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HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG

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Nachtrag zum Unternehmensplan <strong>2011</strong> sowie zur Ver-<br />

abschiedung des Unternehmens- und Investitionsplans<br />

2012 gefasst.<br />

Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern sind<br />

nicht aufgetreten.<br />

Gemäß Ziffer 5.4.7 des Deutschen Corporate Gover-<br />

nance Kodex (in der Fassung vom 26. Mai 2010) wird<br />

darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Peter Frankenberg,<br />

Mitglied des Aufsichtsrats, im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> an<br />

weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats<br />

teilgenommen hat.<br />

Im Laufe des Jahres <strong>2011</strong> sind Herr Diddo Diddens und<br />

Herr Hermann Blank aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.<br />

Ihnen gilt Dank und Anerkennung für ihre Tätigkeit<br />

im Gremium.<br />

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des<br />

Lage berichts für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> beauftragte<br />

Wirtschafts prüfungsgesellschaft, die Deloitte & Touche<br />

GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat<br />

den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322<br />

HGB erteilt. Daneben hat sie dem von der <strong>HSE</strong> aufgestellten<br />

Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

nach § 322 HGB erteilt.<br />

Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsergebnissen zu-<br />

stimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließen-<br />

den Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat<br />

dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Vorstands<br />

sowie dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht<br />

zu. Er hat am heutigen Tag den Jahresabschluss<br />

und den Konzernabschluss gebilligt. Der<br />

Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat<br />

schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung<br />

des Bilanzgewinns an.<br />

Der nach § 312 Aktiengesetz vom Vorstand aufgestellte<br />

Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:<br />

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung<br />

bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften<br />

die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />

hoch war.“<br />

Nach eigener Prüfung bestätigt der Aufsichtsrat die<br />

Richtigkeit dieses Vermerks. Ferner erhebt der Aufsichtsrat<br />

nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung<br />

des Abhängigkeits berichts keine Einwendungen<br />

gegen die dort enthaltene Schluss erklärung des Vorstands<br />

über die Angemessenheit der Gegenleistungen,<br />

welche die Gesellschaft bei mit verbundenen Unternehmen<br />

getätigten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum<br />

erhalten hat.<br />

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der <strong>HSE</strong>, dem Be-<br />

triebsrat und allen Betriebsangehörigen für die im Jahr<br />

<strong>2011</strong> geleistete Arbeit.<br />

Darmstadt, 23. Mai 2012<br />

Der Aufsichtsrat<br />

Oberbürgermeister Jochen Partsch<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

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