Kunst</strong>markt <strong>und</strong> der Marktorientierung der Galerien.<br />
Kompositionsförderung. Die Abteilung 2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) der <strong>Kunst</strong>sektion<br />
unterstützt Komponistinnen <strong>und</strong> Komponisten in Form von jährlich ausgeschriebenen<br />
Staatsstipendien, durch Einzelförderungen bei Werkaufträgen durch besonders qualifizierte<br />
Ensembles, durch Fortbildungsbeiträge <strong>für</strong> Auslandsaufenthalte <strong>und</strong> durch Materialkostenzuschüsse<br />
<strong>für</strong> die Herstellung von Partituren <strong>und</strong> Aufführungsmaterialien. In Anerkennung<br />
besonderer künstlerischer Leistungen werden Förderungs- <strong>und</strong> Würdigungspreise vergeben.<br />
Mit diesen Maßnahmen wird der Stellenwert Neuer Musik im Konzertleben verbessert.<br />
Konzertveranstalter-Förderung. Im Rahmen dieses Förderungsprogramms der Abteilung<br />
2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) der <strong>Kunst</strong>sektion wird in erster Linie neue, teilweise experimentelle<br />
zeitgenössische Musik unterstützt, ohne dabei die Publikumsresonanz außer<br />
Acht zu lassen. Obwohl Konzertveranstalter mit hervorragendem Programm einen hohen<br />
Eigenertrag (Deckungsgrad) aufweisen, sind sie im Musikland Österreich dennoch von<br />
öffentlichen Finanzierungen abhängig, wenn das Programmangebot nicht vorrangig marktorientierten<br />
Kriterien folgt. Zusätzlich werden Prämien <strong>für</strong> Konzertprogramme, insbesondere<br />
mit einem entsprechenden innovativen Anteil, zuerkannt.<br />
KULTUR <strong>2007</strong>–2013. Das mit 1. Jänner <strong>2007</strong> gültige EU-<strong>Kultur</strong>förderungsprogramm<br />
KULTUR <strong>2007</strong>–2013 hat eine Laufzeit von sieben Jahren <strong>und</strong> ist mit einem Budget von<br />
€ 400 Mio dotiert. Es setzt die Projektförderung in Form von Zuschüssen zu nationalen<br />
oder regionalen Maßnahmen fort <strong>und</strong> trägt den Entwicklungen der vergangenen Jahre<br />
durch einen stärkeren interdisziplinären Ansatz Rechnung. Schwerpunktmäßig setzt das<br />
neue Programm auf die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von <strong>Kultur</strong>schaffenden,<br />
die Unterstützung der internationalen Verbreitung von künstlerischen <strong>und</strong> kulturellen<br />
Werken <strong>und</strong> Erzeugnissen sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs (→ Europäisches<br />
Jahr des interkulturellen Dialogs 2008).<br />
Im Rahmen des 1. Aktionsbereichs werden kulturelle Projekte gefördert. Unterstützt<br />
werden Kooperationsmaßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren in Form eines<br />
EU-Zuschusses von mindestens € 50.000 <strong>und</strong> maximal € 200.000 <strong>und</strong> mehrjährige Kooperationsprojekte<br />
mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren in Form eines Zuschusses von mindestens<br />
€ 200.000 <strong>und</strong> maximal € 500.000 pro Jahr. Zusätzlich wird die Übersetzung von literarischen<br />
Werken gefördert, wobei <strong>für</strong> die Übersetzung von vier bis zehn Werken pro Antrag<br />
zur Abdeckung der Übersetzungskosten maximal € 60.000 zuerkannt werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
beträgt der EU-Zuschuss maximal 50% der förderungsfähigen Gesamtkosten.<br />
<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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