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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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dem Land Salzburg vertraglich besiegelt. Durch die öffentlichen Ankäufe wurde<br />

die Österreichische Fotogalerie zur bedeutendsten <strong>und</strong> umfassendsten Sammlung<br />

zeitgenössischer Fotografie in Österreich. Die Fotosammlung wird laufend bei in- <strong>und</strong><br />

ausländischen Ausstellungen einem breiten Publikum präsentiert.<br />

Galerieförderung. 2001 wurde im Einvernehmen mit dem Verband österreichischer<br />

Galerien moderner <strong>Kunst</strong> die „Galerieförderung neu“ beschlossen. Aufgr<strong>und</strong> einer Novelle<br />

zum → B<strong>und</strong>es-<strong>Kunst</strong>förderungsgesetz erfolgt diese Förderung durch die Zuteilung von<br />

Mitteln der → <strong>Kunst</strong>sektion an ausgewählte B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Gemeindemuseen. Diesen<br />

werden jährlich Mittel zum Ankauf von Werken zeitgenössischer Künstlerinnen <strong>und</strong><br />

Künstler in österreichischen Galerien unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, dass<br />

sie diese aus eigenen Mitteln um 50% erhöhen.<br />

Weiters wurde 2002 in Kooperation mit dem Verband österreichischer Galerien moderner<br />

<strong>Kunst</strong> ein Programm zur Förderung der Beteiligung österreichischer kommerzieller<br />

Galerien an <strong>Kunst</strong>messen im Ausland eingerichtet. Nach bestimmten Kriterien werden im<br />

Rahmen dieser Förderung Standkosten einer Galerie von bis zu drei Messebeteiligungen<br />

pro Jahr in abgestuften Prozentsätzen gefördert.<br />

Diese Förderungsmaßnahmen hinsichtlich der gewerblichen Galerien dienen im Wesentlichen<br />

der Verbesserung der Chancen der bildenden Künstlerinnen <strong>und</strong> Künstler am österreichischen<br />

<strong>und</strong> internationalen <strong>Kunst</strong>markt <strong>und</strong> der Marktorientierung der Galerien.<br />

Kompositionsförderung. Die Abteilung 2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) der <strong>Kunst</strong>sektion<br />

unterstützt Komponistinnen <strong>und</strong> Komponisten in Form von jährlich ausgeschriebenen<br />

Staatsstipendien, durch Einzelförderungen bei Werkaufträgen durch besonders qualifizierte<br />

Ensembles, durch Fortbildungsbeiträge <strong>für</strong> Auslandsaufenthalte <strong>und</strong> durch Materialkostenzuschüsse<br />

<strong>für</strong> die Herstellung von Partituren <strong>und</strong> Aufführungsmaterialien. In Anerkennung<br />

besonderer künstlerischer Leistungen werden Förderungs- <strong>und</strong> Würdigungspreise vergeben.<br />

Mit diesen Maßnahmen wird der Stellenwert Neuer Musik im Konzertleben verbessert.<br />

Konzertveranstalter-Förderung. Im Rahmen dieses Förderungsprogramms der Abteilung<br />

2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) der <strong>Kunst</strong>sektion wird in erster Linie neue, teilweise experimentelle<br />

zeitgenössische Musik unterstützt, ohne dabei die Publikumsresonanz außer<br />

Acht zu lassen. Obwohl Konzertveranstalter mit hervorragendem Programm einen hohen<br />

Eigenertrag (Deckungsgrad) aufweisen, sind sie im Musikland Österreich dennoch von<br />

öffentlichen Finanzierungen abhängig, wenn das Programmangebot nicht vorrangig marktorientierten<br />

Kriterien folgt. Zusätzlich werden Prämien <strong>für</strong> Konzertprogramme, insbesondere<br />

mit einem entsprechenden innovativen Anteil, zuerkannt.<br />

KULTUR <strong>2007</strong>–2013. Das mit 1. Jänner <strong>2007</strong> gültige EU-<strong>Kultur</strong>förderungsprogramm<br />

KULTUR <strong>2007</strong>–2013 hat eine Laufzeit von sieben Jahren <strong>und</strong> ist mit einem Budget von<br />

€ 400 Mio dotiert. Es setzt die Projektförderung in Form von Zuschüssen zu nationalen<br />

oder regionalen Maßnahmen fort <strong>und</strong> trägt den Entwicklungen der vergangenen Jahre<br />

durch einen stärkeren interdisziplinären Ansatz Rechnung. Schwerpunktmäßig setzt das<br />

neue Programm auf die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von <strong>Kultur</strong>schaffenden,<br />

die Unterstützung der internationalen Verbreitung von künstlerischen <strong>und</strong> kulturellen<br />

Werken <strong>und</strong> Erzeugnissen sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs (→ Europäisches<br />

Jahr des interkulturellen Dialogs 2008).<br />

Im Rahmen des 1. Aktionsbereichs werden kulturelle Projekte gefördert. Unterstützt<br />

werden Kooperationsmaßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren in Form eines<br />

EU-Zuschusses von mindestens € 50.000 <strong>und</strong> maximal € 200.000 <strong>und</strong> mehrjährige Kooperationsprojekte<br />

mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren in Form eines Zuschusses von mindestens<br />

€ 200.000 <strong>und</strong> maximal € 500.000 pro Jahr. Zusätzlich wird die Übersetzung von literarischen<br />

Werken gefördert, wobei <strong>für</strong> die Übersetzung von vier bis zehn Werken pro Antrag<br />

zur Abdeckung der Übersetzungskosten maximal € 60.000 zuerkannt werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

beträgt der EU-Zuschuss maximal 50% der förderungsfähigen Gesamtkosten.<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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