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Kunstbericht 2007 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2007</strong><br />

Glossar<br />

nerung“ sollen die mit Massendeportationen in Verbindung stehenden Stätten <strong>und</strong> Archive<br />

erhalten <strong>und</strong> Maßnahmen zum Gedenken an die Opfer von Nationalsozialismus <strong>und</strong><br />

Stalinismus unterstützt werden.<br />

Europäische <strong>Kultur</strong>hauptstadt. Die Verleihung des Titels „<strong>Kultur</strong>hauptstadt Europas“ geht<br />

auf eine Initiative der griechischen <strong>Kultur</strong>ministerin Melina Mercouri im Jahr 1985 zurück.<br />

Die Veranstaltung gibt durch die Belebung der kulturellen Aktivitäten wichtige Impulse <strong>für</strong><br />

den Städtetourismus. Bis 2004 wurden die Städte einstimmig auf Ratsebene ausgewählt.<br />

Seit 2005 genießt die Veranstaltung den Status einer Gemeinschaftsaktion. Das Auswahlverfahren<br />

orientiert sich an der Reihenfolge der EU-Ratsvorsitze, wobei ab 2009 jeweils<br />

eine Stadt aus einem alten <strong>und</strong> einem neuen Mitgliedstaat das Veranstaltungsjahr gemeinsam<br />

ausrichten soll. Graz trug im Jahr 2003 als erste österreichische Stadt den Titel „Europäische<br />

<strong>Kultur</strong>hauptstadt“. Im Jahr 2009 werden sich Linz <strong>und</strong> die litauische Hauptstadt<br />

Vilnius diesen Titel teilen.<br />

Europäische <strong>Kultur</strong>konvention. Die Europäische <strong>Kultur</strong>konvention vom Mai 1955 verpflichtet<br />

die Unterzeichnerstaaten des → Europarats zur Zusammenarbeit <strong>und</strong> schafft die<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Durchführung von <strong>Kultur</strong>- <strong>und</strong> Bildungsprogrammen. Die <strong>Kultur</strong>konvention<br />

ist bis heute eines der wenigen, praktisch gesamteuropäisch gültigen kulturpolitischen<br />

Dokumente. Alle 49 Staaten Europas haben die Konvention unterzeichnet. Sowohl<br />

die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan <strong>und</strong> Israel als auch die internationalen<br />

<strong>und</strong> supranationalen Organisationen EU, UNESCO, OECD, OSZE <strong>und</strong> der Rat der nordischen<br />

<strong>Kultur</strong>minister haben einen Beobachterstatus in den <strong>Kultur</strong>gremien des Europarats.<br />

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Europäischen <strong>Kultur</strong>konvention erneuerten<br />

sämtliche Unterzeichnerstaaten der <strong>Kultur</strong>konvention den Willen zur weiteren Zusammenarbeit<br />

auf Basis des bestehenden Textes. Im operativen Bereich wird die Konvention nunmehr<br />

als Gr<strong>und</strong>lage des gesamteuropäischen kulturellen Dialogs unter Einbeziehung der<br />

Anrainerstaaten, insbesondere des südlichen Mittelmeerraums, ausgelegt.<br />

Europäische Union. Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht weitet die Befugnisse<br />

der Union auf die <strong>Kultur</strong> aus: Er führt mit dem Artikel 151 ein neues Kapitel „<strong>Kultur</strong>“ ein<br />

<strong>und</strong> bestimmt in dem Abschnitt, der den Gr<strong>und</strong>sätzen der Gemeinschaftstätigkeit gewidmet<br />

ist, dass die Union „einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen <strong>und</strong><br />

beruflichen Bildung sowie zur Entfaltung des <strong>Kultur</strong>lebens in den Mitgliedstaaten“ leistet<br />

(Artikel 3, Absatz q). Bei der Ausübung dieser Befugnisse wird die Gemeinschaft jedoch<br />

nur dann tätig, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten<br />

nicht ausreichend erreicht werden können (Artikel 5). Die EU beschränkt sich<br />

im <strong>Kultur</strong>bereich im Wesentlichen auf die Unterstützung von Aktivitäten mit zusätzlichem<br />

europäischen Nutzen. Der <strong>Kultur</strong>artikel des Vertrags sieht ferner vor, dass die Gemeinschaft<br />

„bei ihrer Tätigkeit aufgr<strong>und</strong> anderer Bestimmungen dieses Vertrags den kulturellen<br />

Aspekten Rechnung (trägt), insbesondere zur Wahrung <strong>und</strong> Förderung der Vielfalt ihrer<br />

<strong>Kultur</strong>en“ (Artikel 151, Absatz 4). (→ KULTUR <strong>2007</strong>–2013).<br />

Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008. Angesichts der zunehmend multikulturell<br />

geprägten europäischen Gesellschaften gewinnen die Entwicklung interkultureller<br />

Kompetenzen <strong>und</strong> die Förderung des interkulturellen Dialogs an Bedeutung. Das Jahr<br />

2008 wurde deshalb zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs ausgerufen. Ziel<br />

dieses EU-Programms ist die Förderung des Dialogs zwischen europäischen Völkern <strong>und</strong><br />

<strong>Kultur</strong>en sowie die Sensibilisierung der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger <strong>für</strong> das Konzept einer aktiven<br />

Unionsbürgerschaft.<br />

Europarat. Als zwischenstaatliche Organisation unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg gegründet,<br />

stellt der Europarat allgemein humanistische <strong>und</strong> demokratische Werte in den<br />

Mittelpunkt seiner kulturellen <strong>und</strong> erzieherischen Aktivitäten. Nach 1989/90 wurden die<br />

neuen mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Demokratien schrittweise in die Organisation aufge-

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