HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG
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individuell geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die im<br />
Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelten Geschäfts- oder<br />
Firmenwerte werden über eine Laufzeit von vier bis zu zwanzig<br />
Jahren planmäßig linear abgeschrieben.<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs oder Herstellungskosten<br />
abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse und planmäßiger<br />
Abschreibungen bewertet. Bei selbst erstellten Anlagen<br />
werden den Fertigungskosten anteilige Gemeinkosten einschließlich<br />
Verwaltungsgemeinkosten zugeschlagen. Die Abschreibungen<br />
werden nach der linearen Abschreibungsmethode<br />
entsprechend der betriebsindividuell geschätzten Nutzungsdauer<br />
ermittelt.<br />
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei<br />
dauerhafter Wertminderung zu den niedrigeren beizulegenden<br />
Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen<br />
sind zum Nominalwert bilanziert; niedrig verzinsliche oder zinslose<br />
Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Das Wertaufholungsgebot<br />
wird beachtet.<br />
Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs und Herstellungskosten<br />
bzw. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten<br />
oder zu den niedrigeren Verkaufserlösen abzüglich<br />
aller bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesetzt. Für<br />
Substratbestände wurden Festwerte gemäß § 240 Absatz 3 HGB<br />
gebildet.<br />
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird einzeln<br />
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />
durchgeführt. Dem Lagerhaltungsrisiko wird durch angemessene<br />
Wertabschläge Rechnung getragen.<br />
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten<br />
bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren<br />
Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einschließlich<br />
Verwaltungsgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die bilanzierten, unentgeltlich zugewiesenen und angeschafften<br />
Emissionsrechte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips<br />
bewertet. Den unentgeltlich zugewiesenen<br />
verbrauchten Rechten steht ein Passivposten innerhalb der<br />
„sonstigen Rückstellungen“ gegenüber. Den unentgeltlich zuge-<br />
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wiesenen nicht verbrauchten Rechten steht ein Sonderposten<br />
auf der Passivseite gegenüber.<br />
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände<br />
sind mit ihren Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken<br />
werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.<br />
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung<br />
Rechnung getragen.<br />
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten<br />
bzw. zu den am Bilanzstichtag niedrigeren Kurswerten<br />
angesetzt.<br />
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind<br />
zum Nominalwert bewertet.<br />
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären<br />
oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen<br />
Wertansätzen von Vermögens gegen ständen, Schulden<br />
und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen<br />
Wertan sätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden<br />
die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung<br />
mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen, die zwischen<br />
15 Prozent und 30 Prozent liegen, bewertet und nicht abgezinst.<br />
Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen<br />
gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berück sichtigt,<br />
nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts<br />
oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags<br />
aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive<br />
Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. Abweichend zu<br />
der Bewertungsmethode im Jahresabschluss des Mutterunternehmens<br />
wird ein Aktivüberhang latenter Steuern angesetzt.<br />
Die bis einschließlich des Jahres 2002 empfangenen Ertragszuschüsse<br />
werden im Zugangsjahr mit 2,5 Prozent und in den<br />
Folgejahren mit 5,0 Prozent der Ursprungsbeträge aufgelöst.<br />
Die ab dem Jahr 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden<br />
analog der Nutzungsdauer und der Abschreibungen für die den<br />
Zuschüssen zuordenbaren Anlagengüter aufgelöst. Die Auflösungsbeträge<br />
werden jeweils in den Umsatzerlösen gezeigt.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
wurden versicherungsmathematisch nach dem ratierlich<br />
degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. als Barwert