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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

Glossar<br />

der Rechnungslegung <strong>und</strong> Zahlung werden zwischen den Verwertungsgesellschaften <strong>und</strong><br />

den Zahlungspflichtigen seit August 1988 durch Gesamtverträge (derzeit gültige Fassung<br />

vom 22.2.<strong>2007</strong>) geregelt. <strong>2007</strong> betrugen die Einnahmen € 16,4 Mio.<br />

Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung 1981–<strong>2007</strong><br />

Jahr 1981 1986 1991 1996 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 <strong>2007</strong><br />

€ Mio 0,5 4,7 9,4 7,1 7,1 7,2 10,9 16,3 15,9 17,6 15,8 16,4<br />

Diese Mittel werden zwischen den Verwertungsgesellschaften Austro-Mechana, Literar-Mechana,<br />

LSG, VAM, VBK <strong>und</strong> VG-R<strong>und</strong>funk nach einem zuletzt im Jahr 2008<br />

festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Die Verwertungsgesellschaften sind verpflichtet, 50%<br />

der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung abzüglich der darauf entfallenden Verwaltungskosten<br />

sozialen <strong>und</strong> kulturellen Zwecken zu widmen. Die Begriffe „soziale <strong>und</strong><br />

kulturelle Zwecke“ sind im Bericht des Justizausschusses (Nr.1055 der Beilagen zu den stenografischen<br />

Protokollen des Nationalrats XVI. GP) näher erläutert. Die übrigen 50% der<br />

Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung werden individuell an die Urheberinnen <strong>und</strong><br />

Urheber sowie die Leistungsschutzberechtigten ausgeschüttet.<br />

Die Verwertungsgesellschaften haben soziale <strong>und</strong> kulturelle Einrichtungen bzw. Fonds<br />

geschaffen, die diese Einnahmen verwalten <strong>und</strong> nach eigenen Richtlinien über die Zuerkennung<br />

von Geldern <strong>für</strong> soziale <strong>und</strong> kulturelle Zwecke entscheiden.<br />

Lenkungskomitee <strong>für</strong> kulturelle Entwicklung (CD-CULT). Nach der Evaluierung des Europarats<br />

2000/01 <strong>und</strong> der daraus resultierenden Strukturreform wurde der <strong>Kultur</strong>bereich<br />

(Bildung, kulturelles Erbe <strong>und</strong> Wissenschaft) in die neu gegründete Generaldirektion IV<br />

gemeinsam mit Jugend, Sport <strong>und</strong> Naturerbe integriert. Im Anschluss an das dritte Gipfeltreffen<br />

der Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats 2005 in Warschau<br />

<strong>und</strong> der Jubiläumskulturministerkonferenz anlässlich des 50-jährigen Bestehens in<br />

Faro werden nunmehr die Beschlüsse beider Konferenzen vom CD–CULT umgesetzt. Inhaltlich<br />

wird sich die Arbeit des Europarats in Zukunft sowohl auf den innereuropäischen<br />

kulturellen Dialog <strong>und</strong> die interkulturelle Diskussion mit den europäischen Anrainerstaaten<br />

als auch auf das Thema „Europa der Bürger“ konzentrieren.<br />

LIKUS. 1993 hat die Konferenz der Landeskulturreferenten den Beschluss gefasst, die Vergleichbarkeit<br />

der <strong>Kultur</strong>statistiken aller neun B<strong>und</strong>esländer herbeizuführen. In der Folge<br />

wurde das Institut <strong>für</strong> <strong>Kultur</strong>management der Universität <strong>für</strong> Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong><br />

in Wien mit der Durchführung des Projekts „Länderinitiative <strong>Kultur</strong>statistik“ (LIKUS)<br />

beauftragt. Die kulturstatistischen Systeme der B<strong>und</strong>esländer sollten so weit miteinander<br />

harmonisiert werden, dass die einzelnen Budgetdaten österreichweit miteinander vergleichbar<br />

gemacht <strong>und</strong> die Förderungsrichtlinien nach einheitlichem Muster gestaltet werden<br />

können. Seit 1997 steht ein umfassendes LIKUS-Schema mit 17 Hauptkategorien kultureller<br />

Förderungsbereiche zur Verfügung. Im <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> wird die Kategorie 17 „Sonstiges“<br />

unter der Bezeichnung „Soziales“ geführt; die Kategorien 2, 3, 5, 11 <strong>und</strong> 14 finden im Förderungsbereich<br />

der → <strong>Kunst</strong>sektion keine Anwendung:<br />

1 Museen, Archive, Wissenschaft; 2 Baukulturelles Erbe; 3 Heimat- <strong>und</strong> Brauchtumspflege;<br />

4 Literatur; 5 Bibliothekswesen; 6 Presse; 7 Musik; 8 Darstellende <strong>Kunst</strong>; 9<br />

Bildende <strong>Kunst</strong>, Foto; 10 Film, Kino, Video- <strong>und</strong> Medienkunst; 11 Hörfunk, Fernsehen;<br />

12 <strong>Kultur</strong>initiativen, Zentren; 13 Ausbildung, Weiterbildung; 14 Erwachsenenbildung; 15<br />

Internationaler <strong>Kultur</strong>austausch; 16 Festspiele, Großveranstaltungen; 17 Soziales.<br />

MEDIA <strong>2007</strong>. Das MEDIA-Programm ist das Förderungsprogramm der → Europäischen<br />

Union zur Unterstützung der audiovisuellen Industrie in Europa, um eine<br />

Strukturverbesserung der europäischen Film- <strong>und</strong> Fernsehwirtschaft zu erreichen. MEDIA<br />

I arbeitete 1991–1995, MEDIA II 1996–2000, MEDIA PLUS 2001–2006; MEDIA <strong>2007</strong><br />

läuft bis 2013.<br />

MEDIA PLUS verfügte über ein Gesamtbudget von € 513 Mio <strong>und</strong> war <strong>für</strong> unabhängige<br />

Produzentinnen <strong>und</strong> Produzenten (Kino, Fernsehen, Multimedia), unabhängige<br />

Verleiher <strong>und</strong> Vertriebsunternehmen (Kino, Video, Weltvertriebe usw.) sowie Autorinnen

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