HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG
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Nachtrag zum Unternehmensplan <strong>2011</strong> sowie zur Ver-<br />
abschiedung des Unternehmens- und Investitionsplans<br />
2012 gefasst.<br />
Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern sind<br />
nicht aufgetreten.<br />
Gemäß Ziffer 5.4.7 des Deutschen Corporate Gover-<br />
nance Kodex (in der Fassung vom 26. Mai 2010) wird<br />
darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Peter Frankenberg,<br />
Mitglied des Aufsichtsrats, im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> an<br />
weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats<br />
teilgenommen hat.<br />
Im Laufe des Jahres <strong>2011</strong> sind Herr Diddo Diddens und<br />
Herr Hermann Blank aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.<br />
Ihnen gilt Dank und Anerkennung für ihre Tätigkeit<br />
im Gremium.<br />
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des<br />
Lage berichts für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> beauftragte<br />
Wirtschafts prüfungsgesellschaft, die Deloitte & Touche<br />
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat<br />
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322<br />
HGB erteilt. Daneben hat sie dem von der <strong>HSE</strong> aufgestellten<br />
Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
nach § 322 HGB erteilt.<br />
Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsergebnissen zu-<br />
stimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließen-<br />
den Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat<br />
dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Vorstands<br />
sowie dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht<br />
zu. Er hat am heutigen Tag den Jahresabschluss<br />
und den Konzernabschluss gebilligt. Der<br />
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat<br />
schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung<br />
des Bilanzgewinns an.<br />
Der nach § 312 Aktiengesetz vom Vorstand aufgestellte<br />
Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:<br />
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften<br />
die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />
hoch war.“<br />
Nach eigener Prüfung bestätigt der Aufsichtsrat die<br />
Richtigkeit dieses Vermerks. Ferner erhebt der Aufsichtsrat<br />
nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung<br />
des Abhängigkeits berichts keine Einwendungen<br />
gegen die dort enthaltene Schluss erklärung des Vorstands<br />
über die Angemessenheit der Gegenleistungen,<br />
welche die Gesellschaft bei mit verbundenen Unternehmen<br />
getätigten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum<br />
erhalten hat.<br />
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der <strong>HSE</strong>, dem Be-<br />
triebsrat und allen Betriebsangehörigen für die im Jahr<br />
<strong>2011</strong> geleistete Arbeit.<br />
Darmstadt, 23. Mai 2012<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Oberbürgermeister Jochen Partsch<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
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