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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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den staatlichen <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>förderungssysteme zu reformieren <strong>und</strong> transparenter zu<br />

gestalten, führten durch den vermehrten Einsatz von → Beiräten <strong>und</strong> Jurys zunehmend zur<br />

Gremialisierung von Förderungsentscheidungen.<br />

Mit dem → B<strong>und</strong>es-<strong>Kunst</strong>förderungsgesetz als bis heute umfassendste <strong>und</strong> wichtigste<br />

kulturpolitische Kodifikation des B<strong>und</strong>es wurde die bis dahin geübte <strong>und</strong> in den „Rahmenrichtlinien<br />

<strong>für</strong> Förderungen aus Mitteln des B<strong>und</strong>es“, Verordnungsblatt 1978, Nr.158, kodifizierte<br />

<strong>Kunst</strong>förderungspraxis 1988 b<strong>und</strong>esgesetzlich verankert.<br />

<strong>Kultur</strong>vermittlung. Es gibt zwei Gr<strong>und</strong>typen der <strong>Kultur</strong>vermittlung: die allgemeine Arbeit<br />

der <strong>Kultur</strong>initiativen <strong>und</strong> die konkrete Arbeit der in einem eigenen Fachstudium ausgebildeten<br />

<strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>vermittlerinnen <strong>und</strong> -vermittler. Ihre Arbeit ist projektbezogen<br />

<strong>und</strong> richtet sich meist an bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Lehrlinge, alte<br />

Menschen usw.<br />

<strong>Kunst</strong>ankäufe. Der Ankauf von <strong>Kunst</strong>werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen<br />

<strong>und</strong> Künstler stellt nach dem → B<strong>und</strong>es-<strong>Kunst</strong>förderungsgesetz eine Förderungsmaßnahme<br />

dar. Damit soll das Interesse des B<strong>und</strong>es an der aktuellen künstlerischen Produktion dokumentiert<br />

werden. Wirtschaftlich gesehen bedeutet der Werkankauf insbesondere <strong>für</strong> jüngere<br />

<strong>Kunst</strong>schaffende auch eine finanzielle Förderung. In Ergänzung zu den Sammlungen<br />

von Spitzenwerken in den österreichischen Museen <strong>und</strong> Ausstellungshäusern entstand in<br />

den letzten 50 Jahren eine Dokumentation zeitgenössischer <strong>Kunst</strong>produktion. Diese macht<br />

die Breite <strong>und</strong> Vielfalt österreichischen <strong>Kunst</strong>schaffens im Zeitverlauf sichtbar. Den Ankäufen<br />

kommt vor dem Hintergr<strong>und</strong> eines noch immer entwicklungsfähigen <strong>Kunst</strong>markts<br />

eine zusätzliche, Einkommen schaffende Funktion zu. Die angekauften Werke werden von<br />

der → Artothek des B<strong>und</strong>es verwaltet <strong>und</strong> zur Ausstattung von B<strong>und</strong>esdienststellen sowie<br />

von ausgegliederten Unternehmen verwendet, die im Mehrheitsbesitz des B<strong>und</strong>es stehen.<br />

Einzelne Ankäufe werden B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong>/oder Landesmuseen auch als Dauerleihgaben zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Seit 1981 werden auch Werke zeitgenössischer künstlerischer Fotografie angekauft, die<br />

im Museum der Moderne Salzburg/Rupertinum (→ Fotosammlung) gelagert, betreut <strong>und</strong><br />

in Ausstellungen im In- <strong>und</strong> Ausland gezeigt werden. Zusammen mit dessen Erwerbungen<br />

stellen diese Ankäufe die wichtigste nationale Sammlung zeitgenössischer künstlerischer<br />

Fotografie dar.<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong>. Der erste <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> an den österreichischen Nationalrat erging <strong>für</strong> den<br />

Berichtszeitraum 1970/71. Seither erschien der <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> jährlich <strong>und</strong> wurde über die<br />

Jahre umfangreicher <strong>und</strong> detaillierter. Seit 1988 legt der § 10 des → B<strong>und</strong>es-<strong>Kunst</strong>förderungsgesetzes<br />

fest, „dem Nationalrat im Wege der B<strong>und</strong>esregierung einen jährlichen Bericht<br />

über die Tätigkeit des B<strong>und</strong>es auf dem Gebiet der <strong>Kunst</strong>förderung vorzulegen“, wobei<br />

weder die formale noch die inhaltliche Gestaltung dieses Berichts näher definiert wird. Im<br />

Wesentlichen versteht sich aber der <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> als eine Zusammenfassung aller Förderungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> -ausgaben der → <strong>Kunst</strong>sektion im jeweiligen Berichtszeitraum. Das<br />

Zahlenmaterial wird von der jeweiligen Fachabteilung in Zusammenarbeit mit der Abteilung<br />

4 (Statistik) erstellt; mit der redaktionellen Bearbeitung ist die Abteilung 5 (Literatur<br />

<strong>und</strong> Verlagswesen) befasst.<br />

<strong>Kunst</strong>förderungsbeitrag. Seit 1950 wird in Österreich parallel zum monatlich zu entrichtenden<br />

Programmentgelt <strong>für</strong> den ORF <strong>und</strong> zur Gebühr <strong>für</strong> die R<strong>und</strong>funkempfangseinrichtungen<br />

eine zweckgeb<strong>und</strong>ene Abgabe zur Förderung zeitgenössischen <strong>Kunst</strong>schaffens<br />

eingehoben. Die Einnahmen aus diesem <strong>Kunst</strong>förderungsbeitrag werden gemäß <strong>Kunst</strong>förderungsbeitragsgesetz<br />

1981 zwischen dem B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den Ländern im Verhältnis 70:30<br />

aufgeteilt, der B<strong>und</strong>esanteil wiederum geht zu 85% an die → <strong>Kunst</strong>sektion, der Rest wird<br />

<strong>für</strong> Angelegenheiten des Denkmalschutzes <strong>und</strong> der Museen verwendet. Mit dem Budgetbegleitgesetz<br />

2000, BGBl. I Nr.26/2000, wurde die monatliche Abgabe von € 0,33 auf € 0,48<br />

angehoben. Zur Beratung über die Mittelverwendung ist den Ministerien ein Beirat bei-<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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