Top100 Kufstein 2018
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top 100 KUFSTEIN | interview<br />
Keine Panik<br />
Datenschutz. Rechtsanwalt Philip Paumgarten (die anwälte – Waldbauer<br />
Paumgarten, Naschberger und Partner) erklärt, warum Klein- und Mittelbetriebe<br />
keine Panik vor der neuen Datenschutzgrundverordnung haben<br />
müssen und wie man am besten mit den neuen Richtlinien umgeht.<br />
ECHO: Seit 25. Mai ist die neue EU-<br />
Datenschutzgrundverordnung (DS-<br />
GVO) in Kraft. Worum geht es dabei<br />
grundsätzlich?<br />
Philip Paumgarten: Mit der DS-<br />
GVO möchte die EU einheitliche<br />
Bestimmungen im Datenschutz<br />
schaffen. Bisher bestanden in den<br />
einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche<br />
Unterschiede in diesem Bereich. Die<br />
Verwertung von Daten wurde mittlerweile<br />
zum lukrativen Geschäft, bei<br />
dem das Interesse des Einzelnen am<br />
Schutz seiner Daten wenig berücksichtigt<br />
wird. Mit der neuen DSGVO<br />
wird den Unternehmen ein sorgfältigerer<br />
Umgang mit diesen Daten<br />
vorgeschrieben und den Betroffenen<br />
weitreichendere Rechte eingeräumt.<br />
Rechtsanwalt Philip Paumgarten spricht<br />
über die Datenschutzgrundverordnung.<br />
Die Verordnung existiert bereits seit<br />
einem Jahr, sodass wir schon längere<br />
Zeit wissen, was auf uns zukommt.<br />
Wirksam wurde die DSGVO nun<br />
Ende Mai.<br />
ECHO: Wie haben sich die Unternehmen<br />
in der Praxis auf die DSGVO<br />
vorbereitet?<br />
Paumgarten: Von vielen Unternehmen<br />
wurde dieses Thema lange Zeit<br />
eher stiefmütterlich behandelt, was<br />
wenig verwundert. Schließlich bestehen<br />
weite Teile der Vorgaben laut DS-<br />
GVO schon seit vielen Jahren in Form<br />
des österreichischen Datenschutzgesetzes<br />
(DSG 2000). Dennoch ist in<br />
der Praxis ein sehr freizügiger Umgang<br />
mit personenbezogenen Daten<br />
zu beobachten, sowohl aufseiten der<br />
Unternehmer wie auch aufseiten der<br />
Betroffenen. Die Rechte der Verbraucher<br />
werden durch die DSGVO zwar<br />
nochmals klar und deutlich festgehalten.<br />
Weitreichende Veränderungen<br />
bringt die DSGVO im Ergebnis aber<br />
nicht.<br />
ECHO: Ein Unterschied sind jedoch<br />
die höheren Strafandrohungen in der<br />
DSGVO …<br />
Paumgarten: Das trifft zu. Die DS-<br />
GVO soll vor allem diejenigen Unternehmen<br />
erfassen, die mittlerweile<br />
erhebliche Gewinne mit der Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten machen.<br />
Die Strafe für eine Missachtung<br />
des Datenschutzes soll sich an der<br />
wirtschaftlichen Leistung dieser Unternehmen<br />
orientieren. In Österreich<br />
sind Strafen dieser Größenordnung<br />
in den meisten Bereichen des Verwaltungsrechts<br />
hingegen nicht üblich.<br />
Allerdings wurden die aus österreichischer<br />
Sicht enormen Strafdrohungen<br />
der DSGVO oft zu stark in den Vordergrund<br />
gerückt.<br />
ECHO: Brauchen sich österreichische<br />
Unternehmer also nicht vor<br />
diesen höheren Strafen zu fürchten?<br />
Paumgarten: Kleine und mittelständige<br />
Unternehmen, deren Geschäftsmodell<br />
nicht in der systematischen<br />
Auswertung personenbezogener<br />
Daten besteht, sind nicht der typische<br />
Anwendungsfall der DSGVO. Der<br />
österreichische Gesetzgeber hat die<br />
strengen Strafregelungen im Rahmen<br />
eines Anpassungsgesetzes auch bereits<br />
erheblich entschärft. Es besteht für die<br />
meisten Unternehmen daher kein<br />
Grund, sie zu fürchten.<br />
ECHO: Wie beurteilen Sie die Ausnahmen,<br />
die vom österreichischen<br />
Gesetzgeber für die öffentliche Hand<br />
gemacht werden? In der Verwaltung<br />
soll bei Verstößen immerhin auch<br />
nicht gestraft werden.<br />
Paumgarten: Diese Ausnahme<br />
erachte ich für bedenklich. Die Verwaltungsbehörden<br />
werden de facto<br />
von der DSGVO ausgenommen. Aus<br />
Fotos: die anwälte<br />
84 ECHO TOP 100 UNTERNEHMEN IM BEZIRK KUFSTEIN <strong>2018</strong>