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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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die Einkommensobergrenze; Einschleifregelung <strong>für</strong> die Rückzahlungsverpflichtung des<br />

Beitragszuschusses bei Über- oder Unterschreiten der Einkommensgrenzen; Erweiterung<br />

der Regelungen über den Verzicht bei Rückforderung des Beitragszuschusses in Härtefällen<br />

durch Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte <strong>und</strong> der Einnahmen aus selbständiger<br />

künstlerischer Tätigkeit.<br />

Über Beitragszuschüsse informiert der Künstler-Sozialversicherungsfonds, Goethegasse<br />

1, 1010 Wien, Tel.: (01) 586 71 85, Fax: (01) 586 71 859, E-Mail: office@ksvf.at, Internet:<br />

www.ksvf.at<br />

<strong>Kunst</strong>sektion. Die mit der <strong>Kunst</strong>förderung betraute Sektion war in den vergangenen Jahren<br />

verschiedenen Ministerien zugeteilt. 1996 befand sie sich als Sektion III beim <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong><br />

<strong>für</strong> Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> <strong>Kunst</strong> (BMWFK), das seit 1. Mai 1996 gemäß<br />

Art.91 N des B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. Nr.201/1996 <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> Wissenschaft,<br />

Verkehr <strong>und</strong> <strong>Kunst</strong> (BMWVK) hieß. Seit 1997 ressortierte die <strong>Kunst</strong>sektion als Sektion II<br />

beim B<strong>und</strong>eskanzleramt. Mit 1. März <strong>2007</strong> gehört sie als Sektion VI dem <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>, <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong> (BMUKK) an.<br />

Die <strong>Kunst</strong>sektion umfasst seit 1. September 2008 folgende Abteilungen bzw. Förderungsbereiche:<br />

Bildende <strong>Kunst</strong>, Architektur, Design, Mode, Medienkunst, Fotografie,<br />

Rechtsangelegenheiten; Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>, <strong>Kunst</strong>schulen, allgemeine <strong>Kunst</strong>angelegenheiten;<br />

Film; Förderungskontrolle, Budget, Statistik, Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung;<br />

Literatur <strong>und</strong> Verlagswesen; Bilaterale <strong>und</strong> multilaterale kulturelle Auslandsangelegenheiten,<br />

Auszeichnungsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit; Förderung regionaler<br />

<strong>Kultur</strong>initiativen <strong>und</strong> -zentren, Unterstützung multikultureller Aktivitäten, spartenübergreifende<br />

Projekte.<br />

Mit 21. Jänner 2008 wurde eine eigene Abteilung <strong>für</strong> Film (Förderung des Nachwuchs-,<br />

Dokumentar-, Animations- <strong>und</strong> Experimentalfilms <strong>und</strong> des innovativen Spielfilms, Filmothek,<br />

Angelegenheiten des Österreichischen Filminstituts, Vertretung Österreichs in internationalen<br />

Filmgremien, Filmabkommen <strong>und</strong> Mitwirkung bei Filmwirtschaftsabkommen,<br />

audiovisuelle Angelegenheiten im Bereich von WTO <strong>und</strong> GATS, Filmisches Erbe) eingerichtet.<br />

Die Abteilung <strong>für</strong> bildende <strong>Kunst</strong> ist seit 1. September 2008 auch <strong>für</strong> Medienkunst,<br />

künstlerische Fotografie, die Fotosammlung des B<strong>und</strong>es, die rechtlichen Angelegenheiten<br />

der <strong>Kunst</strong>sektion <strong>und</strong> die Angelegenheiten des Künstler-Sozialversicherungsfonds zuständig.<br />

Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der <strong>Kunst</strong>sektion ausgelagerte, intermediäre<br />

Institutionen sind der 1980 gegründete Österreichische Filmförderungsfonds, der 1993<br />

in → Österreichisches Filminstitut umbenannt worden ist, <strong>und</strong> der 1989 gegründete Verein<br />

<strong>Kultur</strong>Kontakt Austria <strong>für</strong> kulturelle Kooperationen mit Ost- <strong>und</strong> Südosteuropa. <strong>Kultur</strong>-<br />

Kontakt wurde 2004 mit dem Büro <strong>für</strong> <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>und</strong> dem Österreichischen <strong>Kultur</strong><br />

Service in eine gemeinsame Organisationsstruktur zusammengeführt <strong>und</strong> wurde damit<br />

zu einem österreichischen Kompetenzzentrum <strong>für</strong> kulturelle Bildung, <strong>Kultur</strong>vermittlung,<br />

kulturellen Dialog <strong>und</strong> Bildungskooperation.<br />

Leerkassettenvergütung. Durch die → Urheberrechtsgesetznovelle 1980 (BGBl.<br />

Nr.321/1980) wurde erstmals ein Anspruch der Urheberinnen <strong>und</strong> Urheber auf eine angemessene<br />

Vergütung <strong>für</strong> die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken zum<br />

eigenen Gebrauch auf Bild- <strong>und</strong> Schallträger eingeführt. Die Vergütung ist von denjenigen<br />

zu leisten, die Leer-Trägermaterial (z.B. Audio- <strong>und</strong> Video-Leerkassetten, ein- oder<br />

mehrfach beschreibbare CDs <strong>und</strong> DVDs, MP3-Player) als erste „gewerbsmäßig entgeltlich<br />

in den Verkehr bringen“, wie es in § 42b Abs.3 des Urheberrechtsgesetzes heißt. Die Leerkassettenvergütung<br />

ist eine pauschale Vergütung <strong>für</strong> sämtliche Vervielfältigungen zum<br />

eigenen Gebrauch, die mit dem Trägermedium vorgenommen werden. Sie ist das Entgelt<br />

<strong>für</strong> die gesetzliche Lizenz der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch. Die Verwertungsgesellschaft<br />

Austro-Mechana ist von allen betroffenen → Verwertungsgesellschaften damit<br />

betraut worden, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.<br />

Die Höhe der Leerkassettenvergütung, die pro Spielst<strong>und</strong>e bzw. Speicherkapazität nach<br />

verkauften unbespielten Bild- <strong>und</strong> Tonträgern getrennt bemessen wird, sowie die Details<br />

<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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