Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />
gv.at veröffentlicht werden, sind zu berücksichtigen.<br />
2.5. Dem Formular sind anzuschließen:<br />
a. eine ausführliche Beschreibung des zu<br />
fördernden Vorhabens; bei zu fördernder<br />
Jahrestätigkeit Beschreibung der Vorhaben<br />
<strong>und</strong> Tätigkeiten während des Zeitraums,<br />
<strong>für</strong> den die Förderung der Jahrestätigkeit<br />
gewährt werden soll;<br />
b. die Aufgliederung der Gesamtkosten<br />
einschließlich einer detaillierten Kostenkalkulation<br />
(Einnahmen/Ausgaben <strong>und</strong> deren<br />
ausreichende Finanzierung unter Berücksichtigung<br />
der beantragten Förderung);<br />
c. Angaben zum Durchführungszeitraum<br />
der zu fördernden Vorhaben;<br />
d. der gewünschte Zeitpunkt der Förderungsauszahlung;<br />
e. bei juristischen Personen die aktuellen<br />
Vereinsstatuten, aktuelle Vereinsregisterauszüge<br />
bzw. Firmenbuchauszüge <strong>und</strong><br />
Angaben über die befugten <strong>und</strong> <strong>für</strong> die<br />
widmungsgemäße Ausführung verantwortlichen<br />
Organe, sofern nicht bei vorangegangenen<br />
Anträgen die Unterlagen vorgelegt<br />
wurden <strong>und</strong> in diesen keine Änderungen<br />
eingetreten sind;<br />
f. eine Aufstellung der Förderungen, gegliedert<br />
nach Höhe <strong>und</strong> Zweck, um die der<br />
Förderungswerber <strong>für</strong> das zu fördernde Vorhaben<br />
bzw. die zu fördernde Jahrestätigkeit<br />
bei einem anderen Rechtsträger einschließlich<br />
anderer Gebietskörperschaften angesucht<br />
hat oder ansuchen will sowie<br />
g. eine Aufstellung der Förderungen, gegliedert<br />
nach Höhe, Zweck <strong>und</strong> fördernder Einrichtung,<br />
die der Förderungswerber durch die<br />
öffentliche Hand in den letzten drei Jahren<br />
vor Antragstellung erhalten hat <strong>und</strong><br />
h. bei beantragter Förderung der Jahrestätigkeit<br />
eine Aufstellung des Konto- <strong>und</strong><br />
Bargeldstandes, der Verbindlichkeiten <strong>und</strong><br />
Forderungen der betreffenden Einrichtung<br />
zum 1.1. vor der Antragstellung.<br />
2.6. Allfällige sonstige Einreichbedingungen<br />
werden je nach Förderungsart auf der<br />
Homepage der <strong>Kunst</strong>sektion des BMUKK<br />
www.bmukk.gv.at unter der jeweiligen Abteilung<br />
veröffentlicht <strong>und</strong> sind zu berücksichtigen.<br />
3. Förderungsvereinbarung bei Förderungen<br />
gemäß Punkt 1.1. bis 1.5.<br />
3.1. Die Gewährung der Förderung erfolgt<br />
Service<br />
durch Zuschrift des BMUKK, die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
folgende Angaben zu enthalten hat:<br />
a. Bezeichnung des Antragstellers, des Förderungsantrages<br />
<strong>und</strong> des Vorhabens oder<br />
des Förderungszwecks;<br />
b. maximale Förderungssumme;<br />
c. Absichtserklärung zum geplanten Zeitpunkt<br />
der Förderungsauszahlung, wobei die<br />
Auszahlung eines Teilbetrages von bis zu<br />
10% der Förderung (je Vorhaben) erst nach<br />
ordnungsgemäß erbrachter Abrechnung<br />
vorgesehen werden kann;<br />
d. Termin <strong>und</strong> Art des Nachweises über<br />
die Durchführung des geförderten Vorhabens<br />
(z.B. Berichte über den Projekterfolg,<br />
Rezensionen, Kataloge, Ton-, Foto- bzw.<br />
Videodokumentationen, Besucher- <strong>und</strong><br />
Auslastungszahlen usw.); bei Förderung der<br />
Jahrestätigkeiten die Vorhaben <strong>und</strong> Tätigkeiten<br />
während des geförderten Zeitraums;<br />
e. Termin <strong>und</strong> Art des Nachweises der<br />
widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel<br />
(Finanznachweise wie z. B.<br />
Belege, Einnahmen- <strong>und</strong> Ausgabenaufstellung,<br />
Bilanz), sofern dieser gemäß Punkt 5.<br />
nicht entfällt;<br />
f. bei Darlehen die Rückzahlungsraten <strong>und</strong><br />
Zahlungstermine <strong>für</strong> die Raten <strong>und</strong><br />
g. allfällige sonstige Bedingungen, welche<br />
die Förderungsbedingungen des Formularantrages<br />
ergänzen oder abändern. Allfällige<br />
sonstige Bedingungen sind festzulegen,<br />
wenn solche im konkreten Fall sachlich<br />
notwendig sind.<br />
3.2. Änderungen oder Ergänzungen einer<br />
Förderungsvereinbarung haben im Wege<br />
einer Zuschrift zu erfolgen <strong>und</strong> gelten als<br />
angenommen, sofern ihnen nicht innerhalb<br />
von 14 Tagen durch den Förderungsnehmer<br />
schriftlich widersprochen wurde.<br />
3.3. Bei Vorhaben <strong>und</strong> Jahrestätigkeiten, bei<br />
denen es aufgr<strong>und</strong> der Komplexität abweichender<br />
oder zusätzlicher Förderungsbedingungen<br />
<strong>und</strong> Regelungen bedarf, behält sich<br />
das BMUKK vor, eine gesonderte Vertragsurk<strong>und</strong>e<br />
zu erstellen, die vom BMUKK <strong>und</strong><br />
vom Förderungsnehmer zu unterfertigen ist.<br />
4. Nachweis der Verwendung der Förderung<br />
(Abrechnung) gemäß Punkt 1.1. bis<br />
1.5.<br />
4.1. Der Förderungsnehmer ist zu verpflichten,<br />
gegenüber Beauftragten des BMUKK<br />
die Besichtigung der künstlerischen Leis-