Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />
Glossar<br />
Das neue <strong>Kultur</strong>programm sieht auch eine erweiterte Zusammenarbeit mit Drittländern<br />
inner- <strong>und</strong> außerhalb Europas vor. Weiters sollen die westlichen Balkanländer die Möglichkeit<br />
haben, gleichberechtigt mit den EWR/EFTA-Ländern <strong>und</strong> den Bewerberländern<br />
am Programm teilzunehmen. In den 2. Aktionsbereich des neuen Programms wurden die<br />
Betriebskostenzuschüsse <strong>für</strong> Einrichtungen aufgenommen, die auf europäischer Ebene tätig<br />
sind. Der 3. Aktionsbereich umfasst die Unterstützung von Analysen sowie Informationssammlung<br />
<strong>und</strong> -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit. Für Informationen<br />
über das Programm KULTUR <strong>2007</strong>–2013 <strong>und</strong> Projektberatungen steht der → Cultural<br />
Contact Point zur Verfügung.<br />
<strong>Kultur</strong>abkommen. Diese zwischenstaatlichen Verträge erleichtern die Bedingungen <strong>für</strong><br />
die Internationalisierung von <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong> <strong>und</strong> den internationalen Künstleraustausch.<br />
<strong>Kultur</strong>abkommen bestehen jeweils zwischen Österreich <strong>und</strong> folgenden Ländern: Ägypten,<br />
Albanien, Belgien, Bulgarien, China, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien,<br />
Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien,<br />
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Ungarn <strong>und</strong> Russland. Sie regeln in <strong>Kultur</strong>protokollen<br />
bzw. <strong>Kultur</strong>programmen mit drei- bis vierjähriger Laufzeit im Wesentlichen die<br />
Formen der bilateralen kulturellen Zusammenarbeit, legen deren Rahmenbedingungen fest<br />
<strong>und</strong> beinhalten auch Vereinbarungen über den Austausch von Expertinnen <strong>und</strong> Experten,<br />
kulturellen Aktivitäten, Künstlergruppen, Ensembles <strong>und</strong> Tanzkompagnien in limitierter<br />
Zahl. Die allgemeinen <strong>und</strong> finanziellen Bestimmungen unterliegen den jeweils ausgehandelten<br />
Übereinkommen <strong>und</strong> Protokollen. Ohne formelles <strong>Kultur</strong>abkommen besteht ein<br />
analoges periodisches Arbeitsprogramm mit Norwegen. Mit Israel <strong>und</strong> dem Iran besteht<br />
ein <strong>Kultur</strong>programm auf der Basis eines Memorandum of Understanding on Cultural and<br />
Educational Cooperation.<br />
<strong>Kultur</strong>initiativen. Österreichs <strong>Kultur</strong>initiativen haben sich seit den 1970er Jahren zu einem<br />
aktiven <strong>und</strong> belebenden Teil der österreichischen Gegenwartskultur <strong>und</strong> -kunst entwickelt<br />
<strong>und</strong> in der öffentlichen kulturpolitischen Diskussion der vergangenen Jahre einen höheren<br />
Stellenwert erhalten. Die Bandbreite dieses relativ jungen kulturellen Sektors reicht<br />
von regionalen Veranstaltern, multikulturellen, interdisziplinären <strong>und</strong> experimentellen<br />
<strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>projekten unter dem Gesichtspunkt der Integration sozial benachteiligter<br />
Gruppen bis hin zu Serviceleistungen <strong>und</strong> Verbänden, die Verbesserungen im Bereich von<br />
Organisation <strong>und</strong> Management der <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>initiativen ermöglichen. Ursprünglich<br />
mit überwiegend soziokulturellen Zielsetzungen (→ Soziokultur) angetreten, haben<br />
sich die <strong>Kultur</strong>initiativen zum Großteil zu regionalen Veranstaltungsagenturen mit breiter<br />
Angebotspalette gewandelt. Seit 1991 werden – nach einem Entschließungsantrag des<br />
Nationalrats am 28. Juni 1990 – regionale <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>initiativen in ganz Österreich<br />
von einer eigenen Abteilung der → <strong>Kunst</strong>sektion, der Abteilung 7, gefördert, soweit sie von<br />
überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken.<br />
Bei der Umsetzung dieses Auftrags stehen folgende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:<br />
Zuschüsse zur Betriebsführung, Investitions-, Projekt-, Programm- <strong>und</strong> Reisekostenzuschüsse,<br />
Evaluation <strong>und</strong> angewandte <strong>Kultur</strong>forschung, internationale Qualifizierung<br />
von Führungskräften im <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>bereich durch ein eigenes Trainee-Programm<br />
bei ausländischen Institutionen im Ausmaß von drei bis sechs Monaten.<br />
<strong>Kultur</strong>politik. In Westeuropa kann erst nach dem 2. Weltkrieg von einer systematischen,<br />
liberal-demokratisch orientierten staatlichen <strong>Kultur</strong>- bzw. <strong>Kunst</strong>förderungspolitik gesprochen<br />
werden. In den vergangenen Jahrzehnten lösten unterschiedliche kulturpolitische<br />
Praktiken einander mehrmals ab. <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>förderung durch die öffentliche Hand<br />
blieb traditionell eine kontroverse <strong>und</strong> viel diskutierte Angelegenheit. Die Kritik richtete<br />
sich vor allem gegen die Ineffektivität des „Gießkannenprinzips“ <strong>und</strong> das fast ausschließlich<br />
nach sozialen Gesichtspunkten betriebene Förderungsmodell, das wenig <strong>für</strong> die künstlerische<br />
Weiterentwicklung leistet.<br />
Die Versuche, die früher häufig auf vielfältigen persönlichen Abhängigkeiten basieren-