HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG
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82 Corporate Governance Bericht | <strong>HSE</strong> <strong>AG</strong><br />
Corporate Governance Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) dokumen-<br />
tiert die Grundsätze für eine wertorientierte, transparente<br />
Unternehmensführung und Kontrolle. Der DCGK stellt wesent-<br />
liche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher<br />
börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international<br />
und national anerkannte Standards guter und verantwortungs-<br />
voller Unternehmensführung. Auch nicht börsennotierten Ge-<br />
sellschaften wird die Beachtung des DCGK empfohlen.<br />
Im Zuge einer verantwortungsvollen und transparenten Unter-<br />
nehmensführung haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat<br />
der <strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) entschieden, eine<br />
Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungs-<br />
kommission Deutscher Corporate Governance Kodex abzuge-<br />
ben. Folgende Punkte sind unseres Erachtens auch im Hinblick<br />
auf die am 26. Mai 2010 geänderte Fassung des DCGK beson-<br />
ders erwähnenswert:<br />
Der Aufsichtsrat soll nach Ziffer 5.4.1 S. 2 des DCGK konkrete<br />
Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen<br />
Situation potenzielle Interessenskonflikte, eine festzulegende<br />
Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und die Vielfalt<br />
(Diversity) berücksichtigen. Weiter heißt es, dass diese<br />
konkreten Ziele insbesondere eine angemessene Beteiligung von<br />
Frauen vorsehen sollen. Der Aufsichtsrat hat somit – sofern er<br />
den genannten Empfehlungen nachkommen will – Über legungen<br />
zu seiner konkreten Zielzusammensetzung anzu stellen und diese<br />
Zielvorgaben auch zu benennen. Flankiert wird diese Regelung<br />
durch die Empfehlung der Ziffer 5.4.1 S. 4 und 5 DCGK, wonach<br />
die benannten Ziele bei den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die<br />
zuständigen Wahlgremien Berücksichtigung finden sollen. In diesem<br />
Zusammenhang hält der Aufsichtsrat weiterhin an folgendem<br />
bereits am 12. April <strong>2011</strong> gefassten Beschluss fest:<br />
„Es wird angestrebt, dass ein Frauenanteil von 1 / 10 auch in Zukunft<br />
nicht unterschritten wird. Zukünftig sollen jedoch mindestens vier<br />
der Mitglieder Frauen sein, wobei zu beachten ist, dass aufgrund<br />
des Vorliegens einer mitbestimmten Gesellschaft eine Zielbenennung<br />
nicht unproblematisch und letztlich nur für die Anteilseigner<br />
relevant ist. Entgegen dieser Gegebenheit sind die derzeitigen weiblichen<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats von den Arbeitnehmervertretern<br />
in den Aufsichtsrat gewählt worden. Deshalb soll auch die Anteilseignerseite<br />
in die Pflicht genommen werden, entsprechende Wahlvorschläge<br />
zu unterbreiten. Ziel sollte sein, mindestens die jeweils<br />
fehlende Anzahl zur Erreichung der Quote zu vervollständigen.<br />
Der Aufsichtsrat hält eine Quote von 1 / 5 für einen angemessenen<br />
Frauenanteil. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei dieser Festlegung<br />
am Frauenanteil an der konzernweiten Belegschaft, die<br />
zum Ende des letzten Geschäftsjahres <strong>2011</strong> 25,8 Prozent betrug.<br />
Keine Notwendigkeit sieht der Aufsichtsrat, Ziele für Aufsichtsratsmitglieder<br />
zu benennen, die in besonderer Weise das Merkmal<br />
„Internationalität“ repräsentieren.<br />
Die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder soll bei der Wahl als<br />
Kompromissvorschlag im Hinblick auf die derzeitigen Gegebenheiten<br />
bei 65 Jahren liegen. Die Arbeitnehmervertreter, die aus den<br />
Reihen der Mitarbeiter gewählt wurden, scheiden ohnehin mit Austritt<br />
aus der Belegschaft, spätestens also mit Erreichen des Rentenalters<br />
bzw. mit Eintritt in die Frei stellungsphase der Altersteilzeit, aus.