HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG
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ten, so wird die Anwendung der Regelung neu zu überdenken<br />
sein. Bei den Aufhebungsvereinbarungen zwischen Frau Scheel<br />
und der <strong>HSE</strong> sowie Herrn Mayer und der <strong>HSE</strong> aus dem Mai 2012<br />
wurde das AbfindungsCap nach Abs. 4 eingehalten.<br />
Ziff. 5.3.3: ‚Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss<br />
bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner be-<br />
setzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an<br />
die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.‘:<br />
Der Aufsichtsrat sieht keine Notwendigkeit dafür, das bewährte<br />
Verfahren der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichts-<br />
rat durch das Plenum aufzugeben und einen Nominierungsaus-<br />
schuss einzurichten.<br />
Ziff. 5.4.2 S.1: ‚Um eine unabhängige Beratung und Überwa-<br />
chung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen,<br />
soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung aus-<br />
reichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören.‘: In der<br />
Vergangenheit war der Begriff der unabhängigen Mitglieder<br />
so verstanden worden, dass Arbeitnehmervertreter als unabhän-<br />
gige Mitglieder im Sinne des DCGK zu werten seien. Im Zusam-<br />
menhang mit den Diskussionen um das Konzept zur Zusammen-<br />
setzung für den Aufsichtsrat scheint sich nunmehr eine<br />
überwiegende Meinung herauszubilden, die Arbeitnehmerver-<br />
treter nicht als unabhängige Mitglieder betrachtet. Vor diesem<br />
Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass dem Aufsichtsrat<br />
aufgrund der Anteilseignerstruktur keine über die Arbeitnehmer-<br />
vertreter hinausgehenden unabhängigen Mitglieder angehören.<br />
Ziff. 5.4.2 S. 4: ‚Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunk-<br />
tion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern<br />
des Unternehmens ausüben.‘: Aufgrund der Anteilseigner struktur<br />
gehören dem Aufsichtsrat auch Mitglieder in Organfunktionen<br />
bzw. mit Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern<br />
des Unternehmens an.<br />
Ziff. 5.4.3 S. 2: ,Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines<br />
Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversamm-<br />
lung befristet sein.‘: Der Antrag auf gerichtliche Bestellung be-<br />
züglich des im September <strong>2011</strong> bestellten Mitglieds des Auf-<br />
sichtsrats Frau Ilka Schiffmann war nicht befristet. Gleiches gilt<br />
für die im Januar 2012 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
Herr Jürgen Schütt und Herr Klaus Peter Schellhaas sowie für<br />
die im Februar 2012 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
Herr Jochen Partsch, Herr Hanno Benz und Herr Dr. Jens<br />
Nixdorf. Sämtliche vorgenannten Herren sollen jedoch auf<br />
Vorschlag des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung am<br />
10. Juli 2012 gewählt werden. In Bezug auf Frau Schiffmann ist<br />
eine solche Wahl nicht erforderlich, da es sich bei ihr um eine<br />
Arbeitnehmervertreterin handelt.<br />
Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 1: ‚Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen<br />
neben einer festen eine erfolgsorientierte Verfügung erhalten.‘:<br />
Im Rahmen der Hauptversammlung am 8. Juli 2008 wurden die<br />
85<br />
Höhe der Aufsichtsratsvergütung sowie die Höhe der Sitzungs-<br />
gelder festgelegt. Aufgrund der Höhe der Vergütung wurde von<br />
der Einführung einer erfolgsorientierten Vergütungskompo-<br />
nente für Aufsichtsratsmitglieder abgesehen.<br />
Ziff. 6.7: ‚Veröffentlichung von Zwischenberichten‘: Die Zwi-<br />
schenberichte werden nicht veröffentlicht, der Aufsichtsrat wird<br />
jedoch in Form von Quartals und Risikoberichten um fassend<br />
informiert. Die derzeitige Berichtsstruktur halten wir im Hinblick<br />
auf die Anteilseignerstruktur für ausreichend und angemessen.<br />
Ziff. 7.1.1: ‚Informationen an Dritte und Bilanzierung‘: Dritte<br />
erhalten keine Zwischenmitteilungen und Quartalsfinanzbe-<br />
richte. Es wird nach HGB bilanziert.<br />
Ziff. 7.1.2. S. 3: ‚Enforcement‘: Die Enforcementregelung ist<br />
nicht einschlägig.<br />
Ziff. 7.1.2 S. 4: ‚Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach<br />
Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Ta-<br />
gen nach Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich<br />
sein.‘: Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte sollen in<br />
der gebotenen Gründlichkeit erstellt werden können. Der Ge-<br />
schäftsbericht der <strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) für das<br />
Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wird im Juli 2012 öffentlich zugänglich sein.<br />
Ziff. 7.1.5: ‚Erläuterung der Beziehung zu Aktionären‘: Da die<br />
<strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) ihre Abschlüsse nicht<br />
nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt,<br />
wird keine nähere Erläuterung vorgenommen, welche Aktionäre<br />
als nahe stehende Personen im Sinne der internationalen Rech-<br />
nungslegungsgrundsätze zu qualifizieren sind.<br />
Darmstadt, den 23. Mai 2012<br />
Oberbürgermeister Jochen Partsch<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Christine Scheel<br />
Vorstand<br />
Andreas Niedermaier<br />
Vorstand