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HSE Geschäftsbericht 2011 - HEAG Südhessische Energie AG

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84 Corporate Governance Bericht | <strong>HSE</strong> <strong>AG</strong><br />

2. Vergütung des Aufsichtsrats<br />

Die Vergütung des Aufsichtsrats sowie des Prüfungsausschus-<br />

ses und des Personalausschusses ist in der Satzung in Verbin-<br />

Vergütung des Aufsichtsrats in € Fixe Vergütung Sitzungsgeld Summe<br />

Walter Hoffmann, Oberbürgermeister a. D., Aufsichtsratsvorsitzender 1 16.000,00 800,00 16.800,00<br />

Heinrich Stang, erster stell vertretender Aufsichtsratsvorsitzender 1 11.000,00 600,00 11.600,00<br />

Armin Geiß, zweiter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 1 11.000,00 600,00 11.600,00<br />

Helmut Hübner, dritter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 2 7.000,00 800,00 7.800,00<br />

Dr. Klaus­Michael Ahrend 3 7.000,00 500,00 7.500,00<br />

Manfred Angerer 6.000,00 700,00 6.700,00<br />

Hermann Blank, bis 31. Juli <strong>2011</strong> 3.500,00 400,00 3.900,00<br />

Diddo Diddens, bis 12. Dezember <strong>2011</strong> 5.700,00 400,00 6.100,00<br />

Dr. Peter Frankenberg 6.000,00 200,00 6.200,00<br />

Jürgen Fried 6.000,00 600,00 6.600,00<br />

Thomas Heinz 6.000,00 600,00 6.600,00<br />

Alfred Jakoubek, Landrat a. D. 6.000,00 700,00 6.700,00<br />

Heinrich Kiendl 6.000,00 800,00 6.800,00<br />

Claudia Lehrian 3 7.000,00 800,00 7.800,00<br />

Gunnar Löwensen 6.000,00 400,00 6.400,00<br />

Theodor Ludwig 6.000,00 700,00 6.700,00<br />

Dagmar Neiß 3 7.000,00 800,00 7.800,00<br />

Ralf Noller 3 7.000,00 800,00 7.800,00<br />

Prof. Dr. Lothar Petry 3 7.000,00 800,00 7.800,00<br />

Rafael F. Reißer, Bürgermeister 6.000,00 600,00 6.600,00<br />

Ilka Schiffmann, ab 5. September <strong>2011</strong> 1.933,33 300,00 2.233,33<br />

Gesamt 145.133,33 12.900 158.033,33<br />

1 Mitglied im Prüfungs- und Personalausschuss<br />

2 Mitglied im Personalausschuss<br />

3 Mitglied im Prüfungsausschuss<br />

3. Entsprechenserklärung<br />

Die Empfehlungen des DCGK werden umgesetzt, soweit dies<br />

für die <strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) als nicht börsen-<br />

notiertes Unternehmen von Vorstand und Aufsichtsrat als an-<br />

gemessen erachtet wird. Die Entsprechenserklärung zeigt an,<br />

an welchen Stellen und aus welchen Gründen wir von den<br />

Em pfehlungen des DCGK abweichen. Die Erklärung, die am<br />

23. Mai 2012 durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den<br />

Vorstand unterzeichnet wurde, finden Sie unter www.hse.ag.<br />

Ziff. 2.3.1 S. 3: ,…Formulare für eine Briefwahl…‘: Eine Briefwahl<br />

wird nicht vorgesehen.<br />

Ziff. 3.8. Abs. 3: ‚In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat<br />

soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.‘:<br />

Die D&O­Versicherung der <strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

(<strong>HSE</strong>) sieht einen solchen Selbstbehalt nicht vor. Die Einfüh-<br />

dung mit den entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüssen<br />

geregelt und beträgt für <strong>2011</strong>:<br />

rung eines Selbstbehalts für Mitglieder des Aufsichtsrats ist<br />

nicht geplant. Wir sind nach wie vor nicht der Auffassung, dass<br />

das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch Vereinbarung<br />

eines Selbstbehalts verbessert werden. Bezüglich der<br />

D&O­Versicherung für den Vorstand werden die gesetzlichen<br />

Regelungen hierzu beachtet. Dies bedeutet, dass in den bestehenden<br />

Versicherungsvertrag zum 1. Juli 2010 eine Klausel aufgenommen<br />

wurde, durch die der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder<br />

mitversicherter Aktiengesellschaften gemäß § 93 Abs. 2<br />

AktG vereinbart wurde.<br />

Ziff. 4.2.3 Abs. 4: ,Abfindungs-Cap‘: Diese Regelung wurde aus<br />

Gleichheitsaspekten bei Abschluss von Vorstandsverträgen nicht<br />

angewandt. Sollte der Aufsichtsrat über den Abschluss von Verträgen<br />

mit bisher noch nicht für die <strong>HE<strong>AG</strong></strong> <strong>Südhessische</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) tätigen Mitarbeitern bzw. Vorstandsmitgliedern bera-

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