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HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG

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individuell geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die im<br />

Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelten Geschäfts- oder<br />

Firmenwerte werden über eine Laufzeit von vier bis zu zwanzig<br />

Jahren planmäßig linear abgeschrieben.<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungs­ oder Herstellungskosten<br />

abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse und planmäßiger<br />

Abschreibungen bewertet. Bei selbst erstellten Anlagen<br />

werden den Fertigungskosten anteilige Gemeinkosten einschließlich<br />

Verwaltungsgemeinkosten zugeschlagen. Die Abschreibungen<br />

werden nach der linearen Abschreibungsmethode<br />

entsprechend der betriebsindividuell geschätzten Nutzungsdauer<br />

ermittelt.<br />

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei<br />

dauerhafter Wertminderung zu den niedrigeren beizulegenden<br />

Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen<br />

sind zum Nominalwert bilanziert; niedrig verzinsliche oder zinslose<br />

Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Das Wertaufholungsgebot<br />

wird beachtet.<br />

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs­ und Herstellungskosten<br />

bzw. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten<br />

oder zu den niedrigeren Verkaufserlösen abzüglich<br />

aller bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesetzt. Für<br />

Substratbestände wurden Festwerte gemäß § 240 Absatz 3 HGB<br />

gebildet.<br />

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird einzeln<br />

zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />

durchgeführt. Dem Lagerhaltungsrisiko wird durch angemessene<br />

Wertabschläge Rechnung getragen.<br />

Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten<br />

bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren<br />

Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einschließlich<br />

Verwaltungsgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die bilanzierten, unentgeltlich zugewiesenen und angeschafften<br />

Emissionsrechte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips<br />

bewertet. Den unentgeltlich zugewiesenen<br />

verbrauchten Rechten steht ein Passivposten innerhalb der<br />

„sonstigen Rückstellungen“ gegenüber. Den unentgeltlich zuge-<br />

99<br />

wiesenen nicht verbrauchten Rechten steht ein Sonderposten<br />

auf der Passivseite gegenüber.<br />

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände<br />

sind mit ihren Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken<br />

werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.<br />

Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten<br />

bzw. zu den am Bilanzstichtag niedrigeren Kurswerten<br />

angesetzt.<br />

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind<br />

zum Nominalwert bewertet.<br />

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären<br />

oder quasi­permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen<br />

Wertansätzen von Vermögens gegen ständen, Schulden<br />

und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen<br />

Wertan sätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden<br />

die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung<br />

mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen, die zwischen<br />

15 Prozent und 30 Prozent liegen, bewertet und nicht abgezinst.<br />

Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen<br />

gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berück sichtigt,<br />

nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts­<br />

oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags<br />

aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive<br />

Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. Abweichend zu<br />

der Bewertungsmethode im Jahresabschluss des Mutterunternehmens<br />

wird ein Aktivüberhang latenter Steuern angesetzt.<br />

Die bis einschließlich des Jahres 2002 empfangenen Ertragszuschüsse<br />

werden im Zugangsjahr mit 2,5 Prozent und in den<br />

Folgejahren mit 5,0 Prozent der Ursprungsbeträge aufgelöst.<br />

Die ab dem Jahr 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden<br />

analog der Nutzungsdauer und der Abschreibungen für die den<br />

Zuschüssen zuordenbaren Anlagengüter aufgelöst. Die Auflösungsbeträge<br />

werden jeweils in den Umsatzerlösen gezeigt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

wurden versicherungsmathematisch nach dem ratierlich<br />

degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. als Barwert

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