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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

Glossar<br />

Das neue <strong>Kultur</strong>programm sieht auch eine erweiterte Zusammenarbeit mit Drittländern<br />

inner- <strong>und</strong> außerhalb Europas vor. Weiters sollen die westlichen Balkanländer die Möglichkeit<br />

haben, gleichberechtigt mit den EWR/EFTA-Ländern <strong>und</strong> den Bewerberländern<br />

am Programm teilzunehmen. In den 2. Aktionsbereich des neuen Programms wurden die<br />

Betriebskostenzuschüsse <strong>für</strong> Einrichtungen aufgenommen, die auf europäischer Ebene tätig<br />

sind. Der 3. Aktionsbereich umfasst die Unterstützung von Analysen sowie Informationssammlung<br />

<strong>und</strong> -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit. Für Informationen<br />

über das Programm KULTUR <strong>2007</strong>–2013 <strong>und</strong> Projektberatungen steht der → Cultural<br />

Contact Point zur Verfügung.<br />

<strong>Kultur</strong>abkommen. Diese zwischenstaatlichen Verträge erleichtern die Bedingungen <strong>für</strong><br />

die Internationalisierung von <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong> <strong>und</strong> den internationalen Künstleraustausch.<br />

<strong>Kultur</strong>abkommen bestehen jeweils zwischen Österreich <strong>und</strong> folgenden Ländern: Ägypten,<br />

Albanien, Belgien, Bulgarien, China, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien,<br />

Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien,<br />

Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Ungarn <strong>und</strong> Russland. Sie regeln in <strong>Kultur</strong>protokollen<br />

bzw. <strong>Kultur</strong>programmen mit drei- bis vierjähriger Laufzeit im Wesentlichen die<br />

Formen der bilateralen kulturellen Zusammenarbeit, legen deren Rahmenbedingungen fest<br />

<strong>und</strong> beinhalten auch Vereinbarungen über den Austausch von Expertinnen <strong>und</strong> Experten,<br />

kulturellen Aktivitäten, Künstlergruppen, Ensembles <strong>und</strong> Tanzkompagnien in limitierter<br />

Zahl. Die allgemeinen <strong>und</strong> finanziellen Bestimmungen unterliegen den jeweils ausgehandelten<br />

Übereinkommen <strong>und</strong> Protokollen. Ohne formelles <strong>Kultur</strong>abkommen besteht ein<br />

analoges periodisches Arbeitsprogramm mit Norwegen. Mit Israel <strong>und</strong> dem Iran besteht<br />

ein <strong>Kultur</strong>programm auf der Basis eines Memorandum of Understanding on Cultural and<br />

Educational Cooperation.<br />

<strong>Kultur</strong>initiativen. Österreichs <strong>Kultur</strong>initiativen haben sich seit den 1970er Jahren zu einem<br />

aktiven <strong>und</strong> belebenden Teil der österreichischen Gegenwartskultur <strong>und</strong> -kunst entwickelt<br />

<strong>und</strong> in der öffentlichen kulturpolitischen Diskussion der vergangenen Jahre einen höheren<br />

Stellenwert erhalten. Die Bandbreite dieses relativ jungen kulturellen Sektors reicht<br />

von regionalen Veranstaltern, multikulturellen, interdisziplinären <strong>und</strong> experimentellen<br />

<strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>projekten unter dem Gesichtspunkt der Integration sozial benachteiligter<br />

Gruppen bis hin zu Serviceleistungen <strong>und</strong> Verbänden, die Verbesserungen im Bereich von<br />

Organisation <strong>und</strong> Management der <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>initiativen ermöglichen. Ursprünglich<br />

mit überwiegend soziokulturellen Zielsetzungen (→ Soziokultur) angetreten, haben<br />

sich die <strong>Kultur</strong>initiativen zum Großteil zu regionalen Veranstaltungsagenturen mit breiter<br />

Angebotspalette gewandelt. Seit 1991 werden – nach einem Entschließungsantrag des<br />

Nationalrats am 28. Juni 1990 – regionale <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>initiativen in ganz Österreich<br />

von einer eigenen Abteilung der → <strong>Kunst</strong>sektion, der Abteilung 7, gefördert, soweit sie von<br />

überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken.<br />

Bei der Umsetzung dieses Auftrags stehen folgende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:<br />

Zuschüsse zur Betriebsführung, Investitions-, Projekt-, Programm- <strong>und</strong> Reisekostenzuschüsse,<br />

Evaluation <strong>und</strong> angewandte <strong>Kultur</strong>forschung, internationale Qualifizierung<br />

von Führungskräften im <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>bereich durch ein eigenes Trainee-Programm<br />

bei ausländischen Institutionen im Ausmaß von drei bis sechs Monaten.<br />

<strong>Kultur</strong>politik. In Westeuropa kann erst nach dem 2. Weltkrieg von einer systematischen,<br />

liberal-demokratisch orientierten staatlichen <strong>Kultur</strong>- bzw. <strong>Kunst</strong>förderungspolitik gesprochen<br />

werden. In den vergangenen Jahrzehnten lösten unterschiedliche kulturpolitische<br />

Praktiken einander mehrmals ab. <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>förderung durch die öffentliche Hand<br />

blieb traditionell eine kontroverse <strong>und</strong> viel diskutierte Angelegenheit. Die Kritik richtete<br />

sich vor allem gegen die Ineffektivität des „Gießkannenprinzips“ <strong>und</strong> das fast ausschließlich<br />

nach sozialen Gesichtspunkten betriebene Förderungsmodell, das wenig <strong>für</strong> die künstlerische<br />

Weiterentwicklung leistet.<br />

Die Versuche, die früher häufig auf vielfältigen persönlichen Abhängigkeiten basieren-

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