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Top100 Kufstein 2018

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top 100 KUFSTEIN | interview<br />

Keine Panik<br />

Datenschutz. Rechtsanwalt Philip Paumgarten (die anwälte – Waldbauer<br />

Paumgarten, Naschberger und Partner) erklärt, warum Klein- und Mittelbetriebe<br />

keine Panik vor der neuen Datenschutzgrundverordnung haben<br />

müssen und wie man am besten mit den neuen Richtlinien umgeht.<br />

ECHO: Seit 25. Mai ist die neue EU-<br />

Datenschutzgrundverordnung (DS-<br />

GVO) in Kraft. Worum geht es dabei<br />

grundsätzlich?<br />

Philip Paumgarten: Mit der DS-<br />

GVO möchte die EU einheitliche<br />

Bestimmungen im Datenschutz<br />

schaffen. Bisher bestanden in den<br />

einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche<br />

Unterschiede in diesem Bereich. Die<br />

Verwertung von Daten wurde mittlerweile<br />

zum lukrativen Geschäft, bei<br />

dem das Interesse des Einzelnen am<br />

Schutz seiner Daten wenig berücksichtigt<br />

wird. Mit der neuen DSGVO<br />

wird den Unternehmen ein sorgfältigerer<br />

Umgang mit diesen Daten<br />

vorgeschrieben und den Betroffenen<br />

weitreichendere Rechte eingeräumt.<br />

Rechtsanwalt Philip Paumgarten spricht<br />

über die Datenschutzgrundverordnung.<br />

Die Verordnung existiert bereits seit<br />

einem Jahr, sodass wir schon längere<br />

Zeit wissen, was auf uns zukommt.<br />

Wirksam wurde die DSGVO nun<br />

Ende Mai.<br />

ECHO: Wie haben sich die Unternehmen<br />

in der Praxis auf die DSGVO<br />

vorbereitet?<br />

Paumgarten: Von vielen Unternehmen<br />

wurde dieses Thema lange Zeit<br />

eher stiefmütterlich behandelt, was<br />

wenig verwundert. Schließlich bestehen<br />

weite Teile der Vorgaben laut DS-<br />

GVO schon seit vielen Jahren in Form<br />

des österreichischen Datenschutzgesetzes<br />

(DSG 2000). Dennoch ist in<br />

der Praxis ein sehr freizügiger Umgang<br />

mit personenbezogenen Daten<br />

zu beobachten, sowohl aufseiten der<br />

Unternehmer wie auch aufseiten der<br />

Betroffenen. Die Rechte der Verbraucher<br />

werden durch die DSGVO zwar<br />

nochmals klar und deutlich festgehalten.<br />

Weitreichende Veränderungen<br />

bringt die DSGVO im Ergebnis aber<br />

nicht.<br />

ECHO: Ein Unterschied sind jedoch<br />

die höheren Strafandrohungen in der<br />

DSGVO …<br />

Paumgarten: Das trifft zu. Die DS-<br />

GVO soll vor allem diejenigen Unternehmen<br />

erfassen, die mittlerweile<br />

erhebliche Gewinne mit der Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten machen.<br />

Die Strafe für eine Missachtung<br />

des Datenschutzes soll sich an der<br />

wirtschaftlichen Leistung dieser Unternehmen<br />

orientieren. In Österreich<br />

sind Strafen dieser Größenordnung<br />

in den meisten Bereichen des Verwaltungsrechts<br />

hingegen nicht üblich.<br />

Allerdings wurden die aus österreichischer<br />

Sicht enormen Strafdrohungen<br />

der DSGVO oft zu stark in den Vordergrund<br />

gerückt.<br />

ECHO: Brauchen sich österreichische<br />

Unternehmer also nicht vor<br />

diesen höheren Strafen zu fürchten?<br />

Paumgarten: Kleine und mittelständige<br />

Unternehmen, deren Geschäftsmodell<br />

nicht in der systematischen<br />

Auswertung personenbezogener<br />

Daten besteht, sind nicht der typische<br />

Anwendungsfall der DSGVO. Der<br />

österreichische Gesetzgeber hat die<br />

strengen Strafregelungen im Rahmen<br />

eines Anpassungsgesetzes auch bereits<br />

erheblich entschärft. Es besteht für die<br />

meisten Unternehmen daher kein<br />

Grund, sie zu fürchten.<br />

ECHO: Wie beurteilen Sie die Ausnahmen,<br />

die vom österreichischen<br />

Gesetzgeber für die öffentliche Hand<br />

gemacht werden? In der Verwaltung<br />

soll bei Verstößen immerhin auch<br />

nicht gestraft werden.<br />

Paumgarten: Diese Ausnahme<br />

erachte ich für bedenklich. Die Verwaltungsbehörden<br />

werden de facto<br />

von der DSGVO ausgenommen. Aus<br />

Fotos: die anwälte<br />

84 ECHO TOP 100 UNTERNEHMEN IM BEZIRK KUFSTEIN <strong>2018</strong>

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