Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />
Glossar<br />
scher oder ähnlicher Verfahren eingeführt. Die Reprografievergütung ist zweigestaltig: Sie<br />
besteht aus einer Geräte- <strong>und</strong> einer (Groß-) Betreibervergütung. Die Gerätevergütung ist<br />
von denjenigen zu leisten, die ein Vervielfältigungsgerät (Kopier-, Faxgerät oder Scanner)<br />
als erste gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringen (§ 42 Abs.2 Z 1 <strong>und</strong> Abs.3<br />
UrhG). Die (Groß-) Betreibervergütung ist zu leisten, wenn ein Vervielfältigungsgerät in<br />
Schulen, Hochschulen, sonstigen Bildungs- <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen, öffentlichen<br />
Bibliotheken oder in Einrichtungen betrieben wird, die Vervielfältigungsgeräte entgeltlich<br />
bereithalten (z.B. Copy-Shops). Die Reprografievergütung kann nur von → Verwertungsgesellschaften<br />
wahrgenommen werden.<br />
Über die Abwicklung der Gerätevergütung wurde am 20. Dezember 1996 ein Gesamtvertrag<br />
zwischen der Literar-Mechana, der VBK <strong>und</strong> der Musikedition einerseits <strong>und</strong> dem<br />
B<strong>und</strong>esgremium des Maschinenhandels sowie des Radio- <strong>und</strong> Elektrohandels in der Wirtschaftskammer<br />
Österreich andererseits abgeschlossen. Dieser sieht eine je nach Gerätetyp<br />
(Kopier-, Faxgerät oder Scanner) <strong>und</strong> Kopiergeschwindigkeit gestaffelte jährliche Pauschalvergütung<br />
vor. Der Gesamtvertrag wurde am 31. Juli 2006 durch einen Rahmenvertrag ergänzt,<br />
in dem die Vergütungspflicht ab 1. August 2006 auf EDV-Drucker erweitert wurde.<br />
Über die Abwicklung der Betreibervergütung <strong>für</strong> Copy-Shops wurde am 31. Oktober 1996<br />
ein Gesamtvertrag zwischen der Literar-Mechana <strong>und</strong> der VBK einerseits <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esinnung<br />
Druck sowie jener der Fotografinnen <strong>und</strong> Fotografen in der Wirtschaftskammer<br />
Österreich andererseits abgeschlossen. Dieser sieht je nach Standort (Hochschule, öffentliche<br />
Bibliothek, Hochschulnähe, Nicht-Hochschulnähe, Orte ohne Hochschule usw.) <strong>und</strong><br />
Kopiergeschwindigkeit eine gestaffelte jährliche Pauschalvergütung vor.<br />
Über die pauschale Abgeltung der angemessenen Vergütung <strong>für</strong> das Betreiben von<br />
Kopiergeräten durch Universitäten, Hochschulen künstlerischer Richtung <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen,<br />
deren Rechtsträger der B<strong>und</strong> ist, wurde Ende 1997 ein Vertrag zwischen<br />
der Literar-Mechana <strong>und</strong> der VBK einerseits <strong>und</strong> dem <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Wissenschaft<br />
<strong>und</strong> Verkehr andererseits abgeschlossen. Die Einnahmen werden zunächst zwischen<br />
den beteiligten → Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana <strong>und</strong> VBK aufgeteilt. Die<br />
Literar-Mechana verteilt den auf sie entfallenden Anteil auf der Gr<strong>und</strong>lage von Marktforschungsergebnissen<br />
zu 97% individuell <strong>und</strong> zu 13% im Rahmen der Sozialen <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>ellen<br />
Einrichtungen (SKE).<br />
Soziale Förderungen. Das österreichische Künstlerförderungsmodell verfügt über kunstfördernde,<br />
soziale Maßnahmen im Einzelfall <strong>und</strong> in Form von übergreifenden Subventionen<br />
(→ Künstler-Sozialversicherungsfonds). Über die aus dem → <strong>Kunst</strong>förderungsbeitrag gespeiste<br />
Künstlerhilfe können Künstlerinnen <strong>und</strong> Künstler von der → <strong>Kunst</strong>sektion einmalige<br />
oder wiederholte Zahlungen unter Berücksichtigung ihrer sozialen Situation beantragen.<br />
Spezielle Leistungen ergehen an Theater- <strong>und</strong> Musikschaffende über das von der Abteilung<br />
2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>) geförderte IG-Netz der IG freie Theaterarbeit <strong>und</strong><br />
den Verein zur Förderung <strong>und</strong> Unterstützung österreichischer Musikschaffender (SFM).<br />
Beide Einrichtungen bezuschussen unter entsprechenden Voraussetzungen einkommensabhängig<br />
Kranken-, Unfall- <strong>und</strong> Pensionsversicherungsleistungen.<br />
Die Literar-Mechana verwaltet im Literaturbereich einen Sozialfonds, der ausschließlich<br />
aus B<strong>und</strong>esmitteln dotiert wird. Der Fonds gewährt bei sozialer Bedürftigkeit einen<br />
Zuschuss zur Alters-, Berufsunfähigkeits- <strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung. In besonderen<br />
Notfällen gewährt der Sozialfonds einmalige Unterstützungen, daneben aber auch Arbeits-<br />
<strong>und</strong> Reisekostenzuschüsse sowie den Kostenersatz von Rechtsberatungen bei steuer- <strong>und</strong><br />
urheberrechtlichen Angelegenheiten. Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine aus<br />
sechs Personen bestehende Kommission. Mit dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz<br />
wurde der Sozialfonds gesetzlich verankert.<br />
Sozialversicherung. Mit dem Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 (ASRÄG<br />
1997) hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass alle Einkünfte, die aus einem Gewerbebetrieb<br />
bzw. aus selbständiger Arbeit stammen, von der gewerblichen Sozialversicherung erfasst<br />
werden. Für Künstlerinnen <strong>und</strong> Künstler wurde das Inkrafttreten des Gesetzes um drei