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HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG

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ten, so wird die Anwendung der Regelung neu zu überdenken<br />

sein. Bei den Aufhebungsvereinbarungen zwischen Frau Scheel<br />

und der <strong>HSE</strong> sowie Herrn Mayer und der <strong>HSE</strong> aus dem Mai 2012<br />

wurde das Abfindungs­Cap nach Abs. 4 eingehalten.<br />

Ziff. 5.3.3: ‚Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss<br />

bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner be-<br />

setzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an<br />

die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.‘:<br />

Der Aufsichtsrat sieht keine Notwendigkeit dafür, das bewährte<br />

Verfahren der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichts-<br />

rat durch das Plenum aufzugeben und einen Nominierungsaus-<br />

schuss einzurichten.<br />

Ziff. 5.4.2 S.1: ‚Um eine unabhängige Beratung und Überwa-<br />

chung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen,<br />

soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung aus-<br />

reichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören.‘: In der<br />

Vergangenheit war der Begriff der unabhängigen Mitglieder<br />

so verstanden worden, dass Arbeitnehmervertreter als unabhän-<br />

gige Mitglieder im Sinne des DCGK zu werten seien. Im Zusam-<br />

menhang mit den Diskussionen um das Konzept zur Zusammen-<br />

setzung für den Aufsichtsrat scheint sich nunmehr eine<br />

überwiegende Meinung herauszubilden, die Arbeitnehmerver-<br />

treter nicht als unabhängige Mitglieder betrachtet. Vor diesem<br />

Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass dem Aufsichtsrat<br />

aufgrund der Anteilseignerstruktur keine über die Arbeitnehmer-<br />

vertreter hinausgehenden unabhängigen Mitglieder angehören.<br />

Ziff. 5.4.2 S. 4: ‚Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunk-<br />

tion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern<br />

des Unternehmens ausüben.‘: Aufgrund der Anteilseigner struktur<br />

gehören dem Aufsichtsrat auch Mitglieder in Organfunktionen<br />

bzw. mit Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern<br />

des Unternehmens an.<br />

Ziff. 5.4.3 S. 2: ,Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines<br />

Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversamm-<br />

lung befristet sein.‘: Der Antrag auf gerichtliche Bestellung be-<br />

züglich des im September <strong>2011</strong> bestellten Mitglieds des Auf-<br />

sichtsrats Frau Ilka Schiffmann war nicht befristet. Gleiches gilt<br />

für die im Januar 2012 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

Herr Jürgen Schütt und Herr Klaus Peter Schellhaas sowie für<br />

die im Februar 2012 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

Herr Jochen Partsch, Herr Hanno Benz und Herr Dr. Jens<br />

Nixdorf. Sämtliche vorgenannten Herren sollen jedoch auf<br />

Vorschlag des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung am<br />

10. Juli 2012 gewählt werden. In Bezug auf Frau Schiffmann ist<br />

eine solche Wahl nicht erforderlich, da es sich bei ihr um eine<br />

Arbeitnehmervertreterin handelt.<br />

Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 1: ‚Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen<br />

neben einer festen eine erfolgsorientierte Verfügung erhalten.‘:<br />

Im Rahmen der Hauptversammlung am 8. Juli 2008 wurden die<br />

85<br />

Höhe der Aufsichtsratsvergütung sowie die Höhe der Sitzungs-<br />

gelder festgelegt. Aufgrund der Höhe der Vergütung wurde von<br />

der Einführung einer erfolgsorientierten Vergütungskompo-<br />

nente für Aufsichtsratsmitglieder abgesehen.<br />

Ziff. 6.7: ‚Veröffentlichung von Zwischenberichten‘: Die Zwi-<br />

schenberichte werden nicht veröffentlicht, der Aufsichtsrat wird<br />

jedoch in Form von Quartals­ und Risikoberichten um fassend<br />

informiert. Die derzeitige Berichtsstruktur halten wir im Hinblick<br />

auf die Anteilseignerstruktur für ausreichend und angemessen.<br />

Ziff. 7.1.1: ‚Informationen an Dritte und Bilanzierung‘: Dritte<br />

erhalten keine Zwischenmitteilungen und Quartalsfinanzbe-<br />

richte. Es wird nach HGB bilanziert.<br />

Ziff. 7.1.2. S. 3: ‚Enforcement‘: Die Enforcementregelung ist<br />

nicht einschlägig.<br />

Ziff. 7.1.2 S. 4: ‚Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach<br />

Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Ta-<br />

gen nach Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich<br />

sein.‘: Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte sollen in<br />

der gebotenen Gründlichkeit erstellt werden können. Der Ge-<br />

schäftsbericht der <strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) für das<br />

Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wird im Juli 2012 öffentlich zugänglich sein.<br />

Ziff. 7.1.5: ‚Erläuterung der Beziehung zu Aktionären‘: Da die<br />

<strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) ihre Abschlüsse nicht<br />

nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt,<br />

wird keine nähere Erläuterung vorgenommen, welche Aktionäre<br />

als nahe stehende Personen im Sinne der internationalen Rech-<br />

nungslegungsgrundsätze zu qualifizieren sind.<br />

Darmstadt, den 23. Mai 2012<br />

Oberbürgermeister Jochen Partsch<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Christine Scheel<br />

Vorstand<br />

Andreas Niedermaier<br />

Vorstand

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