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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

gv.at veröffentlicht werden, sind zu berücksichtigen.<br />

2.5. Dem Formular sind anzuschließen:<br />

a. eine ausführliche Beschreibung des zu<br />

fördernden Vorhabens; bei zu fördernder<br />

Jahrestätigkeit Beschreibung der Vorhaben<br />

<strong>und</strong> Tätigkeiten während des Zeitraums,<br />

<strong>für</strong> den die Förderung der Jahrestätigkeit<br />

gewährt werden soll;<br />

b. die Aufgliederung der Gesamtkosten<br />

einschließlich einer detaillierten Kostenkalkulation<br />

(Einnahmen/Ausgaben <strong>und</strong> deren<br />

ausreichende Finanzierung unter Berücksichtigung<br />

der beantragten Förderung);<br />

c. Angaben zum Durchführungszeitraum<br />

der zu fördernden Vorhaben;<br />

d. der gewünschte Zeitpunkt der Förderungsauszahlung;<br />

e. bei juristischen Personen die aktuellen<br />

Vereinsstatuten, aktuelle Vereinsregisterauszüge<br />

bzw. Firmenbuchauszüge <strong>und</strong><br />

Angaben über die befugten <strong>und</strong> <strong>für</strong> die<br />

widmungsgemäße Ausführung verantwortlichen<br />

Organe, sofern nicht bei vorangegangenen<br />

Anträgen die Unterlagen vorgelegt<br />

wurden <strong>und</strong> in diesen keine Änderungen<br />

eingetreten sind;<br />

f. eine Aufstellung der Förderungen, gegliedert<br />

nach Höhe <strong>und</strong> Zweck, um die der<br />

Förderungswerber <strong>für</strong> das zu fördernde Vorhaben<br />

bzw. die zu fördernde Jahrestätigkeit<br />

bei einem anderen Rechtsträger einschließlich<br />

anderer Gebietskörperschaften angesucht<br />

hat oder ansuchen will sowie<br />

g. eine Aufstellung der Förderungen, gegliedert<br />

nach Höhe, Zweck <strong>und</strong> fördernder Einrichtung,<br />

die der Förderungswerber durch die<br />

öffentliche Hand in den letzten drei Jahren<br />

vor Antragstellung erhalten hat <strong>und</strong><br />

h. bei beantragter Förderung der Jahrestätigkeit<br />

eine Aufstellung des Konto- <strong>und</strong><br />

Bargeldstandes, der Verbindlichkeiten <strong>und</strong><br />

Forderungen der betreffenden Einrichtung<br />

zum 1.1. vor der Antragstellung.<br />

2.6. Allfällige sonstige Einreichbedingungen<br />

werden je nach Förderungsart auf der<br />

Homepage der <strong>Kunst</strong>sektion des BMUKK<br />

www.bmukk.gv.at unter der jeweiligen Abteilung<br />

veröffentlicht <strong>und</strong> sind zu berücksichtigen.<br />

3. Förderungsvereinbarung bei Förderungen<br />

gemäß Punkt 1.1. bis 1.5.<br />

3.1. Die Gewährung der Förderung erfolgt<br />

Service<br />

durch Zuschrift des BMUKK, die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

folgende Angaben zu enthalten hat:<br />

a. Bezeichnung des Antragstellers, des Förderungsantrages<br />

<strong>und</strong> des Vorhabens oder<br />

des Förderungszwecks;<br />

b. maximale Förderungssumme;<br />

c. Absichtserklärung zum geplanten Zeitpunkt<br />

der Förderungsauszahlung, wobei die<br />

Auszahlung eines Teilbetrages von bis zu<br />

10% der Förderung (je Vorhaben) erst nach<br />

ordnungsgemäß erbrachter Abrechnung<br />

vorgesehen werden kann;<br />

d. Termin <strong>und</strong> Art des Nachweises über<br />

die Durchführung des geförderten Vorhabens<br />

(z.B. Berichte über den Projekterfolg,<br />

Rezensionen, Kataloge, Ton-, Foto- bzw.<br />

Videodokumentationen, Besucher- <strong>und</strong><br />

Auslastungszahlen usw.); bei Förderung der<br />

Jahrestätigkeiten die Vorhaben <strong>und</strong> Tätigkeiten<br />

während des geförderten Zeitraums;<br />

e. Termin <strong>und</strong> Art des Nachweises der<br />

widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel<br />

(Finanznachweise wie z. B.<br />

Belege, Einnahmen- <strong>und</strong> Ausgabenaufstellung,<br />

Bilanz), sofern dieser gemäß Punkt 5.<br />

nicht entfällt;<br />

f. bei Darlehen die Rückzahlungsraten <strong>und</strong><br />

Zahlungstermine <strong>für</strong> die Raten <strong>und</strong><br />

g. allfällige sonstige Bedingungen, welche<br />

die Förderungsbedingungen des Formularantrages<br />

ergänzen oder abändern. Allfällige<br />

sonstige Bedingungen sind festzulegen,<br />

wenn solche im konkreten Fall sachlich<br />

notwendig sind.<br />

3.2. Änderungen oder Ergänzungen einer<br />

Förderungsvereinbarung haben im Wege<br />

einer Zuschrift zu erfolgen <strong>und</strong> gelten als<br />

angenommen, sofern ihnen nicht innerhalb<br />

von 14 Tagen durch den Förderungsnehmer<br />

schriftlich widersprochen wurde.<br />

3.3. Bei Vorhaben <strong>und</strong> Jahrestätigkeiten, bei<br />

denen es aufgr<strong>und</strong> der Komplexität abweichender<br />

oder zusätzlicher Förderungsbedingungen<br />

<strong>und</strong> Regelungen bedarf, behält sich<br />

das BMUKK vor, eine gesonderte Vertragsurk<strong>und</strong>e<br />

zu erstellen, die vom BMUKK <strong>und</strong><br />

vom Förderungsnehmer zu unterfertigen ist.<br />

4. Nachweis der Verwendung der Förderung<br />

(Abrechnung) gemäß Punkt 1.1. bis<br />

1.5.<br />

4.1. Der Förderungsnehmer ist zu verpflichten,<br />

gegenüber Beauftragten des BMUKK<br />

die Besichtigung der künstlerischen Leis-

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